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   FG Köln, 24.02.2000 - 15 K 2387/95   

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https://dejure.org/2000,16810
FG Köln, 24.02.2000 - 15 K 2387/95 (https://dejure.org/2000,16810)
FG Köln, Entscheidung vom 24.02.2000 - 15 K 2387/95 (https://dejure.org/2000,16810)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 15 K 2387/95 (https://dejure.org/2000,16810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Einheitswertes des BV von

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaften: - Ermittlung des Einheitswertes des BV von Lebensversicherungsgesellschaften bei im laufenden Jahr fällig werdenden Schlußgewinnanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 608
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.04.1984 - I R 56/80

    Dauerschulden - Lebensversicherung - Rückstellungen für Beitragsrückerstattung -

    Auszug aus FG Köln, 24.02.2000 - 15 K 2387/95
    Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung als typische versicherungstechnische Rückstellung unterscheidet sich von anderen Rückstellungen dadurch, daß sie ihrer Entstehung und ihrem Verwendungszweck entsprechend dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verbindlichkeiten enthält, die zunächst als "Globalverbindlichkeiten" gegenüber der Gesamtheit der überschußberechtigten Versicherungsnehmer bezeichnet werden können und erst im weiteren Verlauf der Abwicklung den Charakter individualisierbarer Einzelverbindlichkeiten annehmen (BFH-Urteil vom 11. April 1984 I R 56/80, BStBl II 1984, 598 m.w.N.).
  • BFH, 21.03.1958 - III 170/56 S

    Rücklagen für Beitragsrückerstattung als versicherungstechnische Rücklagen im

    Auszug aus FG Köln, 24.02.2000 - 15 K 2387/95
    Handelte es sich nämlich um echte Schuldposten, wäre die generelle Kürzung des Abzugs um 10 v.H. nicht gerechtfertigt (BFH-Urteil vom 21. März 1958 III 170/56 S BStBl III 1958, 234).
  • BFH, 02.04.2003 - II R 21/00

    Lebensversicherung, Abzugsfähigkeit der Rückstellungen für Schlussgewinnanteile

    Es führte mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 608 veröffentlichten Urteil aus, bei der Rückstellung dieser Schlussgewinnanteile handele es sich um echte Schuldposten.
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