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FG Köln, 24.02.2000 - 2 K 1713/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 3 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
Keine Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers bzgl. der - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzug: - Keine Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers bzgl. der Kraftstofflieferungen an den Leasingnehmer bei full service" - Verträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 24.02.2000 - 2 K 1713/99
- FG Köln, 24.04.2000 - 2 K 1713/99
- FG München, 27.09.2000 - 3 K 1585/97
- BFH, 22.02.2001 - V R 26/00
- BFH, 22.01.2002 - VII R 23/01
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-185/01
- EuGH, 06.02.2003 - C-185/01
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-56/02
- BFH, 10.04.2003 - V R 26/00
- EuGH, 22.05.2003 - C-56/02
- BFH, 22.07.2003 - VII R 23/01
Papierfundstellen
- EFG 2000, 589
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.12.1998 - V R 22/98
Vermeidung der Doppelbesteuerung; Leasing bei Pkw; Kraftstoffverwaltung
Auszug aus FG Köln, 24.02.2000 - 2 K 1713/99
Der Bundesfinanzhof hat das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil des erkennenden Senats mit Urteil vom 3.12.1998 V R 22/98 aufgehoben und entschieden, es dürfe nicht offen bleiben, ob die Kraftstofflieferungen durch die Tankstellen an die Klägerin oder unmittelbar an die Leasingnehmer erfolgten. - BFH, 28.04.1988 - V R 95/83
Abschluß des Abzugsverfahrens als Voraussetzung für das …
Auszug aus FG Köln, 24.02.2000 - 2 K 1713/99
Wird in einem solchen Fall gleichwohl ein Vergütungsantrag gestellt, so ist dieser abzulehnen (BFH in BStBl II 1988, 748, 751).
- BFH, 22.02.2001 - V R 26/00
Vorsteuerabzug für Treibstofflieferungen an Leasingnehmer?
Vorinstanz: FG Köln (EFG 2000, 589).Das FG hat daraufhin im zweiten Rechtsgang Treibstofflieferungen der Mineralölgesellschaften an die Klägerin, für die diese den Vorsteuerabzug begehrt, verneint und die Klage abgewiesen (vgl. Urteil in EFG 2000, 589).
- BFH, 10.04.2003 - V R 26/00
Kraftstofflieferung eines Leasingnehmers für Rechnung eines Leasinggebers
Das FG hat daraufhin im zweiten Rechtsgang Treibstofflieferungen der Mineralölgesellschaften an die Klägerin, für die diese den Vorsteuerabzug begehrt, verneint und die Klage abgewiesen (vgl. Urteil in EFG 2000, 589).