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   FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 2 V 13/01   

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https://dejure.org/2001,16400
FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 2 V 13/01 (https://dejure.org/2001,16400)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2001 - 2 V 13/01 (https://dejure.org/2001,16400)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2001 - 2 V 13/01 (https://dejure.org/2001,16400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung im erledigten Aussetzungsverfahren, in welchem das Finanzamt entgegen dem Antrag die Vollziehungsaussetzung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung im erledigten Aussetzungsverfahren, in welchem das FA entgegen dem Antrag die Vollziehungsaussetzung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht hat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung im erledigten Aussetzungsverfahren, in welchem das FA entgegen dem Antrag die Vollziehungsaussetzung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1061
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.10.1995 - I R 127/94

    Wettbewerbsverbot des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 2 V 13/01
    Zwar wird auch die Auffassung vertreten, die Tatsache, dass auf den Antrag, die Vollziehung ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, die Aussetzung der Vollziehung nur gegen Sicherheitsleistung gewährt wird, wirke sich auf die Kostenentscheidung nicht zu Lasten des Antragstellers aus (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Oktober 1995 I R 127/94, BFHE 179, 258, 262, Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 5. Dezember 1990 XII V 24/89, EFG 1991, 337, Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Komm. zur AO und FGO , § 69 FGO , Rdnr. 920, Tipke/Kruse, a. a. O., § 136 FGO Rdnr. 3).
  • FG Düsseldorf, 18.10.1995 - 4 K 212/90

    Bestimmung eines Streitwertes nach der Festsetzung einer Referenzmenge für Milch;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 2 V 13/01
    In diesen Fällen hängt die Kostentragungspflicht allein von der Entscheidung über die Frage der Sicherheitsleistung ab (vgl. Beschluss des Finanzgerichts Bremen vom 20. Oktober 1995 295093 V 2, EFG 1996, 159), und zwar obwohl die Anordnung der Sicherheitsleistung nur eine Nebenbestimmung ist, also der Rechtsstreit nur über eine Nebenbestimmung geht.
  • FG Schleswig-Holstein, 21.05.2007 - 3 V 10314/06

    Kostenentscheidung aufgrund Begehrens die Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 25. April 2001, 2 V 13/01, EFG 2001, 1061, juris) an und hält es für nicht folgerichtig, diese Einschränkung bei der Kostenentscheidung unberücksichtigt zu lassen.
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