Rechtsprechung
   FG Münster, 25.04.2001 - 10 K 8195/99 E   

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2001, 1113



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 38/01  

    Selbstgenutztes EFH; häusliches Arbeitszimmer

    Die daraufhin erhobene Klage, mit der die Klägerin nunmehr --ohne Berücksichtigung der auf den Abstellraum entfallenden Fläche-- die Anerkennung von jeweils 29, 75 % der Gebäudeaufwendungen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten begehrte, wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1113 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG München, 18.06.2002 - 6 K 876/02  

    Häusliches Arbeitszimmer eines im Außendienst tätigen Verkaufsleiters;

    Soweit ersichtlich, wird diese Rechtsauffassung allgemein von den Finanzgerichten gebilligt (vgl. z. B. Urteile des FG München vom 17. Juni 1998 11 K 3220/97, EFG 1998, 1315, rkr.; des FG Köln vom 11. November 1998 10 K 3377/98, EFG 1999, 223 , rkr.; des FG Baden-Württemberg vom 26. Januar 1999 1 K 169/97, EFG 1999, 329 , rkr.; und vom 4. Mai 1999 1 K 315/98, EFG 1999, 762, rkr.; des FG Düsseldorf vom 19. Oktober 2000 15 K 7678/98 E, EFG 2001, 814, Rev. BFH VI R 178/00; des FG München vom 8. November 2000 1 K 3227/99, EFG 2001, 270, Rev. BFH X R 75/00; und vom 15. November 2000 10 K 3634/99, EFG 2001, 272, Rev. BFH VI R 9/01; des FG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2001 2 K 105/99, EFG 2001, 677, Rev. BFH VI R 40/01; des FG Münster vom 16. März 2001 11 K 3546/99, EFG 2001, 1113, NZB BFH VI B 100/01; des FG Köln vom 25. April 2001 2 K 2176/00, EFG 2001, 1031, Rev. BFH VI R 82/01; sowie des FG Münster vom 10. Mai 2001 7 K 3440/98 E, EFG 2001, 1183, Rev. BFH VI R 79/01).

    Im Urteil in EFG 2001, 1113 hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass auch dann, wenn einer im Außendienst tätigen Mitarbeiterin der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte kein anderes Büro als das "häusliche Arbeitszimmer" zur Verfügung steht und der Arbeitgeber sich an dessen Kosten beteiligt, das "häusliche Arbeitszimmer" nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet, wenn ein wesentlicher Teil der Arbeitsleistung außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers erbracht wird.

  • BFH, 22.07.2003 - VI R 97/01  

    Häusliches Arbeitszimmer als Betätigungsmittelpunkt bei einem

    Der Leitsatz des Urteils ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1113 veröffentlicht.
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