Rechtsprechung
   FG München, 27.04.2001 - 6 K 5198/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13089
FG München, 27.04.2001 - 6 K 5198/99 (https://dejure.org/2001,13089)
FG München, Entscheidung vom 27.04.2001 - 6 K 5198/99 (https://dejure.org/2001,13089)
FG München, Entscheidung vom 27. April 2001 - 6 K 5198/99 (https://dejure.org/2001,13089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust der wirtschaftlichen Identität bei der Anteilsübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der wirtschaftlichen Identität bei der Anteilsübertragung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlust der wirtschaftlichen Identität bei der Anteilsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.08.1997 - I R 89/96

    Verlustabzug bei Mantelkauf

    Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 6 K 5198/99
    Ebenso wenig braucht er zu prüfen, ob der Anspruch gegen die Rückdeckungsversicherung als "altes" Aktivvermögen, das für die wieder aufgenommene Tätigkeit verwendet wurde, anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13.08.1997 I R 89/96, BFHE 183, 556 , BStBl II 1997, 829).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 6 K 5198/99
    Die Änderung des § 8 Abs. 4 KStG im Laufe des Jahres 1997 erfasst wegen der Jahresbezogenheit der Körperschaftsteuer in zulässiger Weise bereits den gesamten Veranlagungszeitraum 1997, ohne dass eine verfassungsrechtlich bedenkliche Rückwirkung anzunehmen wäre (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1986 2 BvL 2/83, BStBl II 1986, 628, 645).
  • BFH, 11.02.1998 - I R 81/97

    Verlustabzug beim Mantelkauf

    Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 6 K 5198/99
    Ein Vertrauensschutz auf den Fortbestand der früheren Rechtslage besteht nicht (vgl. BFH-Urteil vom 11.02.1998 I R 81/97, BFHE 185, 393 , BStBl II 1998, 485 zu § 8 Abs. 4 KStG i.d.F. des SteuerreformG 1990 vom 25.07.1988, BGBl I 1988, 1093).
  • FG Hamburg, 22.08.1995 - II 49/93

    Möglichkeit der Verrechnung gewerbeertragssteuerliche Verluste mit den Gewinnen

    Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 6 K 5198/99
    Ob der Entgeltsanspruch aus dem beiderseits noch nicht erfüllten Vertrag vom 15.11.1996 als (nicht aktivierbares) Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens bei Anwendung des § 8 Abs. 4 S. 2 KStG n. F. anzusetzen ist, braucht der Senat nicht zu entscheiden (zur Berücksichtigung eines Mietvertrages vgl. FG Hamburg vom 22.08.1995 II 49/93, EFG 1996, 332).
  • BFH, 22.10.2003 - I R 18/02

    Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

    Ein anderweitiges Verständnis, wonach lediglich der absolute Betrag der Verlustvorträge festzustellen wäre, würde dem Regelungssinn nicht gerecht, nämlich eine abgeschichtete (Grundlagen-)Entscheidung über den Verlustabzug zu ermöglichen und die Steuerfestsetzung in den Folgejahren --jedenfalls bei gleich bleibender Gesetzeslage-- mit dieser Entscheidung nicht mehr zu belasten (zutreffend Dötsch, ebenda, unter Hinweis auf Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 16. April 1999, BStBl I 1999, 455 Tz. 35; ebenso B. Lang in Ernst & Young, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz. 1304 ff.; Rengers in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 8 KStG Rz. 955; Ulbrich, Deutsches Steuerrecht 1998, 445; Niedersächsisches FG, Urteil vom 13. Februar 2001 6 K 534/96, EFG 2001, 1238, 1240; FG München, Urteil vom 27. April 2001 6 K 5198/99, EFG 2001, 1237, 1238; anders Frotscher in Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungssteuergesetz, § 8 KStG Rz. 193 a; Franzen, Der Betrieb 2000, 874).
  • BFH, 19.12.2001 - I R 58/01

    Beurteilung des Merkmals des "überwiegend neuen Betriebsvermögens" i. S. von § 8

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1237 abgedruckt.
  • FG Berlin, 03.09.2002 - 7 K 7227/01

    Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Kapitalgesellschaft bei

    Es kann zudem unentschieden lassen, ob die Neufassung des § 8 Abs. 4 KStG gemäß § 54 Abs. 6 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Zuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung vom 19. Dezember 1997 im Streitfall mit der Wirkung anzuwenden ist, dass hierdurch eine Versagung der Berücksichtigung des zum 31. Dezember 1997 festgestellten Verlustvortrags für das Jahr 1998 begründet werden kann, oder ob einer derartigen Anwendungsregelung verfassungsrechtliche Bedenken aus Gründen des Rückwirkungsverbots oder grundrechtlich geschützter Vertrauensschutzpositionen entgegenstünden (zu Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit auf Sachverhalte mit Verlust der wirtschaftlichen Identität vor Jahresbeginn 1997 vgl. BFH-Beschluss in BFHE 197, 248, BStBl II 2002, 395; Verneinung einer echten Rückwirkung durch FG München, Urteil vom 27. April 2001 6 K 5198/99, EFG 2001, 1237 sowie FG Köln, Urteil vom 8. Februar 2001 13 K 6016/00, EFG 2001, 991; letzteres Urteil auch verneinend im Hinblick auf einen möglichen Vertrauensschutz im Rahmen sogenannter unechter Rückwirkung; zur grundsätzlichen Verfassungsgemäßheit der Einschränkung von Abzugsmöglichkeiten im Hinblick auf für die Vergangenheit festgestellte Verlustvortragsvolumen: BFH-Urteil in BFHE 185, 393, BStBl II 1998, 485).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht