Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 23.11.2000 - 5 KO 14/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erstattung von in Rechnung gestellter Umsatzsteuer des Prozessbevollmächtigten bei einem pauschalierenden Landwirt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei den Prozesskosten eines pauschalierenden Landwirts; Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuer; Prozesskosten; Vorsteuerabzug; Erstattungsfähige Auslagen; Landwirt - Umsatzsteuer bei den Prozesskosten eines pauschalierenden Landwirts nicht erstattungsfähig.
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer bei den Prozesskosten eines pauschalierenden Landwirts nicht erstattungsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 934
- EFG 2001, 307
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.03.1990 - VII E 9/89
Keine Erstattung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren, soweit …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.2000 - 5 KO 14/00
Zu diesen Auslagen gehört auch die auf die Vergütung eines Prozessbevollmächtigten entfallende Umsatzsteuer, die dieser nach der Gebührenordnung von seinem Auftraggeber ersetzt verlangen kann (BFH-Beschluss vom 6. März 1990 VII E 9/89, BStBl II 1990, 584). - FG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 5 K 298/94
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in der Bauphase oder Anschaffungsphase einer …
Auszug aus FG Niedersachsen, 23.11.2000 - 5 KO 14/00
Die Erinnerungsführerin führte unter dem Az: 5 K 298/94 vor dem Niedersächsischen Finanzgericht eine Klage, weil der Erinnerungsgegner ihre land- und forstwirtschaftlichen Umsätze der Umsatzsteuer unterworfen hatte.
- FG Niedersachsen, 29.06.2017 - 11 K 88/16
Umsatzsteuer 2005; Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG schließt Option zur …
Nach anderer Ansicht bleibt trotz Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG der Vorsteuerabzug dem Grunde nach bestehen, so dass eine Option zur Steuerpflicht möglich sein soll (vgl. FG Niedersachsen, Beschluss vom 23. November 2000 5 Ko 14/00, EFG 2001, 307; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2005 12 K 493/00, EFG 2005, 761; im Ergebnis auch so: Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE). - OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11
Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten …
Dieses hat ausführlich - auch unter Auseinandersetzung mit der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Nds. Finanzgerichtes (Beschl. v. 23.11.2000 - 5 Ko 14/00 -, NJW-RR 2001, 934) - begründet, warum auch bei einem pauschalierenden Landwirt die von seinem Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als erstattungsfähig zu betrachten ist, soweit eine Erklärung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorliegt. - FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1455/08
Bemessung des Streitwerts bei der Anfechtung von Steuerbescheiden nach dem …
Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht des Erinnerungsführers auch nicht aus dem Beschluss des Niedersächsischen FG vom 23. November 2000 5 KO 14/00 (EFG 2001, 307).
- FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 1355/08
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht des Erinnerungsführers auch nicht aus dem Beschluss des Niedersächsischen FG vom 23. November 2000 5 KO 14/00 (EFG 2001, 307). - FG Niedersachsen, 08.05.2012 - 3 KO 1/12
Erstattungsfähigkeit der vom Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellten …
Nach dem Beschluss des Niedersächsischen FG vom 23. November 2000 (5 KO 14/00, EFG 2001, 307) ist die Umsatzsteuer, die ein pauschalierender Landwirt bei den Kosten für einen Prozess im Hinblick auf eine umsatzsteuerliche Streitfrage trägt, nicht erstattungsfähig. - FG Nürnberg, 12.01.2011 - 1 Ko 1790/10
Umsatzsteuer-Erstattungsfähigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren bei …
9 Es ist daher auch nicht den Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 11.07.1995 (IV 764, 765/93, EFG 1995, 1078) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23.11.2000 (5 Ko 14/00, EFG 2001, 307) zu folgen, die Satz 3 des § 104 Abs. 2 ZPO als Kodifizierung der Rechtsgrundsätze des BFH-Beschlusses vom 06.03.1990 (VII E 9/89, BStBl II 1990, 584) ansahen.