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FG Brandenburg, 25.05.2000 - 4 K 1409/99 EZ |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eigenheimzulage bei Gebäudeerrichtung nur durch einen Miteigentümer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3
Eigenheimzulage bei Gebäudeerrichtung nur durch einen Miteigentümer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eigenheimzulage bei Gebäudeerrichtung nur durch einen Miteigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 25.05.2000 - 4 K 1409/99 EZ
- BFH, 05.06.2003 - III R 47/01
Papierfundstellen
- EFG 2000, 916
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1998 - 2 K 3479/97
Auszug aus FG Brandenburg, 25.05.2000 - 4 K 1409/99
Aus § 9 Abs. 2 Satz 3 Eigenheimzulagengesetz lässt sich nicht entnehmen, dass der Fördergrundbetrag zu quoteln ist, wenn nur einer der Miteigentümer anspruchsberechtigt ist (so u. a. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10.03.1993, 2 K 3479/97, EFG 1998, 992 und vgl. auch Stephan, Wohneigentumsförderung, 6. Auflage, Abschnitt 10.1.2.2.).
- BFH, 05.06.2003 - III R 47/01
Eigenheimzulage bei Miteigentum
Das Finanzgericht (FG) hat der Klage nach erfolglosem Einspruch mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 916 veröffentlichtem Urteil stattgegeben und der Klägerin eine Eigenheimzulage in Höhe von 5 v.H. der hälftigen Anschaffungskosten für das Gebäude (5 000 DM) sowie die ökologische Zusatzförderung in Höhe von 400 DM zugesprochen. - FG Köln, 09.10.2001 - 14 K 2409/01
Kürzung des Fördergrundbetrags bei Miteigentum
So habe auch das FG Cottbus mit Urteil vom 25.Mai 2000, 4 K 1409/99 Ez entschieden, EFG 2000, 916.