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   FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97   

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FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97 (https://dejure.org/2001,4953)
FG Köln, Entscheidung vom 23.08.2001 - 7 K 8104/97 (https://dejure.org/2001,4953)
FG Köln, Entscheidung vom 23. August 2001 - 7 K 8104/97 (https://dejure.org/2001,4953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietverhältnis zwischen Eheleuten als Gestaltungsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen; Vorschaltung von Angehörigen zur Erlangung des Vorsteuerabzuges; Unvermögen der Eigenfinanzierung durch Ehegatten; Zurverfügungstellung der für die Finanzierung notwendigen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1501
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 10.09.1992 - V R 104/91

    Missbrauchsabsicht bei Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
    Diese nimmt eine den wirtschaftlichen Vorgängen nicht angemessene Gestaltung an, wenn ein Steuerpflichtiger ein für seinen Beruf benötigtes Wirtschaftsgut von seinem Ehegatten anmietet, der das Wirtschaftsgut zuvor angeschafft oder hergestellt hat, aber in einem überschaubaren Zeitraum vom Zeitpunkt der Vermietung an die Aufwendungen für Zins und Tilgung der aufgenommenen Fremdmittel sowie für die Erhaltung des Wirtschaftsgutes allein aus der Miete und dem sonstigen eigenen Einkommen nicht decken kann, und sich deshalb der Steuerpflichtige in nicht unwesentlichem Umfang an den Aufwendungen seines Ehegatten beteiligen muss (BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541, vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258 , BStBl II 1993, 253, vom 4. Mai 1994 XI R 67/93, BFHE 175, 139 , BStBl II 1994, 829 sowie zuletzt vom 16. März 2000 V R 9/99, BFH/NV 2000, 1254 ).

    Der BFH hat lediglich zugelassen, dass der Mieter-Ehegatte dem Vermieter-Ehegatten bei Erwerb des Objektes gleichsam in einer Summe diejenigen finanziellen Mittel überläßt, die dem anderen Teil sodann die Lastentragung auf Dauer aus eigener wirtschaftlicher Kraft ermöglichen (etwa BFH-Urteil vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258 , BStBl II 1993, 253).

    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Nachweis für die Umgehungsabsicht regelmäßig auch durch Indizien erbracht werden kann (BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258 , BStBl II 1993, 253 und vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288 , BStBl II 1998, 667).

  • BFH, 27.07.1995 - VI R 32/95

    Bei doppelter Haushaltsführung in einer Eigentumswohnung können als

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
    Wohnt der Steuerpflichtige in einer ihm gehörenden Eigentumswohnung, deren Nutzungswert nicht zu versteuern ist, so sind die Aufwendungen nur insoweit notwendig, als sie die angemessene Miete für eine übliche Unterkunft einer Person nicht übersteigen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 1995 VI R 32/95, BFHE 178, 348 , BStBl II 1995, 841 und vom 24. Mai 2000 VI R 28/97, BFHE 191, 552 , BStBl II 2000, 474).

    Zur Begrenzung des Werbungskostenabzuges bei doppelter Haushaltsführung in einer Eigentumswohnung haben sowohl die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 10. Mai 1989 IV B 3 - S 2225a - 50/89, BStBl I 1989, 165) als auch die Literatur (Drenseck in Schmidt, EStG , 12. Auflage 1993, § 9 Anm. 9 f und Paus, DStZ 1986, 103) schon damals die gleiche Auffassung vertreten, wie sie später der BFH im bereits zitierten Urteil vom 27. Juli 1995 ( VI R 32/95, BFHE 178, 348 , BStBl II 1995, 841) eingenommen hat.

