Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 27.09.2000 - I 45/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6931
FG Schleswig-Holstein, 27.09.2000 - I 45/2000 (https://dejure.org/2000,6931)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.09.2000 - I 45/2000 (https://dejure.org/2000,6931)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. September 2000 - I 45/2000 (https://dejure.org/2000,6931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der gesamten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2000 - I 45/00
    Der Gesetzgeber hat bei der Ordnung der Abwicklung der Besteuerung einen Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen jedenfalls dann, wenn hierfür gewichtige sachliche Gründe vorliegen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - BStBl II 1997, 518).
  • BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97

    Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2000 - I 45/00
    Der Gesetzgeber darf sich im Interesse der Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs verallgemeinernder Regelungen bedienen und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (BFH BStBl II 1998, 351).
  • FG Köln, 11.11.1998 - 10 K 3377/98

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendiensttätigkeit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2000 - I 45/00
    Zur Vermeidung von Missbräuchen konnte der Gesetzgeber auch bei einem als notwendig angesehenen häuslichen Arbeitszimmer die Höhe der abziehbaren Betriebsausgaben auf ein die notwendigen Ausgaben erfahrungsgemäß abdeckendes Maß beschränken (vgl. Finanzgericht Köln, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 223 ; Kirchhof / Söhn, EStG , § 4 Rn Lb 19 ff., 30).
  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 271 veröffentlicht.
  • FG München, 26.04.2001 - 13 K 3200/99

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

    Aus dieser Typisierung ist ersichtlich, daß es bei einem beruflichen Tätigwerden im häuslichen Bereich und außer Haus auf den das jeweilige Berufsbild prägenden Teil der Tätigkeit ankommt (FG Schleswig-Holstein Urteil vom 27. September 2000, I 45/2000, EFG 2001, 271).
  • FG München, 12.06.2001 - 2 K 5598/00

    Häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Vermögensberaters; Mittelpunkt der

    Damit liegt zur Überzeugung des Gerichts auch der inhaltliche Schwerpunkt der Tätigkeit des Klägers im Arbeitszimmer (vgl. Urteile des Finanzgerichts München vom 8.11.2000 1 K 1066/98, EFG 2001, 268 und 1 K 3227/99, EFG 2001, 270, Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 27.9.2000, I 45/2000, EFG 2001, 271 und Urteil des Finanzgerichts München vom 13.12.2000 1 K 1066/98, EFG 2001, 487).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2002 - 3 V 130/02

    Häusliches Arbeitszimmer eines Gerichtsvollziehers als Mittelpunkt desen gesamter

    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des Finanzgerichts -FG- Baden-Württemberg vom 08.08.2000 4 K 169/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 1314 ; des FG Hamburg vom 23.11.1999, EFG 2000, 357; des FG Köln vom 18.12.2000 3 K 1309/99, EFG 2001, 488; des FG München vom 08.11.2000 1 K 3227/99, EFG 2001, 270; vom 08.11.2000 1 K 1066/98, EFG 2001, 268 und vom 13.12.2000 1 K 4898/99, EFG 2001, 487; des Niedersächsischen FG vom 13.12.2001 10 K 606/98, EFG 2002, 609 ; des FG Nürnberg vom 25.07.2001 III 250/2000, EFG 2002, 314 ; des Schleswig-Holsteinischen FG vom 27.09.2000 I 45/2000, EFG 2001, 271, jeweils mit weiteren Hinweisen; Söhn in Kirchhof/Söhn, Komm. zum EStG , § 4 Rdnr. Lb 187; Schmidt/Heinicke, Komm. zum EStG , 21. Aufl. 2002, Rz. 594 f.; Wacker in Blümich, Komm. zum EStG u. a., § 4 Rz. 285 n).
  • FG München, 12.06.2001 - 2 K 5598/99

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines

    Damit liegt zur Überzeugung des Gerichts auch der inhaltliche Schwerpunkt der Tätigkeit des Klägers im Arbeitszimmer (vgl. Urteile des Finanzgerichts München vom 8.11.2000 1 K 1066/98, EFG 2001, 268 und 1 K 3227/99, EFG 2001, 270, Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 27.9.2000, I 45/2000, EFG 2001, 271 und Urteil des Finanzgerichts München vom 13.12.2000 1 K 1066/98, EFG 2001, 487).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht