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   FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 10 K 266/96   

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https://dejure.org/2000,10977
FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 10 K 266/96 (https://dejure.org/2000,10977)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.09.2000 - 10 K 266/96 (https://dejure.org/2000,10977)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2000 - 10 K 266/96 (https://dejure.org/2000,10977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Spekulationsgewinn bei Verkauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1a
    Spekulationsgewinn bei Verkauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses; keine Steuerfreiheit wegen Änderung des Gesetzes ab Veranlagungszeitraum 1999

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1a
    Spekulationsgewinn; Selbstgenutztes Wohneigentum; Arbeitnehmermobilität; Arbeitsplatzwechsel - Spekulationsgewinn bei Verkauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses; keine Steuerfreiheit wegen Änderung des Gesetzes ab Veranlagungszeitraum 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Spekulationsgewinn bei Verkauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses; keine Steuerfreiheit wegen Änderung des Gesetzes ab Veranlagungszeitraum 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 750
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.12.1976 - VIII R 134/71

    Anschaffung i. S. des § 23 EStG, wenn bei drohender Enteignung auch nicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 10 K 266/96
    Entsprechend ist die Anschaffung eines funktionsähnlichen Wirtschaftsguts nicht ausreichend, wenn die Veräußerung nicht auf einer unmittelbaren rechtlichen Zwangslage (z.B. drohende Enteignung) beruht, da wirtschaftliche Gründe allein nicht ausreichend sind (BFH-Urteil vom 07.12.1976 VIII R 134/71, BStBl II 1977, 209, Jacobs-Soyka in Littmann/Bitz/Hellwig, EStG § 23 Rz. 86).

    Da wirtschaftliche Erwägungen jedoch sind nicht maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 07.12.1976 VIII R 134/71, a.a.O.) und es einem Arbeitnehmer in der Regel frei steht, statt des Verkaufs das Haus im Wege der Fremdvermietung zu nutzen (vgl. zu Veräußerungsverlusten beim Verkauf eines Eigenheims BFH-Urteil vom 24.05.2000 VI R 28/97, DStR 2000, 1469), ist die Möglichkeit der freien Willensbildung, d.h. die Erwägung anderer Alternativen nicht ausgeschlossen gewesen.

  • BFH, 29.08.1969 - VI R 319/67

    Spekulationsabsicht - Gesetzliches Tatbestandsmerkmal

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 10 K 266/96
    Es kommt nicht darauf an, ob der Verkauf des Hauses aus spekulativen oder aus anderen Gründen erfolgte, denn die Spekulationsabsicht ist kein Tatbestandsmerkmal des § 23 EStG (Schmidt/Heinicke EStG § 23 Rz. 35, Blümich-Glenk EStG § 23 Rz. 8; BFH-Urteil vom 29.08.1969 VI R 319/67, BStBl II 1969, 705).

    Auch auf Zumutbarkeitserwägungen kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 29.08.1969 VI R 319/67, BStBl II 1969, 705).

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 10 K 266/96
    Daher hat für die Zuordnung zu den Anschaffungskosten der Zweck einer Aufwendung entscheidende Bedeutung, zu den Anschaffungskosten sind daher nur die Aufwendungen zu rechnen, die auf die Anschaffung des Wirtschaftsgutes gerichtet sind (BFH-Urteil vom 13.10.1983 IV R 160/78, BStBl II 1984, 101; Schmidt/Glanegger, EStG § 6 Rz. 81).
  • BFH, 20.09.1989 - X R 140/87

    Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 10 K 266/96
    Das ist erst dann der Fall, wenn dem Eigentümer kein oder nur ein praktisch bedeutungsloser Herausgabeanspruch zusteht (BFH-Urteil vom 20.09.1989 X R 140/87, BStBl II 1990, 368).
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 28/97

    Umzugskosten - Doppelter Haushalt bei Eigenheimnutzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 10 K 266/96
    Da wirtschaftliche Erwägungen jedoch sind nicht maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 07.12.1976 VIII R 134/71, a.a.O.) und es einem Arbeitnehmer in der Regel frei steht, statt des Verkaufs das Haus im Wege der Fremdvermietung zu nutzen (vgl. zu Veräußerungsverlusten beim Verkauf eines Eigenheims BFH-Urteil vom 24.05.2000 VI R 28/97, DStR 2000, 1469), ist die Möglichkeit der freien Willensbildung, d.h. die Erwägung anderer Alternativen nicht ausgeschlossen gewesen.
  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 10 K 266/96
    Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben, d.h., um ein Wirtschaftsgut aus fremder in die eigene wirtschaftliche Verfügungsmacht zu überführen (BFH-Urteil vom 24.08.1995 IV R 27/94, BStBl II 1995, 895; Blümich-Glenk EStG § 23 Rz. 152).
  • BFH, 19.10.1971 - VIII R 84/71

    Keine Veräußerung i. S. § 23 Abs. 1 EStG bei Verpachtung eines Grundstücks in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 10 K 266/96
    Daher führt die Einräumung eines Vorkaufsrechts auch nicht zu einer so starken Bindung , dass diese einem Kaufvertrag gleichsteht und als Anschaffung im Sinne des § 23 EStG gewertet werden kann (vgl. für den Fall der Veräußerung: BFH-Urteil vom 19.10.1971 VIII R 84/71, BStBl II 1972, 452).
  • BFH, 07.08.1970 - VI R 166/67

    Bindendes Angebot - Veräußerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2000 - 10 K 266/96
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Verhältnisse vorliegen, die wirtschaftlich einem Kaufvertrag gleichstehen, weil z.B. der spätere Grundstücksveräußerer schon durch einen bindenden Vorvertrag einen rechtlichen Zugriff auf das konkrete spätere Spekulationsobjekt hat oder der Anbietende rechtlich nicht mehr in der Lage ist, von seinem Angebot zurückzutreten (Schmidt/Heinicke EStG § 23 Rz. 17, 18, BFH-Urteil vom 07.08.1970 VI R 166/67, BStBl II 1970, 806).
  • BFH, 08.04.2003 - IX R 1/01

    Spekulationsfrist; Grundstückskaufvertrag

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 750 veröffentlicht.
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