Weitere Entscheidung unten: FG München, 13.12.2000

Rechtsprechung
   FG Köln, 20.12.2000 - 1 K 4490/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8556
FG Köln, 20.12.2000 - 1 K 4490/00 (https://dejure.org/2000,8556)
FG Köln, Entscheidung vom 20.12.2000 - 1 K 4490/00 (https://dejure.org/2000,8556)
FG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 1 K 4490/00 (https://dejure.org/2000,8556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1
    Fehlende Zwangsläufigkeit bei Nichtabschluß einer allgemein zugänglichen und üblichen Versicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen - Fehlende Zwangsläufigkeit bei Nichtabschluß einer allgemein zugänglichen und üblichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Brandschaden: keine außergewöhnliche Belastung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schaden durch Wohnungsbrand keine außergewöhnliche Belastung

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 438
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus FG Köln, 20.12.2000 - 1 K 4490/00
    Zur Begründung wurde unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 6.5.1994 (BStBl II 1995, 104) angeführt, daß die Kläger zur Absicherung der entstandenen Schäden allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeiten nicht wahrgenommen hätten und deshalb außergewöhnliche Belastungen nicht vorlägen.

    Der BFH hat diese zusätzliche Voraussetzung in seinem Urteil vom 6.5.1994 ( III R 27/92, BStBl II 1995, 104) erstmals in einem Fall festgelegt, in dem der Eigentümer eines Hauses durch einen Wasserschaden an seinem Haus erlitten hatte.

    Die (teilweise) Abwälzung des Schadens auf die Allgemeinheit erscheint dem Senat nicht gerechtfertigt, wenn eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen wurden (BFH, BStBl II 1995, 104, 109).

    Insoweit ist in Übereinstimmung mit dem BFH (Urteil vom 6.5.1994 (aaO)) bei der Anwendung des § 33 EStG zu berücksichtigen, daß die Abwälzung des Schadens in der Vermögenssphäre eines Steuerpflichtigen auf die Allgemeinheit in denjenigen Fällen nicht gerechtfertigt sein kann, in denen der Steuerpflichtige eine Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat.

  • BFH, 30.06.1999 - III R 8/95

    Versicherungsleistung bei Hausrat und Kleidung

    Auszug aus FG Köln, 20.12.2000 - 1 K 4490/00
    Dies hätte der BFH gerade in seinem Urteil vom 30.6.1999 (BStBl II 1999, 766) offengelassen.
  • BFH, 26.04.1991 - III R 69/87

    A) Die Anerkennung als Asylberechtigter indiziert nicht ohne weiteres ein

    Auszug aus FG Köln, 20.12.2000 - 1 K 4490/00
    Die Aufwendungen sind dann zwangsläufig, wenn sie auf Gründen beruhen, die von außen derart auf die Entschließung des Steuerpflichtigen einwirken, daß er ihnen nicht auszuweichen vermag (vgl. BFH-Urteil vom 26.4.1991 III R 69/87, BStBl II 1991, 755, BFHE 164, 426 mwN).
  • BFH, 26.06.2003 - III R 36/01

    Steuerabzug bei Naturkatastrophen und Brand

    b) Die Finanzgerichte haben in Fällen, in denen sich der Steuerpflichtige nicht durch den Abschluss einer Sachversicherung gegen die Folgen eines Vermögensverlustes abgesichert hatte, überwiegend --mit zum Teil allerdings unterschiedlichen Begründungen-- den Abzug der Wiederbeschaffungskosten als außergewöhnliche Belastung abgelehnt, weil die Aufwendungen nicht zwangsläufig seien (vgl. FG Baden-Württemberg vom 17. Dezember 1957 IV 1101/57, EFG 1958, 337, rechtskräftig; Hessisches FG vom 16. Februar 1961 I 16/61, EFG 1961, 402, rechtskräftig; FG Nürnberg vom 19. Februar 1974 II 28/72, EFG 1974, 469, rechtskräftig; FG Hamburg vom 20. November 1975 II 38/75, EFG 1976, 183 f.; FG Baden-Württemberg vom 7. Dezember 1978 VI 407/76, EFG 1979, 334, rechtskräftig; FG Köln vom 20. Dezember 2000 1 K 4490/00, EFG 2001, 438, 439, rechtskräftig, mit zustimmender Anmerkung von Müller; Niedersächsisches FG vom 28. August 2002 3 K 533/96, EFG 2003, 160, rechtskräftig; a.A. Hessisches FG vom 29. Januar 1971 I 283/70, EFG 1971, 383).

    Denn gegen Schäden an Hausrat und Kleidung sind Versicherungen ebenso üblich wie gegen Schäden an Gebäuden (FG Köln in EFG 2001, 438, 440, m.w.N.).

