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   FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99   

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FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99 (https://dejure.org/2000,7151)
FG Thüringen, Entscheidung vom 16.11.2000 - II 273/99 (https://dejure.org/2000,7151)
FG Thüringen, Entscheidung vom 16. November 2000 - II 273/99 (https://dejure.org/2000,7151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Reduzierung eines Einheitswertbescheides; Weitergehende Anwendung des Bewertungsgesetzes der DDR und der Durchführungsverordnung zum Reichsbewertungsgesetz im Beitrittsgebiet; Bewertung mit gemeinem Wert; Gleichmäßigkeit der Besteuerung; Zugrundelegung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung von im Beitrittsgebiet belegenen Geschäftsgrundstücken mit dem im Sachwertverfahren zu bestimmenden gemeinen Wert; Verfassungsmäßigkeit der bewertungsrechtlichen Sondervorschriften für das Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung von im Beitrittsgebiet gelegenen Geschäftsgrundstücken mit dem im Sachwertverfahren zu bestimmenden gemeinen Wert; Verfassungsmäßigkeit der bewertungsrechtlichen Sondervorschriften für das Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 411
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 28.10.1998 - II R 37/97

    Grundstücksbewertung in den neuen Ländern

    Auszug aus FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
    b) Den das Sachwertverfahren bestimmenden gemeinen Wert beschreibt § 10 Abs. 1 BewG -DDR, der mit § 9 Abs. 2 BewG vergleichbar ist, als den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre, wobei alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen und ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 27/97, BStBl II 1999, 51).

    Abweichungen bei der Vergleichbarkeit sind danach durch den Ansatz eines abweichenden (niedrigeren) Durchschnittswerts Rechnung zu tragen (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, BStBl II 1999, 51).

    Damit stehen, entgegen der Auffassung des Klägers, mit den Erlassen grundsätzlich geeignete Schätzgrundlagen in Form durchschnittlicher Herstellungskosten für vergleichbare Objekte - ohne die Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse - zur Verfügung, wenn und soweit eine ausreichende Vergleichbarkeit des konkret zu bewertenden Gebäudes mit denjenigen Objekten, deren Gebäudenormalherstellungswerte exemplarisch in den gleich lautenden Ländererlassen erfasst sind, besteht (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, BStBl II 1999, 51).

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
    Das BVerfG prüft in solchen Fällen nur, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt (vgl. Urteil des BVerfG vom 8. Februar 1977 1 BvR 79, 278, 282/70, BVerfGE 43, 242, 288 f.; Beschluss des BVerfG vom 8. Dezember 1976 1 BvR 810/70, 57/73 und 147/76, BVerfGE 44, 1, 20 f.; Urteil des BVerfG vom 5. Juli 1989 1 BvL 11/87, 1 BvR 1053/87 und 556/88, BVerfGE 80, 297, 311).

    Dabei kann der Gesetzgeber auch die mit der Änderung des Rechts für die zuständigen Behörden und Gerichte verbundenen praktischen Schwierigkeiten berücksichtigen (BVerfG in BVerfGE 44, 1, 22).

  • BFH, 26.06.1981 - III R 3/79

    Korrektur der festgelegten Durchschnittswerte zur Ermittlung des

    Auszug aus FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
    Auch eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Herstellungskosten vom Durchschnittswert (Normalherstellungskosten) rechtfertigt nicht allein den Ansatz eines niedrigeren Werts (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1981 III R 3/79, BFHE 133, 437 , BStBl II 1981, 643, 645).

    Die Höhe der Schätzung ist nicht zu beanstanden, zumal sie sich im System der Bewertung bewegt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1981 III R 3/79, BFHE 133, 437 , BStBl II 1981, 646).

  • BFH, 19.05.1993 - II R 29/92

    - Die Weiteranwendung des GrEStG DDR bis zum 31. Dezember 1990 ist

    Auszug aus FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
    Der Umstand, dass im Beitrittsgebiet - übergangsweise - andere steuerrechtliche Vorschriften gelten als im übrigen Bundesgebiet, stellt zwar eine Ungleichbehandlung dar, die allerdings nur dann als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG gewertet werden kann, wenn diese unterschiedliche Behandlung nicht durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt ist (vgl. hierzu Urteil des BFH vom 19. Mai 1993 II R 29/92, BFHE 171, 351 , BStBl II 1993, 630)".
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art. und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. Urteil des BVerfG vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -BVerfGE- 87, 1, 36; Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 1995 1 BvR 892/88, BVerfGE 92, 53, 68 f.).
  • BFH, 11.06.1997 - II B 93/96

    Steuerfreiheit des Grundbesitzes im Beitrittsgebiet und damit verbundene

    Auszug aus FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
    Zu den bewertungsrechtlichen Sondervorschriften für das Beitrittsgebiet hat der Bundesfinanzhof insbesondere im Hinblick auf die Beachtung des Gleichheitssatzes durch den Gesetzgeber u.a. im Beschluss vom 11. Juni 1997 ( II B 93/96 BStBl II 1997, 527) unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgeführt:.
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art. und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. Urteil des BVerfG vom 7. Juli 1992 1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -BVerfGE- 87, 1, 36; Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 1995 1 BvR 892/88, BVerfGE 92, 53, 68 f.).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
    Das BVerfG prüft in solchen Fällen nur, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt (vgl. Urteil des BVerfG vom 8. Februar 1977 1 BvR 79, 278, 282/70, BVerfGE 43, 242, 288 f.; Beschluss des BVerfG vom 8. Dezember 1976 1 BvR 810/70, 57/73 und 147/76, BVerfGE 44, 1, 20 f.; Urteil des BVerfG vom 5. Juli 1989 1 BvL 11/87, 1 BvR 1053/87 und 556/88, BVerfGE 80, 297, 311).
  • BVerfG, 21.07.1992 - 1 BvR 959/85

