Rechtsprechung
FG Berlin, 12.03.2001 - 9 B 2477/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Haftung des Geschäftsführers wegen Verletzung seiner steuerlichen Pflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Geschäftsführerhaftung: Umsatzsteuer-Voranmeldungsbeträge
Papierfundstellen
- EFG 2001, 801
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.10.1999 - VII R 98/98
Der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners steht der Erlass des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 03.05.1999 - VII S 1/99
USt-Haftung eines GmbH-Geschäftsführers; anteilige Tilgungsquote
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.04.1999 - VI R 60/96
Arbeitslohn bei Gruppenunfallversicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93
Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 10 K 3288/08
Anfechtung der Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils zwischen Ehegatten …
Insbesondere wird ein Haftungsbescheid für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen nicht durch den Erlass von Jahressteuerbescheiden gegenstandslos (vgl. Finanzgericht - FG - Berlin vom 12. März 2001, 9 B 2477/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 801). - FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9161/05
Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen …
Davon ausgehend kann die Finanzbehörde zwar auch nach Ablauf des Jahresbesteuerungszeitraums und auch nach Erlass eines Jahresumsatzsteuerbescheides Haftungsbescheide für einzelne Voranmeldungszeiträume erlassen (BFH, Urteil vom 12.10.1999 VII R 98/98, BFHE 190, 25, BStBl. II 2000, 486; Finanzgericht Berlin, Beschluss vom 12.03.2001 9 B 2477/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 801; Urteil vom 30.08.2002 9 K 2456/00, EFG 2003, 354), jedoch ist die Finanzbehörde nicht darauf verwiesen, nach Ablauf des Veranlagungszeitraums Haftungsansprüche ausschließlich für einzelne Voranmeldungszeiträume geltend zu machen, auch dann nicht, wenn noch kein Jahressteuerbescheid ergangen ist. - FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - 7 B 9160/05
Aussetzung der Vollziehung: Bestimmtheit eines Haftungsbescheids wegen …
Davon ausgehend kann die Finanzbehörde zwar auch nach Ablauf des Jahresbesteuerungszeitraums und auch nach Erlass eines Jahresumsatzsteuerbescheides Haftungsbescheide für einzelne Voranmeldungszeiträume erlassen (BFH, Urteil vom 12.10.1999 VII R 98/98, BFHE 190, 25, BStBl. II 2000, 486; Finanzgericht Berlin, Beschluss vom 12.03.2001 9 B 2477/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 801; Urteil vom 30.08.2002 9 K 2456/00, EFG 2003, 354), jedoch ist die Finanzbehörde nicht darauf verwiesen, nach Ablauf des Veranlagungszeitraums Haftungsansprüche ausschließlich für einzelne Voranmeldungszeiträume geltend zu machen, auch dann nicht, wenn noch kein Jahressteuerbescheid ergangen ist.