  • BFH, 20.11.2003 - III R 2/02

    Zwangsläufigkeit von Wiederbeschaffungskosten existenznotwendiger

    Denn gegen Schäden an Hausrat und Kleidung sind Versicherungen ebenso üblich wie gegen Schäden an Gebäuden (FG Köln vom 20. Dezember 2000 1 K 4490/00, EFG 2001, 438, 440, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 3 K 533/96

    Hausratverlust durch Wohnungsbrand als außergewöhnliche Belastung

    Der Senat folgt insoweit der überwiegend in der Rechtsprechung der Finanzgerichte vertretenen Rechtsauffassung (vergl. Urteil des Finanzgerichts München vom 22.11.2001, 15 K 5567/99, DStRE 2002, S. 822; Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20.12.2000 1 K 4490/00, EFG 2001, S. 438; Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 19.02.1974 II 28/72, EFG 1974, S. 469).
  • FG München, 22.11.2001 - 15 K 5567/99

    Wiederbeschaffung von Hausratsgegenständen ohne Hausratsversicherung keine

    Die Entscheidung der Kläger gegen eine angemessene Risikoabsicherung, beeinflusst nach Ansicht des Senats aber dann die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen für die Schadensbeseitigung, wenn sich das in Kauf genommene Risiko schließlich realisiert (vgl. auch ähnliche Begründung bei FG Köln Urteil vom 20.12.2000, EFG 2001, 438).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG München, 13.12.2000 - 1 K 5536/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13079
FG München, 13.12.2000 - 1 K 5536/99 (https://dejure.org/2000,13079)
FG München, Entscheidung vom 13.12.2000 - 1 K 5536/99 (https://dejure.org/2000,13079)
FG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 1 K 5536/99 (https://dejure.org/2000,13079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,13079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis von Grundfreibetrag und Progressionsvorbehalt

  • rechtsportal.de

    Verhältnis Grundfreibetrag § 32a EStG und Progressionsvorbehalt § 32b EStG ab 1996

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 438
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.08.1986 - VI R 181/83

    Zur Anwendung des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG im Verhältnis zum

    Auszug aus FG München, 13.12.2000 - 1 K 5536/99
    Dieses Vorgehen war zulässig und geboten, weil die Tarifvorschriften des § 32 a Abs. 1 Satz 2 EStG nur "vorbehaltlich der §§ 32 b, 34, 34 b und 34 c" EStG anzuwenden sind und der Progressionsvorbehalt des § 32 b EStG damit der Vorschrift des § 32 a Abs. 1 Satz 2 EStG im Range vorgeht (vgl. Urteil des BFH vom 1.8.1986 VI R 181/83, BFHE 147, 360 , BStBl II 1986, 902).

    Zu diesen tariflichen Vorteilen zählt auch der Grundfreibetrag, so dass der nach § 32 a EStG unter Beachtung von § 32 b EStG ermittelte besondere Steuersatz auch auf zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist, die innerhalb der Zone des Grundfreibetrags liegen (vgl. BFHE 147, 369, BStBl II 1986, 902; ausführlich Frotscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , § 32 b Rz 8a und 17 b; Schmidt/Heinicke, § 32 b EStG Rz 1 mit weiteren Nachweisen, Kübler, DB 1988, 986, a. A. Schmidt/Glanegger § 32 a EStG Rz 8).

  • BFH, 11.09.1987 - VI R 19/84

    Montageerlaß - Tätigkeit in ausländischem Staat - Im Inland ansässiger

    Auszug aus FG München, 13.12.2000 - 1 K 5536/99
    Auf diese Weise soll die Besteuerung nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die durch die steuerfreien Einnahmen erhöht wird, erhalten bzw. sichergestellt werden (Urteile des BFH vom 11.9.1987 VI R 19/84, BFHE 151, 50 , BStBl II 1987, 856, und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.6.1989 VI 7815/88 E, EFG 1990, 110).
  • FG Münster, 13.06.1989 - VI 7815/88

    Einkommensteuer; Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG

    Auszug aus FG München, 13.12.2000 - 1 K 5536/99
    Auf diese Weise soll die Besteuerung nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die durch die steuerfreien Einnahmen erhöht wird, erhalten bzw. sichergestellt werden (Urteile des BFH vom 11.9.1987 VI R 19/84, BFHE 151, 50 , BStBl II 1987, 856, und Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.6.1989 VI 7815/88 E, EFG 1990, 110).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 50/00

    Progressionsvorbehalt und Grundfreibetrag

    Diese Auslegung folgt aus Wortlaut und Zweck der Regelung des § 32a und § 32b EStG und entspricht der zu dieser Frage in der Literatur vertretenen herrschenden Meinung (Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 32b Rdnrn. 8 a und 17 b; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, § 32b Rdnr. 1, m.w.N.; Kübler, Der Betrieb --DB-- 1988, 986; Wied/Blümich, Einkommensteuergesetz, § 32b Rz. 54; Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 32b EStG Rz. 34; Schlüter, DB 2001, 119; FG München, Urteil vom 13. Dezember 2000 1 K 5536/99, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 462).

    Es wird vielmehr "bei der Berechnung der Einkommensteuer das nach § 32a Abs. 1 EStG zu versteuernde Einkommen vermehrt oder vermindert" um die steuerfreien Beträge ohne Rücksicht darauf, ob das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages liegt oder nicht (FG München in DStRE 2001, 462).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht