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   FG Düsseldorf, 20.06.2001 - 11 K 2119/99 BG   

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https://dejure.org/2001,8448
FG Düsseldorf, 20.06.2001 - 11 K 2119/99 BG (https://dejure.org/2001,8448)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2001 - 11 K 2119/99 BG (https://dejure.org/2001,8448)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 11 K 2119/99 BG (https://dejure.org/2001,8448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reduzierung des Grundstückswertes auf den gemeinen Wert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Reduzierung des Grundstückswertes auf den gemeinen Wert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1103
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Zur Begründung führte das FG, dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1103 veröffentlicht ist, aus: Ergebe die Bewertung gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) einen offensichtlich unzutreffenden Wert, sei die Vorschrift im Wege einer verfassungskonformen Auslegung durch eine Öffnungsklausel entsprechend den Regelungen in § 145 Abs. 3 Satz 3 und § 146 Abs. 7 BewG dergestalt zu ergänzen, dass der Nachweis eines geringeren gemeinen Werts zugelassen werde.
  • FG Düsseldorf, 31.01.2002 - 11 K 850/99

    Bedarfsbewertung; Bebautes Grundstück; Tankstelle; Gebäude; Verkaufsraum;

    Eine derartige Öffnungsklausel ist nach Ansicht des Senates in den Fällen geboten, in denen § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ansonsten wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot verfassungswidrig wäre (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juni 2001 11 K 2119/99 BG, Revision eingelegt, Az. des BFH: II R 45/01).
  • FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 900/06

    Einheitsbewertung des Grundvermögens eines als Warenhaus einzuordnenden

    Dort hat der BFH einen Verstoß gegen das Übermaßverbot bejaht, wenn der nach § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG i. d. F. des JStG 1997 (BGBl 1, 2049) anzusetzende Wert für das bebaute Grundstück den Verkehrswert schon um mehr als 40 vom Hundert übersteigt mit der Folge, dass der Grundstückswert auf den niedrigeren Verkehrswert festzustellen ist (BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 9/02, BFHE 207, 42, BStBl II 2004, 1039; vgl. auch BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 II R 45/01, BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036, der Rechtsauffassung des erkennenden Senates folgend, vgl. FG-Düsseldorf, Urteil vom 20. Juni 2001 11 K 2119/99 BG, EFG 2001, 1103; auch: FG Düsseldorf Beschluss vom 15. Januar 2007 11 V 4924/06 A (BG), [...] zu § 149 BewG).
  • FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 654/98

    Berücksichtigung eines Mindestwerts bei der Bewertung von Erbbaurechten;

    Dem FG Düsseldorf schließlich lag ein Fall vor, in dem der "Mindestwert" eines Erbbaurecht mehr als drei Mal so hoch war wie der gemeine Wert des belasteten Grundstücks: 1.3 Mio DM zu 400 TDM (FG Düsseldorf, U. vom 20.06.2001 11 K 2119/99 BG, EFG 2001, 1103; Rev. eingelegt).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 2 K 2833/02

    Grundbesitzwert eines Badeparks mit Schallschutzvorrichtungen und Elektrizitäts-

    Die Klägerin erwidert hierauf unter Hinweis auf zwei in EFG 2001, S. 1103 ff und in EFG 2002, S. 802 ff abgedruckte Entscheidungen des FG Düsseldorf., die Auffassung des Beklagten, eine Vermietung sei nur dann gegeben, wenn dem Mieter eine bestimmte nur ihm zur Verfügung stehende Fläche unter Ausschluss anderer zum Gebrauch überlassen werde, sei auf eine Rechtsprechung des BFH zurück zu führen, die zu § 4 Nr. 12 Umsatzsteuergesetz ergangen sei und die die Abgrenzung eines Mietvertrages von einem Verwahrungsvertrag bzw. atypischen Gebrauchsüberlassungsvertrag zum Gegenstand gehabt habe.
  • FG Düsseldorf, 22.08.2001 - 11 V 4282/01

    Bedarfsbewertung eines Grundstücks mit fremdem Gebäude

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  • FG Niedersachsen, 03.09.2002 - 1 K 526/01

    Berücksichtigung eines Mindestwerts bei der Bewertung von Erbbaurechten;

    Dem FG Düsseldorf schließlich lag ein Fall vor, in dem der "Mindestwert" eines Erbbaurecht mehr als drei Mal so hoch war wie der gemeine Wert des belasteten Grundstücks: 1.3 Mio DM zu 400 TDM (FG Düsseldorf, U. vom 20.06.2001 11 K 2119/99 BG, EFG 2001, 1103; Rev. eingelegt).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - 3 K 2209/00

    Grundbesitzwert eines bebauten Grundstücks, für das ein Erbbaurecht bestellt ist;

    Demgegenüber müsse der künftige Empfänger des wertvollen Grundstückes nur den standardisierten (zu niedrigen) Ertragswert ungeachtet des ihm später zufallenden Substanzwertes versteuern (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Mai 2002 - II B 173/01, BFH/NV 2002, 1076 ; Fromm, DStR 2000, 1002; Knobel, BewG , § 148 Rz. 17; vgl. dazu auch die Bedenken gegen die - zu § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG spiegelbildliche - Regelung des § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG in den Urteilen des FG Düsseldorf vom 31. Januar 2002 - 11 K 850/99 BG, EFG 2002, 802 und vom 20. Juni 2001 - 11 K 2119/99 BG, EFG 2001, 1103; vgl. auch den Beschluss des BFH vom 22. Mai 2002 - II R 61/99 zu u.a. § 146 Abs. 1 bis Abs. 8 BewG ).
  • FG Düsseldorf, 16.10.2001 - 11 K 850/99

    Bedarfsbewertung; Verkehrswert; Bebautes Grundstück; Tankstelle; Gebäude;

    Eine derartige öffnungsklausel ist nach Ansicht des Senates in den Fällen geboten, in denen § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ansonsten wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot verfassungswidrig wäre (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juni 2001 11 K 2119/99 BG, Revision eingelegt, Az. des BFH: II R 45/01).
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