  • BFH, 16.03.2000 - V R 9/99

    Rechtsmissbrauch; Vermietung von Praxisräumen an Ehegatten

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
    Diese nimmt eine den wirtschaftlichen Vorgängen nicht angemessene Gestaltung an, wenn ein Steuerpflichtiger ein für seinen Beruf benötigtes Wirtschaftsgut von seinem Ehegatten anmietet, der das Wirtschaftsgut zuvor angeschafft oder hergestellt hat, aber in einem überschaubaren Zeitraum vom Zeitpunkt der Vermietung an die Aufwendungen für Zins und Tilgung der aufgenommenen Fremdmittel sowie für die Erhaltung des Wirtschaftsgutes allein aus der Miete und dem sonstigen eigenen Einkommen nicht decken kann, und sich deshalb der Steuerpflichtige in nicht unwesentlichem Umfang an den Aufwendungen seines Ehegatten beteiligen muss (BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541, vom 10. September 1992 V R 104/91, BFHE 169, 258 , BStBl II 1993, 253, vom 4. Mai 1994 XI R 67/93, BFHE 175, 139 , BStBl II 1994, 829 sowie zuletzt vom 16. März 2000 V R 9/99, BFH/NV 2000, 1254 ).

    Lediglich dann, wenn der Steuerpflichtige sein Vermögen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes - etwa durch Veräußerung - tatsächlich umschichtet, ergeben sich für ihn Geldzuflüsse, die er als liquide Mittel zur Finanzierung heranziehen kann (BFH-Urteil vom 16. März 2000 V R 9/99, BFH/NV 2000, 1254 ).

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
    Der Senat deutet dieses Verhalten in der Weise, dass wegen der Frage der notwendigen Aufwendungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zwischen den Beteiligten eine sog. tatsächliche Verständigung zustandegekommen ist, die nach den dafür von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BFH, Urteile vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354 und vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103 , BStBl II 1996, 625; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO /FGO, § 85 Rn. 57 ff.) - denen der Senat zustimmt - im Streitfall zulässig war und bindend ist.
  • BFH, 14.12.1994 - X R 74/91

    Kein Abzugsbetrag nach § 10 e EStG, wenn Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
    a) Mit der Rechtsprechung des BFH geht der Senat davon aus, dass einem Steuerpflichtigen, der aus beruflichem Anlaß einen doppelten Haushalt führt und am Beschäftigungsort in einer eigenen Eigentumswohnung wohnt, der Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG sowie der Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG zusteht, wenn er statt des Werbungskostenabzuges nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG für das Kalenderjahr lediglich die Aufwendungen für die Fahrten zwischen der Familienwohnung und dem Beschäftigungsort gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geltend macht (BFH-Urteile vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117 , BStBl II 1995, 259, vom 11. Dezember 1996 X R 15/96, BFHE 182, 153 , BStBl II 1997, 221 und zuletzt vom 27. Juli 2000 X R 91/97, BFHE 192, 333 , BStBl II 2000, 692).
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Sohn als Vermieter und der

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
    Die Vermietung einer Wohnung - ohne eine Vorschaltung beim Erwerb - an einen Angehörigen, der die Miete aus seinem eigenem Einkommen nicht aufbringen kann und hierzu auf Unterhaltszuwendungen des Vermieter-Angehörigen angewiesen ist, wird in ständiger Rechtsprechung ebenfalls nicht als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 Satz 1 AO angesehen (BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400 , BStBl II 1996, 214 - Vermietung an geschiedene Ehegatten -, vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265 , BStBl II 1997, 52 - Vermietung an die Eltern - und vom 28. Januar 1997 IX R 27/95, BFHE 182, 291 BStBl II 1997, 599 - Vermietung an verheiratete Kinder-).
  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
    Die Vermietung einer Wohnung - ohne eine Vorschaltung beim Erwerb - an einen Angehörigen, der die Miete aus seinem eigenem Einkommen nicht aufbringen kann und hierzu auf Unterhaltszuwendungen des Vermieter-Angehörigen angewiesen ist, wird in ständiger Rechtsprechung ebenfalls nicht als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 Satz 1 AO angesehen (BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400 , BStBl II 1996, 214 - Vermietung an geschiedene Ehegatten -, vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265 , BStBl II 1997, 52 - Vermietung an die Eltern - und vom 28. Januar 1997 IX R 27/95, BFHE 182, 291 BStBl II 1997, 599 - Vermietung an verheiratete Kinder-).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
    Der Senat deutet dieses Verhalten in der Weise, dass wegen der Frage der notwendigen Aufwendungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zwischen den Beteiligten eine sog. tatsächliche Verständigung zustandegekommen ist, die nach den dafür von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BFH, Urteile vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354 und vom 31. Juli 1996 XI R 78/95, BFHE 181, 103 , BStBl II 1996, 625; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO /FGO, § 85 Rn. 57 ff.) - denen der Senat zustimmt - im Streitfall zulässig war und bindend ist.
  • BFH, 11.12.1996 - X R 15/96

