Rechtsprechung
FG Köln, 14.07.2000 - 15 K 2702/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7 Abs. 4; LBauO NW § 47 Abs. 1
Garagen eines Mehrfamilienhauses nicht selbstständig abschreibungsfähig - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Immobilien - Garagen eines Mehrfamilienhauses nicht selbstständig abschreibungsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 990
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
Einheitliche AfA für Zweifamilienhaus und freistehende Doppelgarage auch bei …
Auszug aus FG Köln, 14.07.2000 - 15 K 2702/94
Das vom Beklagten angeführte BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 in BStBl II 1984 Seite 196 betreffe den Sonderfall einer nachträglich für ein Zweifamilienhaus errichteten Garage.Auch hat die höchstrichterliche Rechtsprechung speziell für Garagen auf einem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück einen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Begründung angenommen, daß der Garagenbau ein übliches Nebengebäude mit dienender Funktion für das Wohnhaus - in diesem Falle ein Zweifamilienhaus - als Hauptgebäude sei; denn nach heutigen Wohnvorstellungen sei eine Wohnung ohne Garage oder Stellplatz unvollständig (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196 ).
Die Revision war gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zur Klärung der Frage zuzulassen, ob die im BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196 aufgestellten Grundsätze - entgegen den zitierten Stimmen in Rechtsprechung und Literatur - auch für Garagen auf einem Mietwohngrundstück Geltung haben.
- FG Brandenburg, 17.02.2000 - 5 K 132/99
Der Bau einer Garage kann nach dem Fördergebietsgesetz begünstigt sein
Auszug aus FG Köln, 14.07.2000 - 15 K 2702/94
Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (so im Ergebnis auch FG Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2000 5 K 132/99 E - NZB eingelegt, EFG 2000, 690 ; a. A. Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21. Dezember 1979 I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976;… Schmidt-Drenseck, EStG , 19. Auflage, § 7 Rz. 18). - BFH, 18.10.1989 - X R 99/87
Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für …
Auszug aus FG Köln, 14.07.2000 - 15 K 2702/94
Getrennt - d. h. ohne bautechnische Verbindung - auf einem Grundstück stehende Baulichkeiten sind regelmäßig gesonderte Wirtschaftsgüter (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87, BFH/NV 1990, 424 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - FG Bremen, 21.12.1979 - I 207/79
Auszug aus FG Köln, 14.07.2000 - 15 K 2702/94
Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (so im Ergebnis auch FG Brandenburg, Urteil vom 17. Februar 2000 5 K 132/99 E - NZB eingelegt, EFG 2000, 690 ; a. A. Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21. Dezember 1979 I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976;… Schmidt-Drenseck, EStG , 19. Auflage, § 7 Rz. 18).
- BFH, 22.09.2005 - IX R 26/04
Abschreibung von nachträglich errichteten Garagen eines Mietwohnkomplexes
Bei einer solchen Ausgangslage sind die Garagen wegen des fehlenden engen einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhangs mit den Wohnungen nicht als unselbständiger Bestandteil der Wohngebäude anzusehen (a.A. FG Köln, Urteil vom 14. Juli 2000 15 K 2702/94, EFG 2000, 990). - FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98
Ermittlung eines einheitlichen Satzes für Abschreibungen für Abnutzungen bei auf …
Demnach kann ohne weiteres eine Verkehrsanschauung des Inhalts festgestellt werden, wonach jedenfalls ab 1995 Garagen auf einem Mietwohngrundstück als übliche Nebengebäude des Mehrfamilienhauses anzusehen sind (ebenso bereits FG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 15 K 2702/94, EFG 2000, 990).Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (FG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 15 K 2702/94, EFG 2000, 990; vgl. auch FG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2000 - 5 K 132/99 E, EFG 2000, 690; bestätigt durch BFH…, Urteil vom 05.11.2003 - X R 16/01, BFH/NV 2004, 485; a. A. noch Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21.12.1979 - I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl. 2003, § 7 Rn 18, ohne weitere Begründung).