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   FG Münster, 22.08.2000 - 6 K 2712/00 AO, 6 K 3116/00 AO   

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https://dejure.org/2000,10560
FG Münster, 22.08.2000 - 6 K 2712/00 AO, 6 K 3116/00 AO (https://dejure.org/2000,10560)
FG Münster, Entscheidung vom 22.08.2000 - 6 K 2712/00 AO, 6 K 3116/00 AO (https://dejure.org/2000,10560)
FG Münster, Entscheidung vom 22. August 2000 - 6 K 2712/00 AO, 6 K 3116/00 AO (https://dejure.org/2000,10560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlagepflicht von intern erstellten Kostenstellenplänen; Rechtmäßigkeit i.R.d. Forderung der Vorlage von Kostenstellenpläne für Betriebsabteilungen einer mit einer GmbH verbundenen AG durch das Finanzamt; Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei der Feststellung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Mitwirkungspflichten - Vorlagepflicht von intern erstellten Kostenstellenplänen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 4
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.10.1980 - VI R 185/77

    Bausparvertrag - Abtretung

    Auszug aus FG Münster, 22.08.2000 - 6 K 2712/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH BStBl. II 1981, 141; BStBl. II 1991, 384) gehören zu den auskunftspflichtigen Personen auch juristische Personen.
  • BFH, 13.02.1968 - GrS 5/67

    Vorstand - Aufsichtsrat - Protokolle über Sitzungen - AG - Betriebsprüfung -

    Auszug aus FG Münster, 22.08.2000 - 6 K 2712/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind auch Aufzeichnungen und Urkunden, die weder durch Gesetz noch durch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gefordert werden, vorzulegen, wenn sie tatsächlich geführt werden (BFH Beschluß vom 13.02.1968 GrS 5/67 (V) BStBl. 1968, 365).
  • BFH, 12.12.1990 - I R 92/88

    Kapitalgesellschaft - Verspätungszuschlag

    Auszug aus FG Münster, 22.08.2000 - 6 K 2712/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH BStBl. II 1981, 141; BStBl. II 1991, 384) gehören zu den auskunftspflichtigen Personen auch juristische Personen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

    Der Kostenstellenplan wiederum ist eine systematisch geordnete Zusammenstellung aller für das Unternehmen gebildeten Kostenstellen als Basis für den sog. Betriebsabrechnungsbogen und kann nach verschiedenen branchen- oder unternehmensspezifischen Kriterien gegliedert sein (vgl. zum Ganzen auch Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00, EFG 2001, 4).

    So werden Kostenstellen, die Beteiligungen oder die Bewertung von Vermögensgegenständen oder Rückstellungen zum Gegenstand haben, ebenso als aufbewahrungs- und vorlagepflichtig eingeordnet wie solche, die die Grundlagen für die Bemessung von Verrechnungspreisen enthalten (Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00. a.a.O.; Taetzner/Büssow, a.a.O.; Intemann/Cöster, DStR 2004, 1981 ff; Intemann, a.a.O.).

    Der Datenzugriff und die Mitwirkung des Steuerpflichtigen darf nur verlangt werden, soweit dies zur Feststellung des steuerlich erheblichen Sachverhaltes notwendig, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar ist (Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00, a.a.O.; Beschluss des Thüringer Finanzgerichtes vom 20. April 2005, Az.: III 46/05 V, EFG 2005, 1406 ).

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des Streitfalles von dem der Entscheidung des Finanzgerichtes Münster (Urteil vom 22. August 2000, a.a.O.) zugrunde liegenden in entscheidungserheblicher Weise, denn dort war die Vorlage der angeforderten Kostenstellenpläne (die im Streitfall vorgelegt wurden) deshalb erforderlich, weil sich für die Frage der Weiterberechnung von Kosten zwischen verschiedenen Betriebsabteilungen der dortigen Klägerin aus der Finanzbuchhaltung nichts entnehmen ließ.

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 198/05

    Abgabenordnung: Zur Nutzung digitalisierter Daten

    2004 Tz.5; a.A. für Vorlagepflicht aller tatsächlich vorhandenen steuerlich relevanten, auch freiwillig geführten Aufzeichnungen Rüsken in: Klein a.a.O. § 200 Rn. 5; FG Hamburg, Urteil vom 13.02.2001, VI 279/99, juris unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 13.02.1968, GrS 5/67, BStBl II 1968, 365 zu § 195 AO a.F. und BFH, Beschluss vom 17.03.1982, II B 58/81, BStBl II 1982, 510 zur Vorlagepflicht von Urkunden durch einen nicht am Verfahren Beteiligten; FG Münster, Urteil vom 22.08.2000, 6 K 2712/00 AO, 6 K 3116/00 AO, EFG 2001, 4; vgl. a. BFH, Urteil vom 17.10.2001, I R 103/00, BStBl II 2004, 171; BFH, Beschluss vom 10.05.2001, I S 3/01, NV 2001, 957).
  • FG Münster, 18.08.2014 - 6 V 1932/14

    Aussetzung der Vollziehung, Vorlage eines Due Diligence-Berichts

    Die Entscheidung des FG Münster vom 22.08.2000 (6 K 2712/00 AO) habe ebenfalls einen anderen Sachverhalt - nämlich die Vorlage von Kostenstellenplänen - betroffen.

    Vielfach dürften auch Informationen enthalten sein, die den - möglicherweise schutzwürdigen - "Binnenbereich" (vgl. z.B. Seer in Tipke/Kruse § 200 Rdnr. 10, ablehnend: FG Münster Urteil vom 22.08.2000 6 K 2712/00, 6 K 3116/00 AO, EFG 2001, 4) des Unternehmens betreffen.

  • FG Hamburg, 23.03.2023 - 2 K 172/19

    Abgabenordnung: Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung

    Das hiesige Vorlageverlangen ist insofern mit dem Zugriff auf Kostenstellen vergleichbar, welcher jedenfalls in Betracht kommt, soweit die Kostenstellen für die Besteuerung bzw. die Bewertung von Wirtschaftsgütern oder Passiva oder für die Bemessung von Verrechnungspreisen von Bedeutung sind (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634; FG Münster, Urteil vom 22. August 2000, 6 K 2712/00, EFG 2001, 4; BMF, BStBl. I 2014, 1450, Rn. 5, 6).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2009 - 4 K 2619/07

    Kein Anspruch auf Auslagenersatz für Bank bei Vorlage von Kontoauszügen an

    Urkunden, die nach § 97 Abs. 1 AO vorzulegen sind, sind in einem Schriftstück verkörperte oder auf Daten- und Bildträgern festgehaltene Gedankenerklärungen, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich sind, den Urheber erkennen lassen und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache geeignet sind (vgl. z.B.: FG Münster vom 22. August 2000 6 K 2712/00 AO , EFG 2001 S. 4; Klein/Brockmeyer, AO , 9. A. 2006, Rz 2 zu § 97).
  • FG Hamburg, 13.02.2001 - VI 279/99

    Klageerhebung durch GbR

    Die Vorlagepflicht nach §§ 93, 97 Abs. 1 AO besteht nicht nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (vgl. z.B. § 60 EStDV ), sondern bei steuerlicher Relevanz auch in anderen Fällen (BFH v. 13. Februar 1968, GrS 5/67, BFHE 91, 351, BStBl II 1968, 365 zu Vorstands- und Aufsichtsratsprotokollen; BFH v. 17. März 1982, II B 58/81, BStBl II 1982, 510 zu Handakten eines Notars; FG Münster v. 22. August 2000, 6 K 2712/00 AO , EFG 2001, 4 zu Kostenstellenplänen).
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