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   FG Thüringen, 20.07.2000 - II 412/99   

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FG Thüringen, 20.07.2000 - II 412/99 (https://dejure.org/2000,10202)
FG Thüringen, Entscheidung vom 20.07.2000 - II 412/99 (https://dejure.org/2000,10202)
FG Thüringen, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - II 412/99 (https://dejure.org/2000,10202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Artfortschreibung eines mit einem unbewohnbaren Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Beitrittsgebiet als unbebautes Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artfortschreibung eines mit einem unbewohnbaren Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Beitrittsgebiet als unbebautes Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Artfortschreibung eines mit einem unbewohnbaren Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Beitrittsgebiet als unbebautes Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 415
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.10.1990 - II R 9/88

    Grundstücke mit Gebäuden, die infolge von Baumaßnahmen im Feststellungszeitpunkt

    Auszug aus FG Thüringen, 20.07.2000 - II 412/99
    Außer Betracht bleiben müsse auch im Falle einer Zerstörung der Räume, die, wie bei einer "Entkernung" dem Abriss des Gebäudes gleichstehe, ob dieser Zustand sich nur als Zwischenstadium zur Wiederherstellung eines benutzbaren Gebäudes darstelle (Urteil vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, Bundessteuerblatt II 1991, 60).

    Denn nach der dargestellten Rechtsprechung kommt es auf das äussere Erscheinungsbild des Bauwerks allein nicht an, da darauf abzustellen ist, ob zur dauernden bestimmungsgemäßen Nutzung geeigneter Raum noch vorhanden ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, a.a.O.).

  • BFH, 08.02.1995 - II R 19/92

    Vertragsgegenstand bei Erwerb einer Verwertungsbefugnis

    Auszug aus FG Thüringen, 20.07.2000 - II 412/99
    Maßgeblich sei, ob objektiv geeigneter (benutzbarer) Wohnraum noch nicht oder nicht mehr vorhanden ist (vgl. Urteil vom 23. April 1992 II R 19/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -NFH/NV- 1993, 84).
  • BFH, 20.06.1975 - III R 87/74

    Zur Frage, wann bewertungsrechtlich zu berücksichtigen ist, daß ein Gebäude dem

    Auszug aus FG Thüringen, 20.07.2000 - II 412/99
    Nach dem BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 III R 87/74 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1975, 803), das zu der Frage ergangenen ist, wann ein bebautes Grundstück, dessen Gebäude dem Verfall preisgegeben ist, nach der RBewDV als unbebautes Grundstück bewertet werden kann, ist die Unbenutzbarkeit eines Gebäudes erst dann gegeben, wenn eine baupolizeiliche Auflage zur sofortigen Räumung sämtlicher Wohnungen wegen Baufälligkeit oder Verwahrlosung vorliegt.
  • BFH, 23.04.1992 - II R 19/89

    Einbeziehung einer Obergeschosswohnung in den bewertungsrechtlichen

    Auszug aus FG Thüringen, 20.07.2000 - II 412/99
    So hat der Bundesfinanzhof unter Heranziehung der Bestimmung des § 16 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) zur Abgrenzung zwischen Nutzbar- bzw. Unbenutzbarkeit einer Wohnung ungeachtet deren tatsächlichen Nutzung entschieden, dass ein Raum oder Gebäudeteil u.a. auf Dauer nicht mehr benutzbar ist, wenn er sich in einem Zustand befindet, der aus Gründen der Bau- und Gesundheitsaufsicht eine dauernde, der Zweckbestimmung entsprechende Benutzung des Raumes nicht mehr gestattet (BFH-Urteil vom 23. April 1992 II R 19/89, BFH/NV 1993 84).
  • BFH, 14.05.2003 - II R 14/01

    Grundstücksbewertung bei unbewohnbarem Gebäude

    Der auf Feststellung der Grundstücksart "unbebautes Grundstück" gerichteten Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 415 veröffentlichten Urteil statt.
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