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   FG Münster, 18.05.2001 - 5 K 156/01 F   

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https://dejure.org/2001,18533
FG Münster, 18.05.2001 - 5 K 156/01 F (https://dejure.org/2001,18533)
FG Münster, Entscheidung vom 18.05.2001 - 5 K 156/01 F (https://dejure.org/2001,18533)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 5 K 156/01 F (https://dejure.org/2001,18533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlustausgleichsverbot und Abzugsverbot bei negativen Einkünften aus Nerzfarm; Ausgleichsfähiger Verlust bei gewerblicher Tierzucht bzw. Tierhaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbliche Tierzucht: - Verlustausgleichs- und abzugsverbot bei negativen Einkünften aus Nerzfarm - Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.05.1994 - I R 84/93

    Keine Beschränkung von Verlustausgleich und Verlustvortrag in entsprechender

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  • BFH, 19.12.2002 - IV R 47/01

    Kein Verlustausgleichsverbot bei Nerzzucht

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1124 veröffentlichten Urteil bejahte das Finanzgericht (FG) zwar das Rechtsschutzbedürfnis, verneinte aber einen Anspruch der Kläger auf Feststellung von ausgleichsfähigen Verlusten.
  • FG Münster, 21.09.2016 - 7 K 990/12

    Einkommensteuerfreiheit von Zinsvergünstigungen aus einem gewährten

    Der einem Arbeitnehmer aufgrund der Unverzinslichkeit oder der nicht marktüblich niedrigen Verzinsung eines Arbeitnehmerdarlehens zufließende Vorteil ist danach dem Grunde nach Arbeitslohn im Sinne von § 19 EStG (FG Hamburg, Urt. vom 27.03.2001 - II 68/00, EFG 2001, 1124).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2001 - 4 K 1722/01

    Rabattfreibetrag bei zinsverbilligten Darlehen an Mitarbeiter einer

    Der Senat schließt sich - dem Urteil des FG Hamburg vom 27. März 2001 (II 68/00, EFG 2001, 1124, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 54/01) folgend - der Auffassung an, wonach der Anwendungsbereich nicht auf "unternehmensspezifische" Güter beschränkt ist.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 27.03.2001 - II 68/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20564
FG Hamburg, 27.03.2001 - II 68/00 (https://dejure.org/2001,20564)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.2001 - II 68/00 (https://dejure.org/2001,20564)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 2001 - II 68/00 (https://dejure.org/2001,20564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    Zur Bewertung von Waren bzw. Dienstleistungen, die verbilligt an Arbeitnehmer überlassen werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zur Bewertung von Waren bzw. Dienstleistungen, die verbilligt an Arbeitnehmer überlassen werden; Zinsverbilligtes Darlehen an Arbeitnehmer; Zinsersparnis als zu versteuernder Arbeitslohn; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ; Berechnung des Zinsvorteils ; Grundsätze ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • FG Hamburg (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2001 - 4 K 1722/01

    Rabattfreibetrag bei zinsverbilligten Darlehen an Mitarbeiter einer

    Der Senat schließt sich - dem Urteil des FG Hamburg vom 27. März 2001 (II 68/00, EFG 2001, 1124, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 54/01) folgend - der Auffassung an, wonach der Anwendungsbereich nicht auf "unternehmensspezifische" Güter beschränkt ist.

    AUch wenn dieser Wille im Gesetzeswortlaut nicht deutlich wird, soll aber auch danach nicht Voraussetzung sein, dass die Produkte im "allgemeinen Geschäftsverkehr" auf den Markt gelangen (vgl. FG Hamburg Urteil vom 27. März 2001 II 68/00, a. a. O.).

    Ob der Tatbestand in diesem Sinne eindeutig gefasst ist, so FG Hamburg Urteil vom 27. März 2001 II 68/00, a. a. O.; a. A. Dürr, a. a. O., kann dahingestellt bleiben.

    Der Aufbau der Norm, deren Tatbestand allein durch den Relativsatz " die vom Arbeitgeber nicht ..." eingeschränkt wird, verbietet geradezu eine weitere, vom Wortlaut nicht gedeckte Auslegung (vgl. FG Hamburg Urteil vom 27. März 2001 II 68/00, a. a. O. mit Verweis auf Birk, FR 1990, 237, 239).

  • BFH, 18.09.2002 - VI R 134/99

    Rabattfreibetrag nur bei "Markterscheinen" des Arbeitgebers

    Dem sei insbesondere Birk (in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 8 EStG Rdnr. 92, 164, sowie in Finanz-Rundschau --FR-- 1990, 237, 241) überzeugend entgegengetreten (vgl. auch Gericke in Hartmann/ Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 8 Rdnr. 64 f. und 68 f.; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 8 Rz. 77, sowie FG Leipzig, Urteil vom 27. Januar 1994 2 K 59/93, EFG 1994, 468, und FG Hamburg, Urteil vom 27. März 2001 II 68/00, EFG 2001, 1124).
  • FG Münster, 21.09.2016 - 7 K 990/12

    Einkommensteuerfreiheit von Zinsvergünstigungen aus einem gewährten

    Der einem Arbeitnehmer aufgrund der Unverzinslichkeit oder der nicht marktüblich niedrigen Verzinsung eines Arbeitnehmerdarlehens zufließende Vorteil ist danach dem Grunde nach Arbeitslohn im Sinne von § 19 EStG (FG Hamburg, Urt. vom 27.03.2001 - II 68/00, EFG 2001, 1124).
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