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   FG Niedersachsen, 23.08.2001 - 5 K 534/96   

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https://dejure.org/2001,5336
FG Niedersachsen, 23.08.2001 - 5 K 534/96 (https://dejure.org/2001,5336)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.2001 - 5 K 534/96 (https://dejure.org/2001,5336)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 2001 - 5 K 534/96 (https://dejure.org/2001,5336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerausweis; Umsatzsteuerentstehung; Rechnungsausstellung; Festsetzungsverjährung - Überhöhter Ausweis und Entstehung der Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überhöhter Ausweis und Entstehung der Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1530
  • EFG 2001, 1576
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.08.2001 - 5 K 534/96
    Auf die für den Kläger günstigere Richtlinienbestimmung des Art. 10 Abs. 1 Buchstabe a der 6. EG-Richtlinie kann dieser sich unmittelbar berufen, weil die Regelung hinreichend klar, genau und nicht an Bedingungen geknüpft ist (vgl. Urteil des EuGH vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache Balocchi, C-10/92, EuGHE 1993, 5105, 5142 Rz. 34).
  • BFH, 13.11.2003 - V R 79/01

    Steuerausweis nach Ablauf der Festsetzungsfrist

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1576 abgedruckt.

    Der Senat teilt damit die Auffassung im erwähnten BMF-Schreiben vom 2. Januar 1989 (vgl. auch Abschn. 189 Abs. 1 Nr. 4 UStR ab 1992) sowie der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 14 Rz. 378; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 160 Rz. 17; Zeuner in Bunjes/Geist, Umsatzsteuergesetz, 7. Aufl., § 14 Rz. 64; a.A. Büchter/Hole, EFG 2001, 1576 f.; vgl. auch Wagner, UR 2003, 483, unter II. 2.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2003 - 6 K 2220/00

    Nachträglicher Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung nur bei Änderbarkeit des

    c) Diesem Ergebnis kann auch nicht mit dem Einwand entgegengetreten werden, auf die Vorschriften der Abgabenordnung könne nicht zurückgegriffen werden, weil in § 13 UStG nur die Entstehung des Steueranspruchs genannt sei, das UStG eine Regelung zur Festsetzungsverjährung aber nicht enthalte und es daher nur darauf ankomme, ob die Steuer "geschuldet" gewesen sei (vgl. Nieders. FG, Urteil vom 23.08.2001 5 K 534/96, EFG 2001, 1530 mit Anm. von Büchter-Hole; Revision zugelassen: Az. des BFH: V R 79/01).

    Zum einen ist gegen das Urteil des niedersächsischen FG (EFG 2001, 1530) die Revision zugelassen worden und insoweit die Frage offen, ob die Vorschriften der AO über die Festsetzungsverjährung in Sachverhalten wie dem vorliegenden stets anwendbar sind.

  • FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 5 K 602/03

    Pauschalbesteuerung des Abverkaufs der "letzten Ernte" eines Landwirts nach

    Nach alledem kommt es für die Entscheidung des Streitfalles nicht mehr darauf an, ob Herr K. Kleinunternehmer war, die Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 2 oder § 14 Abs. 3 UStG schuldet, ob Gutschriften, wie sie im Streitfall vorliegen, im Rahmen des § 14 Abs. 3 UStG als "Rechnung" anzusehen sind und ob ggf. bei Anwendung von § 14 Abs. 2 UStG die Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Leistung oder erst im Zeitpunkt der Erteilung der Gutschrift entsteht (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23. August 2001, 5 K 534/96, EFG 2001, 1576).
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