    Anforderungen an die Erfüllung verfassungsgerichtlicher Zeitvorgaben zur

    Auszug aus FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
    Für die Angleichung der Rechtsverhältnisse steht dem Gesetzgeber im Allgemeinen eine erhebliche Zeitspanne zu (vgl. den Beschluss des BVerfG vom 21. Juli 1992 1 BvR 959/85, Information Steuer und Wirtschaft -StW- 1993, 119), die nach Auffassung des Senats trotz des gegenwärtigen Stillstandes des Gesetzgebungsverfahrens zur Rechtsangleichung noch nicht verstrichen ist.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
    Entsprechendes gilt für eine Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (vgl. Beschluss des BVerfG vom 13. Mai 1986 1 BvL 55/83, BVerfGE 72, 141, 150).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 2 BvR 1519/90
  • RFH, 22.11.1934 - III A 247/33
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

  • BFH, 29.04.1987 - X R 2/80

    Ermittlung des für Zwecke der Sonderumsatzsteuer als Bemessungsgrundlage

  • BFH, 25.03.1992 - II B 107/91

    Anwendung verschiedener Wertfindungsverfahren bei Zweifamilienhäusern

  • BFH, 03.07.1981 - III R 108/78

    Voraussetzungen für die Ermäßigung des Gebäudesachwerts wegen wirtschaftlicher

  • BFH, 10.12.1997 - II R 27/97

    Die Abtretung eines Anspruchs

  • FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 2309/99

    Bewertung eines in 1998 im Beitrittsgebiet errichteten Briefzentrums;

    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil in BStBl. II 1991, 51; vgl. hierzu Eisele, Deutschland spezial, 1999, Heft 19, 5), der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben (vgl. Thüringer FG, Urteil vom 16. November 2001 II 273/99, EFG 2001, 411; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2001 2 K 2583/98 BG, nicht veröffentlicht), kann für die Schätzung des Grundstückswerts auf das Sachwertverfahren in Anlehnung an die Regelungen in §§ 83 ff. BewG , die gemäß § 129 Abs. 2 BewG nicht unmittelbar anwendbar sind, zurückgegriffen werden.

    Denn die in dem Erlass genannten Gebäudewerte verkörpern die durchschnittlichen Herstellungskosten, die sicherstellen, dass bei der Schätzung ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 BewG -DDR unberücksichtigt bleiben und damit in geeigneterer Weise auf den gemeinen Wert schließen lassen als die tatsächlichen Herstellungskosten (BFH in BStBl. II 1999, 51; Thüringer FG in EFG 2001, 411).

    Allein die erhebliche Abweichung der tatsächlichen Herstellungskosten vom Durchschnittswert (Normalherstellungskosten) rechtfertigt jedoch nicht den Ansatz eines niedrigeren Werts (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1981 III R 3/79, BFHE 133, 437 , BStBl. II 1981, 643, 645; in BStBl. II 1999, 51, unter II. 2. der Gründe; Thüringer FG in EFG 2001, 411, 413).

  • BFH, 24.05.2005 - II R 2/03

    Einheitswert 1935 für SB-Autoteile Fachmarkt mit Sofort-Montage-Werkstatt

    Darüber hinaus haben sich die Vorderrichter in einem anderen Verfahren (vgl. Urteil vom 16. November 2000 II 273/99, EFG 2001, 411) auf Grund einer Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Ableitung und Rückrechnung der Raummeterpreise korrekt erfolgte und mit den Erlassen grundsätzlich geeignete Schätzungsgrundlagen zur Verfügung stehen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.08.2002 - 2 K 1844/99

    Kein Abschlag für aufgeschüttetes Rampengeschoss einer zu bewertenden

    Dabei ist für die Schätzung des Grundstückswerts auf das Sachwertverfahren in Anlehnung an die Regelungen in §§ 83 ff. BewG , die gemäss § 129 Abs. 2 BewG nicht unmittelbar anwendbar sind, zurückzugreifen (vgl. BFH Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 37/97 BStBl. II 1999, 51, FG Thüringen Urteil vom 16. November 2001, EFG 2001, 411; FG Thüringen Urteil vom 21. November 2001, EFG 2002, 179 ).

    Zutreffender Anhaltspunkt für die Schätzung des Gebäudewertes sind daher auch aus Sicht des Senates die sog. durchschnittlichen Herstellungskosten für vergleichbare Objekte, wie sie sich aus den gleichlautenden Ländererlassen vom 21. Mai 1993 bzw. vom 16. September 1997 ergeben (vgl. FG Thüringen Urteil vom 16. November 2001, EFG 2001, 411; FG Thüringen Urteil vom 21. November 2001, EFG 2002, 179 ).

  • FG Sachsen, 28.08.2002 - 2 K 1844/99

    Bewertung eines Frachtpostzentrums mit dem Einheitswert; Minderung der in Ansatz

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  • FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00

    Bewertung von Gebäuden der Deutschen Post AG in den neuen Bundesländern zum

    Auf dieser Grundlage hat die Finanzverwaltung in Anlehnung an das Sachwertverfahren der §§ 83 ff. BewG im Interesse an einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung mit dem Erlass vom 21. Mai 1993 eine zutreffende und von der jüngeren Rechtsprechung nicht beanstandete (vergleiche: BFH, Urteil vom 28. Oktober 1998 II R 37/97, a.a.O.; Thüringer FG, Urteil vom 16. November 2001 - II 273/99, EFG 2001, 411; und FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 K 2583/98 BG, nicht veröffentlicht) Basis für die Ermittlung des Einheitswertes für die von diesem Erlass erfassten Grundstücke im Beitrittsgebiet zum 1. Januar 1935 geschaffen.
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