Weitere Entscheidung unten: FG München, 21.12.1999

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96 E   

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https://dejure.org/1999,8651
FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96 E (https://dejure.org/1999,8651)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1999 - 11 K 4260/96 E (https://dejure.org/1999,8651)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 11 K 4260/96 E (https://dejure.org/1999,8651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die aus der Überlassung einer Eigentumswohnung an die studierende Tochter der Kläger resultieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungsvermietung; unterhaltsberechtigtes Kind; Gestaltungsmissbrauch; Überschusserzielungsabsicht; Einkommensteuer 1991 - Wohnungsvermietung an unterhaltsberechtigtes Kind als

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wohnungsvermietung an unterhaltsberechtigtes Kind als Gestaltungsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 433
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 354/81

    Ausübung des Unterhaltsbestimmungsrechts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96
    Die Bestimmung nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB muß den gesamten Lebensbedarf (Wohnung, Verpflegung, Taschengeld) umfassen (BGH Urteil vom 9.2.1983, IV B ZR 354/81; NJW 1983, 2198 ; BGH Urteil vom 26.10.1983, IV B ZR 14/82; NJW 1984, 305).
  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96
    Eine Anerkennung kann jedoch nur insoweit erfolgen, als daß sichergestellt ist, daß der Vertrag keine privaten Unterhaltsleistungen zwischen den Angehörigen regelt und damit kein Abzugsverbot nach § 12 Nr. 1 EStG eingreift (BFH Urteil vom 17.1.1991 IV R 132/85; BFHE 163, 449 , BStBl I 1991, 607).
  • BFH, 31.07.1984 - IX R 3/79

    Tarifvergünstigung - Gewährung von Darlehn - Darlehn unter Bauherrn - Mißbrauch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96
    Eine Umgehung im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung bei einer Gestaltung gegeben, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH Urteil vom 31.7.1984, IX R 3/79; BFHE 142, 347; BStBl II 1985, 33; ferner FG Münster, Urteil vom 22.10.1997 16 K 4415/96 E - Rev. eingelegt, EFG 1998, 1325 ).
  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96
    Zwar ist grundsätzlich von einer auf lange Sicht beabsichtigten Totalüberschußerzielungsabsicht auszugehen, wenn ein Grundstück auf Dauer vermietet wird, wobei es dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG entspricht, auch solche Sachverhalte zu erfassen, bei denen über einen längeren Zeitraum hin Werbungskostenüberschüsse erzielt werden, solange es sich um typische Fälle der Vermietung handelt, also nicht besondere Umstände gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechen (vgl. BFH Urteil vom 27.7.1999 IX R-64/96, DStR 1999, 1938 ).
  • FG Münster, 22.10.1997 - 16 K 4415/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96
    Eine Umgehung im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung bei einer Gestaltung gegeben, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH Urteil vom 31.7.1984, IX R 3/79; BFHE 142, 347; BStBl II 1985, 33; ferner FG Münster, Urteil vom 22.10.1997 16 K 4415/96 E - Rev. eingelegt, EFG 1998, 1325 ).
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 14/82

    Geltendmachung von übergeleiteten Unterhaltsansprüchen durch das Land gegenüber

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96
    Die Bestimmung nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB muß den gesamten Lebensbedarf (Wohnung, Verpflegung, Taschengeld) umfassen (BGH Urteil vom 9.2.1983, IV B ZR 354/81; NJW 1983, 2198 ; BGH Urteil vom 26.10.1983, IV B ZR 14/82; NJW 1984, 305).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96
    Zwar ist ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen grundsätzlich steuerlich zu berücksichtigen, wenn es zivilrechtlich wirksam abgeschlossen ist, einem Fremdvergleich standhält und vertragsgemäß durchgeführt wurde (vgl. BFH Urteil vom 19.6.1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359 , BStBl. II 1992, 75).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00

    Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen für eine Eigentumswohnung bei den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96
    Revision eingelegt (Az. beim BFH: IX R 18/00).
  • FG Düsseldorf, 03.06.1998 - 7 K 6327/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.1999 - 11 K 4260/96
    Ein objektiver Dritter in der Rolle des Erklärungsempfängers müßte das Verhalten der Kläger, also den Kauf einer Wohnung am Studienort, die geeignet ist, als Studentenwohnung zu dienen, als Änderung der Unterhaltsart dahingehend ansehen; daß die dis dahin gewährte Sachzuwendung im elterlichen Haushalt nun durch das Zurverfügungstellen einer Wohnung am Studienort fortgesetzt wird (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 3.6.1998, 7 K 63-27/96 E, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, EFG 1998, 1520 (1521)).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 18/00

    Vermietung an unterhaltsberechtigtes Kind; verbilligte Vermietung

    Das Finanzgericht (FG) berücksichtigte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 433 veröffentlichten Teilurteil die hilfsweise geltend gemachte Steuerbegünstigung nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 5 557 DM und wies die Klage im Übrigen als unbegründet zurück.
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Rechtsprechung
   FG München, 21.12.1999 - 2 K 2893/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13274
FG München, 21.12.1999 - 2 K 2893/98 (https://dejure.org/1999,13274)
FG München, Entscheidung vom 21.12.1999 - 2 K 2893/98 (https://dejure.org/1999,13274)
FG München, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 2 K 2893/98 (https://dejure.org/1999,13274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kosten einer, durch Krankenkasse nicht anerkannten Heilbehandlung als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de

    EStG § 33 Abs. 2
    Kosten einer Heilbehandlung, für die eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ausgeschlossen ist, als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de

    Kosten einer Heilbehandlung, für die eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ausgeschlossen ist, als außergewöhnliche Belastung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 433
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.09.1991 - III R 91/89

    Auf Privatverordnung beruhende Aufwendungen für Arzneimittel sind nur dann

    Auszug aus FG München, 21.12.1999 - 2 K 2893/98
    (BFH Urteil vom 20. September 1991 III R 91/89, BStBl II 1992, 137 ).

    Ein gerichtliches Verfahren zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse war dem Kläger im Streitfall nicht zumutbar, da ein positiver Ausgang aufgrund der eindeutigen Vertragslage bei der Krankenkasse aussichtslos war (vgl. zur Zumutbarkeit der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Dritte auch BFH v. 20.9.1991, BStBl. II 1992, 137 und BFH v. 18.6.1997, BStBl. II, 805).

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

    Auszug aus FG München, 21.12.1999 - 2 K 2893/98
    In diesem Sinne sind alle Aufwendungen für die eigentliche Heilbehandlung typisierend als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, ohne daß es im Einzelfall der gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG gebotenen Prüfung der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach bedarf (BFH Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BStBl II 1981, 711 ).

    Beanstandungen sind insoweit nur gerechtfertigt, wenn ein für jedermann offensichtliches Mißverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vorliegt (vgl. BFH, BStBl II 1981, 711 ).

  • BFH, 06.04.1990 - III R 60/88

    Außergewöhnliche Belastungen - Arzneimittel - Fachliteratur - Schuldzinsen -

    Auszug aus FG München, 21.12.1999 - 2 K 2893/98
    Nur soweit Aufwendungen für die Konsultation von Ärzten und anderen zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Personen wie Krankengymnasten, Psychotherapeuten usw. entstehen, fallen diese unter den Begriff der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Krankheitskosten, deren Zwangsläufigkeit für den Regelfall unterstellt werden kann (BFH Urteil vom 06. April 1990 III R 60/88 BStBl II 1990, 958 ).
  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus FG München, 21.12.1999 - 2 K 2893/98
    Die Forderung, durch Versicherungen Schadensvorsorge zu treffen, hat der BFH nur im Bereich der Vermögensschäden in Erwägung gezogen (Urteil vom 06. Mai 1994 III R 27/92 BStBl II 1995, 104 ).
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