Rechtsprechung
FG Hamburg, 09.02.2000 - I 225/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmales "zur vorübergehenden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmales "zur vorübergehenden Dienstleistung entsandt" in § 62 Abs. 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 572
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.05.1985 - III R 213/82
Einspruchsverfahren - Klage gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit der Klage - …
Auszug aus FG Hamburg, 09.02.2000 - I 225/98
Denn für die Zulässigkeit der Klage reicht es jedenfalls aus, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw. des Urteils gegeben sind (vgl. BFH Urteil vom 17.5. 1985 III R 213/82, BStBl II 1985, 521). - BFH, 20.02.1998 - VI B 205/97
Geltendmachung von Kindergeld durch einen Ausländer - Vom Auswärtigen Amt …
Auszug aus FG Hamburg, 09.02.2000 - I 225/98
Kindergeld kann ein Ausländer gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG in der seit 1. Januar 1996 geltenden Fassung nur dann beanspruchen, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist, also einen der in § 27 und § 15 des Ausländergesetzes vom 9. Juli 1990 (BGBl. I 1990, 1354) geregelten Aufenthaltstitel im Zeitpunkt der Entscheidung über den Kindergeldanspruch tatsächlich in Händen hält (BFH-Beschluss v. 20. Februar 1998 VI B 205/97, BFH/NV 1998, 963 ff).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-42/07
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS BOT KANN DIE PORTUGIESISCHE REGELUNG, DIE SANTA …
61 - Vgl. Art. 1 Abs. 1 des Decreto-lei Nr. 225/98 vom 17. Juli 1998. - FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2003 - 5 K 1573/01
Kindergeld für Ausländer, der nur zur vorübergehenden Dienstleistung in das …
Demgegenüber hat ein ausländischer Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber zu einer vorübergehenden Dienstleistung in das Inland entsandt worden ist, selbst dann keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis ist, § 62 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbs. EStG (vgl. auch FG Hamburg vom 09. Februar 2000 - I 225/98, EFG 2000, 572; FG Düsseldorf vom 19. August 1999 - 10 K 2890/98 Kg, EFG 1999, 1140).Eine vorübergehende Entsendung ist immer dann anzunehmen, wenn das zeitliche Ausmaß der im Inland auszuübenden Tätigkeit überschaubar oder wenigstens abschätzbar und die Rückkehr ins Ausland beabsichtigt ist (FG Hamburg vom 09. Februar 2001 - I 225/98, EFG 2000, 572;… vgl. auch Jachmann in Kirchhof, EStG , § 62 Rz. 4).
Diese Ausnahme trifft indessen nicht zu, wenn sie - wie der Kläger - von einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung entsandt werden (vgl. auch FG Hamburg vom 09. Februar 2000 - I 225/98, EFG 2000, 572).
- BFH, 30.10.2002 - VIII R 67/99
Kindergeld für ausländische Arbeitnehmer
b) Entgegen der Auffassung des FG und des Beklagten ist der Begriff der Entsendung zur vorübergehenden Dienstleistung ins Inland in § 62 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 EStG ebenso zu verstehen wie in § 5 SGB IV (vgl. auch Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG--, Stand: Januar 2002, 62.4.1 Abs. 2, mit einem ausdrücklichen Hinweis auf § 5 SGB IV, BStBl I 2002, 369, 378; a.A. FG Hamburg, Urteil vom 9. Februar 2000 I 225/98, EFG 2000, 572). - FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/03
Zulässigkeit der Klage eines Sozialleistungsträgers bei fehlender Hinzuziehung …
Gleichzeitig hat er aber ausgesprochen, für die Zeit des Anerkennungsverfahrens bestehe kein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 SGB I (ähnlich für den Fall der vorübergehenden Entsendung eines ausländischen Arbeitnehmers: Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.02.2000 I 225/98, EFG 2000, 572). - FG Hessen, 07.11.2008 - 3 K 2236/06
Kindergeldberechtigung von Asylbewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften …
Gleichzeitig hat er aber ausgesprochen, für die Zeit des Anerkennungsverfahrens bestehe kein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 30 Abs. 3 SGB I (ähnlich für den Fall der vorübergehenden Entsendung eines ausländischen Arbeitnehmers: Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.02.2000 I 225/98, EFG 2000, 572).