Rechtsprechung
FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inanspruchnahme als Haftungsschuldner ; Haftungsbegründende Teilnahme an aktiver Steuerhinterziehung; Haftungsinanspruchnahme des Steuerhinterziehers; Zu niedrige Zoll(wert)anmeldungen von Turnierpferden ; Verkürzte Eingangsabgaben ; Zollbeteiligter als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 191 Abs. 5 Satz 2; AO § 71, AO § 370
Haftung; Steuerhinterziehung; Beihilfe; Haftungsbeschränkung; Falschdeklaration - Haftungsinanspruchnahme des Steuerhinterziehers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Haftungsinanspruchnahme des Steuerhinterziehers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96
- BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 295
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90
Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob …
Auszug aus FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96
Bei genauer Kenntnis des tatsächlichen Transaktionswertes kommt es auch auf eine genaue Kenntnis der tatsächlichen Einfuhrabgabensätze nicht an (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 26.2.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504, 506).Der Bundesfinanzhof geht in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 26.2.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504 m.w.N.) davon aus, daß bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung wie Steuerhinterziehung, und zwar auch in der Teilnahmeform der Beihilfe, die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners aufgrund dieses hohen Verschuldensgrades regelmäßig gerechtfertigt sei.
- BVerwG, 16.09.1997 - 8 B 143.97
Die Haftungsinanspruchnahme für Hinterziehungszinsen setzt nicht voraus, daß …
Auszug aus FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96
Sie ist weder subsidiär noch im vorliegenden Ausnahmefall des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO akzessorisch (Urteil des BFH vom 5.6.1985 VII R 57/82, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1985, 688, 689; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.9.1997 - BVerwG 8 B 143.97, BStBl II 1997, 782, 783). - BFH, 04.10.1988 - VII R 53/85
Haftung eines Prokuristen einer GmbH für die nicht ordnungsgemäße Abführung von …
Auszug aus FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96
Bei der nach § 191 Abs. 1 Abgabenordnung ( AO ) "zweigliedrigen Entscheidung" (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 4.10.1988 VII R 53/85, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1989, 274, 275) über die Inhaftungnahme des Klägers für die durch unstreitig viel zu niedrige Zoll(wert)anmeldungen der Turnierpferde P und N verkürzten Eingangsabgaben hat das beklagte Hauptzollamt die haftungsbegründenden Voraussetzungen des § 71 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 4 Satz 1 AO zu Recht bejaht und - auch unter Beachtung von § 191 Abs. 3 und Abs. 5 AO - sein nur im Rahmen des § 102 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) nachprüfbares Verwaltungsermessen ordnungsgemäß ausgeübt.
- BFH, 17.02.1988 - VII R 91/85
Pflicht zur unverzüglichen Anschreibung eines Zollguts zum freien Verkehr - …
Auszug aus FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96
Kann die Spedition Ü aber keine einschlägige Vertretungsmacht nachweisen, so gilt nach § 10 Abs. 3 Satz 2 ZG, § 21 Abs. 2 UStG stattdessen sie, keinesfalls aber der Kläger als Zoll- und EUSt-Schuldner (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 19.1.1988 VII R 61-62/85, Zeitschrift für Zoll und Verbrauchsteuern - ZfZ - 1988, 237, und vom 17.2.1988 VII R 91/85, ZfZ 1988, 238, 239). - BFH, 05.06.1985 - VII R 57/82
Ermessensfehler - Steuerhinterziehung - Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme - …
Auszug aus FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96
Sie ist weder subsidiär noch im vorliegenden Ausnahmefall des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO akzessorisch (Urteil des BFH vom 5.6.1985 VII R 57/82, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1985, 688, 689; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.9.1997 - BVerwG 8 B 143.97, BStBl II 1997, 782, 783). - BFH, 12.04.1983 - VII R 3/80
Steuerhinterziehung - Haftungsbescheid - Beihilfe
Auszug aus FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96
Der BFH (Urteil vom 12.4.1983 VII R 3/80, ZfZ 1983, 238 ) hatte bereits bei der Vorgängervorschrift des § 71 AO (§ 112 AO a.F.), die wie § 70 Abs. 2 Satz 2 AO und § 191 Abs. 5 Satz 2 AO nur an die "Begehung" einer Steuerhinterziehung anknüpfte, auch die Beihilfe zu einer "Steuerhinterziehung" unter diesen Begriff subsumiert. - BFH, 27.05.1986 - VII S 5/86
Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe von Zahlungsanmeldungen über Entnahmen aus …
Auszug aus FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96
Vielmehr sprechen insbesondere der Kontext von § 70 Abs. 2 Satz 2 AO (ohne zusätzliche Erwähnung der Teilnahme) und § 70 Abs. 1 AO , aber auch der Gesetzeszusammenhang zwischen § 191 Abs. 5 Satz 2 AO und § 191 Abs. 3 Satz 2 AO dafür, daß der Gesetzgeber die durchgängige"haftungsrechtliche Gleichstellung" (BFH-Beschluß vom 27.5.1986 VII S 5/86, BFH/NV 1987, 10, 11) in späteren Absätzen derselben Paragraphen vorausgesetzt hat. - BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten
Auszug aus FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96
Der BFH (Urteil vom 12.4.1983 VII R 3/80, ZfZ 1983, 238 ) hatte bereits bei der Vorgängervorschrift des § 71 AO (§ 112 AO a.F.), die wie § 70 Abs. 2 Satz 2 AO und § 191 Abs. 5 Satz 2 AO nur an die "Begehung" einer Steuerhinterziehung anknüpfte, auch die Beihilfe zu einer "Steuerhinterziehung" unter diesen Begriff subsumiert. - RG, 12.04.1937 - 3 D 970/36
Kann sich ein Schiffsoffizier dadurch der Beihilfe zur Zollhinterziehung schuldig …
Auszug aus FG Hessen, 25.08.1999 - 7 K 2815/96
Schon eine pflichtgemäße Nachfrage bei der Beigeladenen Y hätte den vorliegenden Taterfolg zumindest erschwert (vgl. dazu das Urteil des Reichsgerichts vom 12.4.1937 3 D 970/36, Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen 71, 176, 178).
- FG Nürnberg, 01.04.2008 - II 127/05
Umfang der Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gem. § 71 AO bei Erlass …
Jedenfalls gebieten Sinn und Zweck der Vorschrift des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO, nämlich die Einschränkung der Erlasswirkung, diese auf die Haftung eines Gehilfen einer Steuerhinterziehung nach § 71 AO anzuwenden (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 25.08.1999, Az. 7 K 2815/96, EFG 2000, 295). - FG Nürnberg, 01.04.2008 - II 27/05
Haftung wegen Beihilfe zu der Steuerhinterziehung eines verstorbenen …
Jedenfalls gebieten Sinn und Zweck der Vorschrift des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO, nämlich die Einschränkung der Erlasswirkung, diese auf die Haftung eines Gehilfen einer Steuerhinterziehung nach § 71 AO anzuwenden (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 25.08.1999, Az. 7 K 2815/96, EFG 2000, 295).