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FG Berlin, 15.10.1999 - 3 K 3488/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 15.10.1999 - 3 K 3488/98
- BFH, 26.01.2001 - VI R 105/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 877
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 22.04.1987 - 10 RKg 6/86
Auszug aus FG Berlin, 15.10.1999 - 3 K 3488/98
Nach den zu § 2 Abs. 2 Satz 2 des Bundeskindergeldgesetzes -;BKK-; a.F ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts -;BSG-;(Urteil vom 24. September 1986 - 10 RKg 6/86 -;…, SozR 5870, § 2 Nr. 46) und des Bundesverfassungsgerichts -;BVerfG-; (…Beschluss vom 2. August 1990 - 1 BvR 1431/86, SozR 5870, § 2 Nr. 9) verstößt die damalige gesetzliche Regelung, nach der Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, nicht berücksichtigt werden, wenn ihnen aus dem Ausbildungsverhältnis Bruttobezüge in Höhe von wenigstens 750, 00 DM monatlich zustehen, nicht gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass der Staat dem Steuerpflichtigen sein Einkommen soweit steuerfrei belassen muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird. - BFH, 08.05.1992 - III R 66/90
Ansatz unschädlicher Beiträge gem. § 33a Abs. 1 S. 3 EStG
Auszug aus FG Berlin, 15.10.1999 - 3 K 3488/98
Da § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf die Einkünfte abstellt, aber selbst - wie auch § 33 a Abs. 1 EStG - keine eigene Begriffsbestimmung enthält, sind Einkünfte solche im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG , die einkommensteuerlich zutreffend zu ermitteln sind (vgl. das zu § 33 a EStG ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs -;BFH-; vom 8. Mai 1992 III R 66/90 , Bundessteuerblatt-; BStBl-; II 1992, 900). - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
Auszug aus FG Berlin, 15.10.1999 - 3 K 3488/98
Auch die Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93 , Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1999, 174), wonach bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum steuerfrei bleiben muss, führt zu keinem anderen Ergebnis. - BVerfG, 02.08.1990 - 1 BvR 1431/86
Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls des Anspruchs auf Kindergeld
Auszug aus FG Berlin, 15.10.1999 - 3 K 3488/98
Nach den zu § 2 Abs. 2 Satz 2 des Bundeskindergeldgesetzes -;BKK-; a.F ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts -;BSG-;(Urteil vom 24. September 1986 - 10 RKg 6/86 -;…, SozR 5870, § 2 Nr. 46) und des Bundesverfassungsgerichts -;BVerfG-; (Beschluss vom 2. August 1990 - 1 BvR 1431/86, SozR 5870, § 2 Nr. 9) verstößt die damalige gesetzliche Regelung, nach der Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, nicht berücksichtigt werden, wenn ihnen aus dem Ausbildungsverhältnis Bruttobezüge in Höhe von wenigstens 750, 00 DM monatlich zustehen, nicht gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass der Staat dem Steuerpflichtigen sein Einkommen soweit steuerfrei belassen muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird. - FG Niedersachsen, 04.02.1999 - V 111/98
Verfassungsmäßigkeit der Grenze des Kinderfreibetrags; Voraussetzungen für die …
Auszug aus FG Berlin, 15.10.1999 - 3 K 3488/98
Soweit sie geringfügig niedriger als die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien sind, führt dies nicht zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 4.2.1999 V 111/98 Ki , Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1999, 713 mit insoweit überzeugender Begründung).
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
Die Beklagte hat sich nur auf einen von der damaligen überwiegenden Rechtsprechung (Hessisches FG 26. Mai 1999 - 3 K 5941/98 - EFG 2000, 132; FG Berlin 15. Oktober 1999 - 3 K 3488/98 - EFG 2000, 877; inzidenter auch FG Niedersachsen 4. Februar 1999 - V 111/98 Ki - EFG 1999, 713; aA FG Niedersachsen 20. Juli 1999 - VII 471/98 Ki - FR 1999, 1074) gedeckten Rechtsstandpunkt gestellt. - BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
Die Beklagte hat sich nur auf einen von der damaligen überwiegenden Rechtsprechung (Hessisches FG 26. Mai 1999 - 3 K 5941/98 - EFG 2000, 132; FG Berlin 15. Oktober 1999 - 3 K 3488/98 - EFG 2000, 877; inzidenter auch FG Niedersachsen 4. Februar 1999 - V 111/98 Ki - EFG 1999, 713; aA FG Niedersachsen 20. Juli 1999 - VII 471/98 Ki - FR 1999, 1074) gedeckten Rechtsstandpunkt gestellt.