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   FG München, 28.09.2000 - 15 K 3895/96   

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https://dejure.org/2000,15558
FG München, 28.09.2000 - 15 K 3895/96 (https://dejure.org/2000,15558)
FG München, Entscheidung vom 28.09.2000 - 15 K 3895/96 (https://dejure.org/2000,15558)
FG München, Entscheidung vom 28. September 2000 - 15 K 3895/96 (https://dejure.org/2000,15558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldzinsen für ein im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehendes Arbeitszimmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schnurgerüsterstellung auf der Baustelle nicht bereits als Beginn der Bauarbeiten i.S. des § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG; Schuldzinsen für ein im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehendes Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schnurgerüsterstellung auf der Baustelle nicht bereits als Beginn der Bauarbeiten i.S. des § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG; Schuldzinsen für ein im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehendes Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 135
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.1998 - X R 153/95

    Beginn der Herstellung i.S.d. § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG 1992; spezifizierter

    Auszug aus FG München, 28.09.2000 - 15 K 3895/96
    Er wird jedoch nicht einheitlich verwendet, sondern ist nach der Zielsetzung der jeweiligen Vorschrift auszulegen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Dezember 1998 - X R 153/95 -, BFH/NV 1999, 782).

    Nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 782 ist der Begriff "Beginn der Herstellung" im Sinne des § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1992 verfassungskonform auszulegen als "Beginn der Bauarbeiten auf dem Grundstück: z.B. Beginn der Ausschachtungsarbeiten, Anfuhr von Baumaterial auf dem Bauplatz oder Aufstellen einer Bauleitungsbaracke" (vgl. auch BFH-Urteil vom 22. September 1989 - III R 180/86 -, BFH/NV 1990, 528).

    Zwar zählt der BFH in seiner Entscheidung in BFH/NV 1999, 782 nur beispielhaft auf, durch welche Aktivitäten auf dem Grundstück die Herstellung eines Gebäudes begonnen wird, so dass theoretisch auch andere Bauarbeiten auf dem Grundstück als Beginn der Herstellung anzusehen sein könnten.

  • BFH, 22.09.1989 - III R 180/86

    Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs - Verstoß gegen allgemeine

    Auszug aus FG München, 28.09.2000 - 15 K 3895/96
    Nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 782 ist der Begriff "Beginn der Herstellung" im Sinne des § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1992 verfassungskonform auszulegen als "Beginn der Bauarbeiten auf dem Grundstück: z.B. Beginn der Ausschachtungsarbeiten, Anfuhr von Baumaterial auf dem Bauplatz oder Aufstellen einer Bauleitungsbaracke" (vgl. auch BFH-Urteil vom 22. September 1989 - III R 180/86 -, BFH/NV 1990, 528).

    Arbeiten, die dazu dienen, den Grund und Boden lediglich baureif zu machen, sind noch nicht als Beginn der Bauarbeiten anzusehen (vgl. in diesem Zusammenhang das zu § 4b des Investitionszulagengesetzes 1975 ergangene Urteil in BFH/NV 1990, 528, unter 3a m.w.N.).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 28.09.2000 - 15 K 3895/96
    Mit seinem Beschluss vom 23. August 1999 - GrS 2/97 - (BFH/NV 2000, 134, BStBl II 1999, 782) hat der BFH die Abziehbarkeit sog. Drittaufwands abgelehnt.
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 28.09.2000 - 15 K 3895/96
    Die Zulassung der Revision erfolgt im Hinblick auf die in der Literatur geäußerte Kritik an der Rechtsprechung des Großen Senats zur Abziehbarkeit von Drittaufwand (z.B. Paus in INF 1999, 705; Wassermeyer in DB 1999, 2486) sowie im Hinblick auf die Frage, ob die Schnurgerüsterstellung auf der Baustelle den Beginn der Bauarbeiten im Sinne des § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1992 darstellt.
  • BFH, 25.06.2003 - X R 66/00

    Revisionsbegründung, Anforderungen

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 135 veröffentlicht.
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