    Weder Grundförderung noch Vorkostenabzug nach § 10e EStG, wenn eine

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
    a) Mit der Rechtsprechung des BFH geht der Senat davon aus, dass einem Steuerpflichtigen, der aus beruflichem Anlaß einen doppelten Haushalt führt und am Beschäftigungsort in einer eigenen Eigentumswohnung wohnt, der Abzugsbetrag nach § 10e Abs. 1 EStG sowie der Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG zusteht, wenn er statt des Werbungskostenabzuges nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG für das Kalenderjahr lediglich die Aufwendungen für die Fahrten zwischen der Familienwohnung und dem Beschäftigungsort gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geltend macht (BFH-Urteile vom 14. Dezember 1994 X R 74/91, BFHE 176, 117 , BStBl II 1995, 259, vom 11. Dezember 1996 X R 15/96, BFHE 182, 153 , BStBl II 1997, 221 und zuletzt vom 27. Juli 2000 X R 91/97, BFHE 192, 333 , BStBl II 2000, 692).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 27/95

    Kein Rechtsmißbrauch bei Vermietung einer Wohnung an die volljährige,

    Auszug aus FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97
    Die Vermietung einer Wohnung - ohne eine Vorschaltung beim Erwerb - an einen Angehörigen, der die Miete aus seinem eigenem Einkommen nicht aufbringen kann und hierzu auf Unterhaltszuwendungen des Vermieter-Angehörigen angewiesen ist, wird in ständiger Rechtsprechung ebenfalls nicht als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 Satz 1 AO angesehen (BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400 , BStBl II 1996, 214 - Vermietung an geschiedene Ehegatten -, vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265 , BStBl II 1997, 52 - Vermietung an die Eltern - und vom 28. Januar 1997 IX R 27/95, BFHE 182, 291 BStBl II 1997, 599 - Vermietung an verheiratete Kinder-).
  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

  • BFH, 27.07.2000 - X R 91/97

    Wohneigentumsförderung und doppelte Haushaltsführung

  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG

  • BFH, 18.09.1990 - VII R 99/89

    Gläubiger eines Steuererstattungsanspruchs aus Verlustrücktrag gem. § 10d EStG

  • BFH, 08.01.1991 - VII R 18/90

    Steuererstattung - Ehegatte

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

  • BFH, 14.05.1992 - V R 56/89

    Unangemessene Vermietung von KFZ an Unternehmen des Ehegatten (§ 42 AO

  • BFH, 08.10.1992 - V R 92/87

    Vorsteuerabzug bei Bauherrengemeinschaft (§ 15 UStG )

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 67/93

    Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines PKW, der an den Ehegatten (Nichtunternehmer)

  • BFH, 26.01.1995 - V R 75/93

    Vorsteuerabzug bei Gebäudevermietung an Ehegatten

  • BFH, 07.09.1995 - V R 52/94

    Ausschluss des Vorsteuerabzugs wegen rechtsmissbräuchlicher Vorschaltung des

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

  • BFH, 01.02.2001 - IV R 3/00

    Gestaltungsmissbrauch bei Verlustmantelkauf

  • BGH, 29.04.1960 - VI ZR 51/59

    Umfang des Anspruchs der Witwe eines verunglückten Arbeitnehmers auf entgangenen

  • BGH, 23.09.1966 - VI ZR 9/65

    Begriff des "angemessenen Unterhalts der Familie" i. S. des § 1360 a Bürgerliches

  • BGH, 04.11.1969 - VI ZR 97/68

    Ehemann - Unfallversicherung - Unerlaubte Handlung - Unfallrente - Schadenersatz

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 276/88

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Eigenheim bei der Bemessung des

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 55/01

    Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten

    Ihre Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1501 veröffentlichten Urteil ab.
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