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   FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00 (Kg)   

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https://dejure.org/2001,11245
FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00 (Kg) (https://dejure.org/2001,11245)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.09.2001 - 5 K 1366/00 (Kg) (https://dejure.org/2001,11245)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. September 2001 - 5 K 1366/00 (Kg) (https://dejure.org/2001,11245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld für ein seit dem 22. Lebensjahr behindertes Kind; Ermittlung des behindertenbedingten Mehrbedarfs; Kausalität zwischen dem nicht möglichen Selbstunterhalt und der Behinderung; Familienleistungsausgleich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für ein seit dem 22. Lebensjahr behindertes Kind; - Ermittlung des behindertenbedingten Mehrbedarfs; - Kausalität zwischen dem nicht möglichen Selbstunterhalt und der Behinderung - Familienleistungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1614
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00
    Nur diese Auslegung entspricht dem gesetzgeberischen Willen, bei hinreichender Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 182/98, BStBl. II 2000, 79).

    Dann ist es auch gerechtfertigt, für behinderte Kinder kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (BStBl. II 2000, 79).

    Der Grundbedarf kann für das Jahr 1998 mit dem am Existenzminimum eines Alleinstehenden orientierten Betrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.H.v. 12.360,00 DM beziffert werden (BStBl. II 2000, 79).

    Erfolgt insoweit seitens des Steuerpflichtigen kein Einzelnachweis, so kann der maßgebliche Behindertenpauschbetrag (§ 33 b Abs. 1 bis 3 EStG ) als Anhalt für den betreffenden Mehrbedarf dienen, soweit nicht die Kosten einer stationären Unterbringung angesetzt werden, in denen verschiedene Bestandteile enthalten sind, die von den Pauschbeträgen nach § 33 b EStG typisierend mit erfasst werden (BStBl. II 2000, 79).

  • BFH, 02.10.1992 - III R 63/91

    KfZ-Kosten bei stark Gehbehinderten sind außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00
    Entgegen der Ansicht des Klägers kann daher nicht entsprechend der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1992 II R 63/91 (BStBl. II 1993, 286) von 15.000 km jährlich ausgegangen werden.

    Es sind daher grundsätzlich alle Kfz-Kosten, soweit sie nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, anzuerkennen (BStBl. II 1993, 286).

  • BFH, 22.09.1993 - II R 63/91

    Keine Grundsteuerbefreiung für ein ganzjährig nutzbares Ferienhaus, dessen

    Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00
    Entgegen der Ansicht des Klägers kann daher nicht entsprechend der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 2. Oktober 1992 II R 63/91 (BStBl. II 1993, 286) von 15.000 km jährlich ausgegangen werden.
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.1999 - II 370/98

    Kindergeld: Behindertes Kind nach Ausbildungsabschluß

    Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00
    Denn regelmäßig ist neben der Behinderung auch die Arbeitsmarktsituation mitursächlich dafür, dass ein Behinderter nicht erwerbstätig sein kann oder trotz einer Erwerbstätigkeit seine Einkünfte nicht ausreichen, um seinen Lebensbedarf selbst zu bestreiten (vgl. auch FG Berlin, Urteil vom 10. Juli. 1998, RdLH 2000, 45; FG Dessau, Urteil vom 14. Januar 1999, EFG 1999, 476).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00
    Die Verpflichtungsklage ist in Abgrenzung zur Anfechtungsklage nur dann zulässig, wenn das Verpflichtungsbegehren dem Kläger gegenüber dem Anfechtungsantrag weitergehenden Rechtsschutz verschafft (vgl. SächsFG-Urteil vom 23. Juli 2001, 5 K 465/01; BVerwG-Urteil vom 13. Dezember 2000, 6 C 5/00, DöV 2001, 422).
  • BFH, 12.11.1996 - III R 53/95

    Kinderfreibetrag für volljähriges behindertes Kind

    Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00
    Das ist der Fall, wenn die Behinderung einer Erwerbstätigkeit entgegensteht und das Kind über keine anderen Einkünfte und Bezüge verfügt (BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 53/95, BFH/NV 1997, 343).
  • FG Sachsen, 23.07.2001 - 5 K 465/01

    Feststellung eines Aufgabegewinns nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung;

    Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00
    Die Verpflichtungsklage ist in Abgrenzung zur Anfechtungsklage nur dann zulässig, wenn das Verpflichtungsbegehren dem Kläger gegenüber dem Anfechtungsantrag weitergehenden Rechtsschutz verschafft (vgl. SächsFG-Urteil vom 23. Juli 2001, 5 K 465/01; BVerwG-Urteil vom 13. Dezember 2000, 6 C 5/00, DöV 2001, 422).
  • BFH, 11.12.1987 - III R 95/85

    Aufwendungen für eine Heilkur können bei nachgewiesener Zwangsläufigkeit nach §

    Auszug aus FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00
    Die Kfz-Aufwendungen schwer Körperbehinderter, die in ihrer Geh- und Stehfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, werden, obgleich es sich um laufende Aufwendungen handelt, als "zusätzliche Krankheitskosten" nicht von der Abgeltungswirkung des Pauschbetrags nach § 33 b EStG erfasst (st. Rspr., vgl. z. B. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BStBl. II 1988, 275 m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 15.11.2007 - 14 K 1342/06

    Bestehen eines Antragsrechts für Personen mit einem berechtigten Interesse an der

    Ausreichend ist, dass eine Mitursächlichkeit der Behinderung festgestellt werden kann (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. September 2001, 5 K 1366/00 (Kg), EFG 2001, 1614 und Urteil vom 26. Juni 2006, 1 K 1565/04 (Kg), n.v.; FG Düsseldorf Urteil des Senats vom 8. Februar 2007 14 K 5101/05 Kg, Revisionsverfahren III R 16/07, EFG 2007, 1339).
  • FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04

    Keine Kindergeldaufhebung bei aus anderem Grund fortbestehenden Anspruch;

    Der 5. Senat des Sächsischen Finanzgerichtes hat mit Urteil vom 26.09.2001 5 K 1366/00 (Kg), EFG 2001, 1614, entschieden, dass nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG die Behinderung nicht alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
  • FG Düsseldorf, 08.02.2007 - 14 K 5102/05

    Kindergeld; Behinderung; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Möglichkeit der Ausübung

    Ausreichend ist, dass eine Mitursächlichkeit der Behinderung festgestellt werden kann (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. September 2001, 5 K 1366/00 (Kg), Entscheidung der Finanzgerichte -EFG- 2001, 1614 und Urteil vom 26. Juni 2006, 1 K 1565/04 (Kg), n.v.).
  • FG Sachsen, 03.08.2005 - 5 K 827/04

    Kindergeld; Ursächlichkeit der Lernbehinderung eines Kindes für seine Unfähigkeit

    Bereits mit Urteil vom 26.09.2001 5 K 1366/00 (Kg), EFG 2001, 1614, hat der Senat entschieden, dass nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG die Behinderung nicht alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
  • FG Sachsen, 27.05.2004 - 5 K 8/02

    Statthafte Klageart bei Begehren der Änderung eines bestandskräftigen Bescheids;

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  • FG Sachsen, 17.08.2004 - 3 K 2367/03

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines behinderten Kindes; Voraussetzungen

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Rechtsprechung
   FG Berlin, 04.09.2001 - 5 K 5105/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13284
FG Berlin, 04.09.2001 - 5 K 5105/01 (https://dejure.org/2001,13284)
FG Berlin, Entscheidung vom 04.09.2001 - 5 K 5105/01 (https://dejure.org/2001,13284)
FG Berlin, Entscheidung vom 04. September 2001 - 5 K 5105/01 (https://dejure.org/2001,13284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    EStG § 37 Abs. 1
    Grundsätzlich gleichmäßige

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätzlich gleichmäßige Festsetzung der vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungsbeträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1614
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 22.11.2011 - VIII R 11/09

    Einkommensteuer-Vorauszahlungen - gleichmäßige Verteilung -

    Dafür spricht nicht zuletzt, dass die geltende Regelung von der ganz überwältigenden Mehrheit der Steuerpflichtigen offenbar widerspruchslos hingenommen wird (vgl. aber Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. März 1982 VII 184/81, EFG 1982, 571; FG Berlin, Urteil vom 4. September 2001  5 K 5105/01, EFG 2001, 1614).
  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1521/08

    Verfassungsmäßigkeit der gleichmäßigen, unabhängig vom Gewinnzufluss erfolgenden

    Im Gegenteil ist aufgrund der inneren Logik von § 37 EStG, nämlich der Aufteilung der voraussichtlichen ESt für den jeweiligen Veranlagungszeitraum auf vier Vorauszahlungszeitpunkte, davon auszugehen, dass die Vorauszahlungen grundsätzlich gleich hoch sein müssen und gleichmäßig festzusetzen sind (so auch Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 1. März 1982 VII 184/81, Entscheidungen der FG - EFG- 1982, 571; FG Berlin, Urteil vom 4. September 2001 5 K 5105/01, EFG 2001, 1614; Diebold in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG, 2003, § 37 Rn. 95; Drenseck in: Schmidt, Kommentar zum EStG, 27. Aufl. 2008, § 37 Rn. 3; Lindberg in: Frotscher, Kommentar zum EStG, 2007, § 37 Rn. 1, 12, 15; Stolterfoht in: P. Kirchhof/Söhn, Kommentar zum EStG, 1991, § 37 Anm. C 2; Stuhrmann in: Blümich, Kommentar zum EStG, 2006, § 37 Rn. 12b).
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