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   FG Brandenburg, 27.02.2001 - 1 KO 3064/00   

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https://dejure.org/2001,13491
FG Brandenburg, 27.02.2001 - 1 KO 3064/00 (https://dejure.org/2001,13491)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2001 - 1 KO 3064/00 (https://dejure.org/2001,13491)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 1 KO 3064/00 (https://dejure.org/2001,13491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertgebühr eines Steuerberaters bei Tätigwerden in einem einheitlichen Rahmen; Erinnerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wertgebühr eines Steuerberaters bei Tätigwerden in einem einheitlichen Rahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 653
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Brandenburg, 10.02.1998 - 3 K 595/96

    Anspruch auf Aufhebung eines Grunderwerbesteuerbescheides; Steuerbarkeit des

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.02.2001 - 1 KO 3064/00
    Gegen einen dieser Bescheide und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung erhob die Erinnerungsführerin die Klage 3 K 595/96 GE.

    Der Klage 3 K 595/96 GE gab der 3. Senat durch Urteil vom 10.02.1998 statt.

  • BFH, 15.03.2000 - II R 30/98

    Grunderwerbsteuer bei Benennungsrecht

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.02.2001 - 1 KO 3064/00
    Die Revision des Erinnerungsgegners gegen dieses Urteil wies der Bundesfinanzhof - BFH - durch Urteil vom 15.03.2000 II R 30/98 als unbegründet zurück.
  • FG Düsseldorf, 04.01.1990 - 12 Ko 24/88
    Auszug aus FG Brandenburg, 27.02.2001 - 1 KO 3064/00
    Dazu verweist die Erinnerungsführerin auf die Beschlüsse des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.01.1990 - 12 Ko 24/88 KF, Entscheidung der Finanzgerichte -EFG- 1990, 332 und des Finanzgerichts Bremen vom 15.11.1993 - 2 93 077 E 2, EFG 1994, 313.
  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2014 - 8 KO 1022/12

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 1 RVG - Bemessung des

    Dafür ist bestimmend, ob der Berufsträger aufgrund eines einheitlichen Auftrags auftritt, ein innerer Zusammenhang zwischen den vermeintlich verletzten Rechten der Mandanten besteht und der Prozessvertreter einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 9.5.2000 11 C 1/99, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2289; Finanzgericht -FG- des Landes Brandenburg, Beschluss vom 27.2.2001 1 KO 3064/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 653; FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15.10.2009 3 Ko 439/09 KF, EFG 2010, 161 und vom 8.9.2011 10 K 3255/09 Kg, EFG 2012, 662; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 15 Rz. 5 ff).

    Besteht jedoch - wie vorliegend - keine inhaltliche oder formale Differenzierung zwischen den selbstständigen Verfahren wird der Prozessvertreter in derselben Angelegenheit tätig (BVerwG-Urteil vom 9.5.2000 11 C 1/99, NJW 2000, 2289; FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 27.2.2001 1 KO 3064/00, EFG 2001, 653; Oberverwaltungsgericht -OVG- für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.5.2011 17 E 1418/10, Der Deutsche Rechtspfleger 2012, 47).

  • FG Hamburg, 19.11.2015 - 3 KO 226/15

    Kostenrecht - Streitwert für Gewinnfeststellung - Vorverfahrens-Kosten -

    bb) Dementsprechend sind auch derartig gleichgerichtete Einsprüche gegen verschiedene aufgrund eines einheitlichen Lebensvorgangs erlassene Steuerbescheide gebührenrechtlich trotz verschiedener Gegenstände oder Auftraggeber nur eine Angelegenheit mit einer Geschäftsgebühr (FG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2011 10 K 3255/09 Kg, EFG 2012, 662; Beschlüsse FG Baden-Württemberg vom 12.06.2014 8 KO 1022/12, Juris, FG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2001 1 KO 3064/00, EFG 2001, 653; FG Münster vom 15.10.1991 13 Ko 4229/91 KFB u. a., EFG 1992, 215; z. T. entgg. Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 139 FGO Rz. 136 a. E.).
  • FG Düsseldorf, 08.09.2011 - 10 K 3255/09

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für einen erfolgreichen Einspruch gegen

    Die Geschäftsgebühr richtet sich nicht nach dem Vorgehen der Finanzbehörde, sondern nach den Regelungen in den §§ 10, 40 StBGebV (ebenso FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2001 1 KO 3064/00, EFG 2001, 653).
  • FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09

    Zulässigkeit der Berechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400

    Keiner besonderen Beurteilung bedarf die Frage, ob die Annahme derselben Angelegenheit davon abhängig ist, dass die jeweiligen Einsprüche zeitgleich eingelegt worden sind (verneinend unter anderem Beschluss des FG Brandenburg vom 27.2.2001 1 KO 3064/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 653 sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 9.5.2000 11 C 1/99, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2000, 2289 / bejahend unter anderem Beschluss des FG Düsseldorf vom 4.1.1990 12 Ko 24/88 KF, EFG 1990, 332 sowie Beschluss des FG Bremen vom 15.11.1993 2 93 0 77 E 2, EFG 1994, 313, jeweils unter Hinweis auf die bei getrennt eingelegten Einsprüchen bestehenden unterschiedlichen Zeitpunkte betreffend die Entstehung der Geschäftsgebühr).
  • FG Münster, 07.11.2002 - 15 Ko 4204/02

    Kostenberechnung bei mehreren Einsprüchen

    Da im Streitfall der erste Einspruch wegen USt 1994 vom Prozessvertreter und der zweite Einspruch wegen USt 1993 vom Eg. selbst eingelegt wurde, kann im Streitfall die Frage dahinstehen, ob mehrere Einsprüche, die aufgrund eines einheitlichen Auftrags eingelegt werden, "dieselbe Angelegenheit" im Sinne von § 10 Abs. 2 StBGebV bilden (sh. FG des Landes Brandenburg in EFG 2001, 653).
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