Weitere Entscheidung unten: FG Hessen, 04.07.2000

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11716
FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97 (https://dejure.org/2000,11716)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18.05.2000 - III 172/97 (https://dejure.org/2000,11716)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - III 172/97 (https://dejure.org/2000,11716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für umfangreiche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für umfangreiche Renovierung und Modernisierung eines älteren Zweifamilienhauses als anschaffungsnaher Aufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 18
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97
    Fallen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung (in der Regel innerhalb von 3 Jahren) im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen an, ist zu prüfen, ob diese Herstellungskosten darstellen, weil eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung eingetreten ist (§ 255 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch - HGB -, sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - BFH-Urteil vom 9.5. 1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632, 634 re. Sp. Mitte 3. a.).

    Denn selbst wenn nach der Art. der Baumaßnahme und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands eine Vermutung für eine wesentliche Verbesserung bestehen sollte, muß diese vom Gericht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 9.5. 1995, a. a. O., und Beschluß vom 17.6. 1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ).

  • BFH, 21.01.1997 - X B 81/96
    Auszug aus FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97
    Die 20%-Grenze ist eine sog. Aufgriffsgrenze; d. h. die Finanzverwaltung soll in der Regel nur dann prüfen, ob anschaffungsnaher Herstellungsaufwand vorliegt, wenn die Aufwendungen diese Grenze überschreiten (vgl. BFH-Beschluß vom 21.1. 1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346).
  • BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98

    Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97
    Denn selbst wenn nach der Art. der Baumaßnahme und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands eine Vermutung für eine wesentliche Verbesserung bestehen sollte, muß diese vom Gericht festgestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 9.5. 1995, a. a. O., und Beschluß vom 17.6. 1998 IX B 61/98, BFH/NV 1999, 32 ).
  • BFH, 17.04.1997 - III B 216/96

    Die Rechtsprechung, wonach Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97
    Die 20%-Grenze ist eine sog. Aufgriffsgrenze; d. h. die Finanzverwaltung soll in der Regel nur dann prüfen, ob anschaffungsnaher Herstellungsaufwand vorliegt, wenn die Aufwendungen diese Grenze überschreiten (vgl. BFH-Beschluß vom 21.1. 1997 X B 81/96, BFH/NV 1997, 346).
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Rechtsprechung
   FG Hessen, 04.07.2000 - 11 K 6696/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10133
FG Hessen, 04.07.2000 - 11 K 6696/98 (https://dejure.org/2000,10133)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.07.2000 - 11 K 6696/98 (https://dejure.org/2000,10133)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 11 K 6696/98 (https://dejure.org/2000,10133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer vollständigen Neugestaltung; Entkernung eines Gebäudes als Neuherstellung

  • rechtsportal.de

    EStG § 10e Abs. 1
    Neubau; Herstellung; Gebäude; Entkernung; Außenmauer; Vollständige Neugestaltung - Entkernung eines Gebäudes als Neuherstellung

  • datenbank.nwb.de

    Entkernung eines Gebäudes als Neuherstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 408
  • EFG 2001, 18
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87

    AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude

    Auszug aus FG Hessen, 04.07.2000 - 11 K 6696/98
    Das Finanzamt erkannte in der Veranlagung und in der Einspruchsentscheidung den nach § 10 e Abs. 1 EStG geltend gemachten Betrag nicht an und berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, insbesondere auf das Urteil vom 31.03.1992 IX R 175/87 (BStBl II 1992, Seite 808 ; später berief sich das Finanzamt auch auf die Entscheidung des BFH vom 25.08.1999 X R 57/96 BFH/NV 2000, Seite 186 ).

    In dem Urteil BStBl II 1992 Seite 808 seien als Beispiele u.a. fünf Elemente für die Beurteilung aufgeführt, nämlich Fundamente, Außenwände, Innenwände, Geschoßdecken und Dachkonstruktionen.

    Nach dem BFH-Urteil vom 31.03.1992 IX R 175/87 (a.a.O.) kommt es auf die tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles an.

  • BFH, 25.08.1999 - X R 57/96

    Wiederaufbau und Renovierung einer durch Brand zerstörten Wohnung;

    Auszug aus FG Hessen, 04.07.2000 - 11 K 6696/98
    Das Finanzamt erkannte in der Veranlagung und in der Einspruchsentscheidung den nach § 10 e Abs. 1 EStG geltend gemachten Betrag nicht an und berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, insbesondere auf das Urteil vom 31.03.1992 IX R 175/87 (BStBl II 1992, Seite 808 ; später berief sich das Finanzamt auch auf die Entscheidung des BFH vom 25.08.1999 X R 57/96 BFH/NV 2000, Seite 186 ).
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