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   FG Brandenburg, 19.09.2001 - 2 K 1437/99 K   

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https://dejure.org/2001,14335
FG Brandenburg, 19.09.2001 - 2 K 1437/99 K (https://dejure.org/2001,14335)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2001 - 2 K 1437/99 K (https://dejure.org/2001,14335)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2001 - 2 K 1437/99 K (https://dejure.org/2001,14335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft als Vermögensminderung; Vermögensminderung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angemessenheitsprüfung der Gesamtausstattung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers; Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Pensionszusage als vGA

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1568
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb

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  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

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  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

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  • BFH, 04.08.1959 - I 4/59 S

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Vergütung zurückliegender Dienstleistungen

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  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

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  • BFH, 12.03.2020 - V R 5/17

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen

    Pensionszusagen sind allerdings nicht mit dem jeweiligen Rückstellungsbetrag in die Gesamtausstattung einzubeziehen, sondern lediglich mit der fiktiven Jahresnettoprämie für eine entsprechende Versicherung (BFH-Urteile vom 31.03.2004 - I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937, unter II.4.; vom 27.02.2003 - I R 46/01, BFHE 202, 241, BStBl II 2004, 132, unter II.2.; in BFHE 93, 382, BStBl II 1968, 809, und vom 04.08.1959 - I 4/59 S, BFHE 69, 299, BStBl III 1959, 374; s.a. Urteil des FG Brandenburg vom 19.09.2001 - 2 K 1437/99 K, EFG 2001, 1568).
  • FG Brandenburg, 02.09.2003 - 2 K 1263/01

    Andere Kapitalgesellschaft als einer GmbH "nahe stehende" Person; Keine

    Der sich hiernach ergebende Korrekturbetrag gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG entspricht vom Beklagten zu Recht gesehen -nicht der fiktiven Jahresnettoprämie, die nur für die Prüfung der Angemessenheit zu Grunde zu legen ist, sondern dem Zuführungsbetrag zur Rückstellung (vgl. FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 19. September 2001 2 K 1437/99 K, EFG 2001, 1568 ).
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