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   FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98   

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https://dejure.org/2001,15064
FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98 (https://dejure.org/2001,15064)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.04.2001 - 6 K 3754/98 (https://dejure.org/2001,15064)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. April 2001 - 6 K 3754/98 (https://dejure.org/2001,15064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensreduzierung auf Null; Berücksichtigung von Vorsteuer im Billigkeitswege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Billigkeit; Schätzung; Vorsteuer; Mangelhaftigkeit; Rechnung; Ermessen; Ermessensreduzierung auf Null - Berücksichtigung von Vorsteuer im Billigkeitswege

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Vorsteuer im Billigkeitswege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1250
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
    Darin lehnte es eine Billigkeitsmaßnahme bei einer unvollständigen Rechnung unter Bezugnahme auf Abschnitt 202 Absatz 7 Satz 2 Nr. 1 Satz 8a UStR 1996 sowie das BFH-Urteil vom 12.6.1986 (BStBl II 1986, 721f) ab.

    Die Berufung auf dieses BFH-Urteil vom 12.6.1986 V R 75/78 (BStBl II 1986, 721) geht jedoch fehl.

  • BFH, 14.07.1992 - V R 91/85

    Verweigerung des Abzugs geltend gemachter Vorsteuerbeträge unter Berufung auf ein

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
    Aus dem BFH-Urteil vom 14.7.1992 V R 91/85 (BFH/NV 1995, 836ff, 839) zur Aussetzung des Verfahrens wegen eines Billigkeitsantrages bei unzureichender Leistungsbeschreibung sowie weiteren Rechnungsmängeln lässt sich aber entnehmen, dass eine Berücksichtigung von Vorsteuern im Billigkeitswege möglich ist.
  • BFH, 04.10.1989 - V R 106/84

    Bei Verpflichtungsklage auf Erlaß von Säumniszuschlägen ist FG zur

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
    Maßgebender Zeitpunkt für die Überprüfung einer Ermessensentscheidung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (von Groll in Gräber, § 102 Rn 13 FGO ) und damit der Einspruchsentscheidung des FA am 12.6.1998, bei einer Verpflichtung des Beklagten wegen Ermessensreduzierung auf Null jedoch der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BFH vom 4.10.1989 V R 106/84, BStBl II 1990, 179f; Kühn/Hofmann, § 103 Anm. 3 FGO ; allgemein Kopp, § 113 Anm. 217ff VwGO , a.A. jedoch Groll in Gräber, § 102 Rn 15 a.E. FGO ).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
    Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 100 Satz 1 FGO ), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (BFH vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, S. 297ff, 298).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
    Die Entscheidung über die abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen stellt somit insgesamt eine Ermessensentscheidung dar, die gerichtlich nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen nachprübar ist (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603 Leitsatz b).
  • BFH, 23.11.1994 - X R 124/92

    Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit Steuer vor Inkrafttreten der

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
    Eine Besteuerung ist demgemäss unbillig, wenn ein bestimmter Sachverhalt zwar einem gesetzlichen Besteuerungstatbestand unterfällt, seine Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 23. November 1994 X R 124/92, BStBl II 1995, 824, 826; BFH vom 25.1.1996 IV R 91/94, BStBl II 1996, 289, 290 jeweils m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 12 K 83/97

    Geschäftsveräußerung im ganzen bei Verpachtung

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass mit der Übernahme des Lokalinventars einschließlich des Geschäftswertes sowie der Übertragung des Pachtvertrages die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegen (vgl. Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG , § 1 Rn 1108; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1.9.1997 12 K 83/97, EFG 1998, 145ff) und daher ein nicht steuerbarer Umsatz gegeben ist, für den ein Vorsteuerabzug nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 2.4.1998 V R 34/97, BStBl II 1998, 695ff) nicht - mehr -geltend gemacht werden kann.
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94

    Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
    Eine Besteuerung ist demgemäss unbillig, wenn ein bestimmter Sachverhalt zwar einem gesetzlichen Besteuerungstatbestand unterfällt, seine Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 23. November 1994 X R 124/92, BStBl II 1995, 824, 826; BFH vom 25.1.1996 IV R 91/94, BStBl II 1996, 289, 290 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 29.10.1987 - V R 154/83

    1. Vorsteuerabzug aus Rechnungen nicht von Steuerpflicht der bezogenen Leistung

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes wurde allerdings wegen bisher anderslautender Verwaltungsansicht (Abschnitt 192 Abs. 6 UStR 1996) sowie anderslautender Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 29.10.1987, V R 154/83, BStBl II 1988, 508ff) durch das BMF-Schreiben vom 23.12.1998 (UR 1999, S.83) sowie entsprechender länderübergreifender Verfügungen (OFD Frankfurt vom 16.3.1999 - S 7300 A - 133 - St IV 21) erstmals auf Fälle angewendet, in denen das umsatzsteuerrechtliche Abrechnungspapier nach der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt am 6.11.1998 dem Leistungsempfänger zugegangen ist.
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass mit der Übernahme des Lokalinventars einschließlich des Geschäftswertes sowie der Übertragung des Pachtvertrages die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegen (vgl. Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG , § 1 Rn 1108; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1.9.1997 12 K 83/97, EFG 1998, 145ff) und daher ein nicht steuerbarer Umsatz gegeben ist, für den ein Vorsteuerabzug nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 2.4.1998 V R 34/97, BStBl II 1998, 695ff) nicht - mehr -geltend gemacht werden kann.
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

  • BFH, 12.12.2002 - V R 85/01

    Vorsteuerabzug, Rechnung ohne Steuerausweis

    Wegen der weiteren Begründung wird auf das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1250 veröffentlichte Urteil des FG Bezug genommen.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2003 - 2 V 118/02

    Mangels Belegnachweises kein Vorsteuerabzug aus einer Barrechnung mit nur

    Sollte es im vorliegenden Streitfall tatsächlich außer Frage stehen, dass die übrigen materiellrechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs vorgelegen haben, so mag der Antragsteller den Vorsteuerabzug im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO i.V.m. Abschnitt 202 Abs. 7 UStR beantragen (vgl. hierzu auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 04.04.2001 - 6 K 3754/98, EFG 2001, 1250).
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