Rechtsprechung
FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermessensreduzierung auf Null; Berücksichtigung von Vorsteuer im Billigkeitswege
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Billigkeit; Schätzung; Vorsteuer; Mangelhaftigkeit; Rechnung; Ermessen; Ermessensreduzierung auf Null - Berücksichtigung von Vorsteuer im Billigkeitswege
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung von Vorsteuer im Billigkeitswege
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
- BFH, 12.12.2002 - V R 85/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1250
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 12.06.1986 - V R 75/78
Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
Darin lehnte es eine Billigkeitsmaßnahme bei einer unvollständigen Rechnung unter Bezugnahme auf Abschnitt 202 Absatz 7 Satz 2 Nr. 1 Satz 8a UStR 1996 sowie das BFH-Urteil vom 12.6.1986 (BStBl II 1986, 721f) ab.Die Berufung auf dieses BFH-Urteil vom 12.6.1986 V R 75/78 (BStBl II 1986, 721) geht jedoch fehl.
- BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
Verweigerung des Abzugs geltend gemachter Vorsteuerbeträge unter Berufung auf ein …
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
Aus dem BFH-Urteil vom 14.7.1992 V R 91/85 (BFH/NV 1995, 836ff, 839) zur Aussetzung des Verfahrens wegen eines Billigkeitsantrages bei unzureichender Leistungsbeschreibung sowie weiteren Rechnungsmängeln lässt sich aber entnehmen, dass eine Berücksichtigung von Vorsteuern im Billigkeitswege möglich ist. - BFH, 04.10.1989 - V R 106/84
Bei Verpflichtungsklage auf Erlaß von Säumniszuschlägen ist FG zur …
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
Maßgebender Zeitpunkt für die Überprüfung einer Ermessensentscheidung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (von Groll in Gräber, § 102 Rn 13 FGO ) und damit der Einspruchsentscheidung des FA am 12.6.1998, bei einer Verpflichtung des Beklagten wegen Ermessensreduzierung auf Null jedoch der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BFH vom 4.10.1989 V R 106/84, BStBl II 1990, 179f; Kühn/Hofmann, § 103 Anm. 3 FGO ; allgemein Kopp, § 113 Anm. 217ff VwGO , a.A. jedoch Groll in Gräber, § 102 Rn 15 a.E. FGO ).
- BFH, 26.10.1994 - X R 104/92
Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 100 Satz 1 FGO ), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (BFH vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, S. 297ff, 298). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
Die Entscheidung über die abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen stellt somit insgesamt eine Ermessensentscheidung dar, die gerichtlich nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen nachprübar ist (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603 Leitsatz b). - BFH, 23.11.1994 - X R 124/92
Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit Steuer vor Inkrafttreten der …
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
Eine Besteuerung ist demgemäss unbillig, wenn ein bestimmter Sachverhalt zwar einem gesetzlichen Besteuerungstatbestand unterfällt, seine Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 23. November 1994 X R 124/92, BStBl II 1995, 824, 826; BFH vom 25.1.1996 IV R 91/94, BStBl II 1996, 289, 290 jeweils m. w. N.). - FG Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 12 K 83/97
Geschäftsveräußerung im ganzen bei Verpachtung
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass mit der Übernahme des Lokalinventars einschließlich des Geschäftswertes sowie der Übertragung des Pachtvertrages die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegen (vgl. Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG , § 1 Rn 1108; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1.9.1997 12 K 83/97, EFG 1998, 145ff) und daher ein nicht steuerbarer Umsatz gegeben ist, für den ein Vorsteuerabzug nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 2.4.1998 V R 34/97, BStBl II 1998, 695ff) nicht - mehr -geltend gemacht werden kann. - BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94
Besteuerung eines Gewinns aus der Auflösung eines negativen Kapitalkontos, das …
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
Eine Besteuerung ist demgemäss unbillig, wenn ein bestimmter Sachverhalt zwar einem gesetzlichen Besteuerungstatbestand unterfällt, seine Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BFH-Urteil vom 23. November 1994 X R 124/92, BStBl II 1995, 824, 826; BFH vom 25.1.1996 IV R 91/94, BStBl II 1996, 289, 290 jeweils m. w. N.). - BFH, 29.10.1987 - V R 154/83
1. Vorsteuerabzug aus Rechnungen nicht von Steuerpflicht der bezogenen Leistung …
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes wurde allerdings wegen bisher anderslautender Verwaltungsansicht (Abschnitt 192 Abs. 6 UStR 1996) sowie anderslautender Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 29.10.1987, V R 154/83, BStBl II 1988, 508ff) durch das BMF-Schreiben vom 23.12.1998 (UR 1999, S.83) sowie entsprechender länderübergreifender Verfügungen (OFD Frankfurt vom 16.3.1999 - S 7300 A - 133 - St IV 21) erstmals auf Fälle angewendet, in denen das umsatzsteuerrechtliche Abrechnungspapier nach der Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt am 6.11.1998 dem Leistungsempfänger zugegangen ist. - BFH, 02.04.1998 - V R 34/97
Option bei Grundstückslieferung
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 3754/98
Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass mit der Übernahme des Lokalinventars einschließlich des Geschäftswertes sowie der Übertragung des Pachtvertrages die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vorliegen (vgl. Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG , § 1 Rn 1108; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1.9.1997 12 K 83/97, EFG 1998, 145ff) und daher ein nicht steuerbarer Umsatz gegeben ist, für den ein Vorsteuerabzug nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 2.4.1998 V R 34/97, BStBl II 1998, 695ff) nicht - mehr -geltend gemacht werden kann. - BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93
Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im …
- BFH, 19.10.1978 - V R 39/75
Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten
- BFH, 12.12.2002 - V R 85/01
Vorsteuerabzug, Rechnung ohne Steuerausweis
Wegen der weiteren Begründung wird auf das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1250 veröffentlichte Urteil des FG Bezug genommen. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2003 - 2 V 118/02
Mangels Belegnachweises kein Vorsteuerabzug aus einer Barrechnung mit nur …
Sollte es im vorliegenden Streitfall tatsächlich außer Frage stehen, dass die übrigen materiellrechtlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs vorgelegen haben, so mag der Antragsteller den Vorsteuerabzug im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO i.V.m. Abschnitt 202 Abs. 7 UStR beantragen (vgl. hierzu auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 04.04.2001 - 6 K 3754/98, EFG 2001, 1250).