Rechtsprechung
| FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01 |
Volltextveröffentlichungen
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Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung der Ansparrücklage; Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO; Feststellungsbescheid 1997
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2002, 1025
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02
Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung
Auch der daraufhin beim Finanzgericht (FG) gestellte Antrag blieb erfolglos (Beschluss vom 6. Februar 2002 4 V 2649/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1025). - FG Köln, 01.06.2005 - 7 K 3186/04
Ansparabschreibung - Wiederholte Bildung für dasselbe Wirtschaftsgut
Soweit der Beklagte demgegenüber auf die Regelung im BMF - Schreiben vom 27.02.2004 (BStBl. I 2004, 337, Tz. 8) sowie die Entscheidungen der Finanzgerichte Köln (Urteil vom 21.10.1999 13 K 2596/99, EFG 2000, 309), Hamburg (Beschluss vom 24.10.2000 II 357/00, DStR 2001, 175) und des Landes Brandenburg (Beschluss vom 06.02.2002 IV V 2649/01, EFG 2002, 1025) hingewiesen hat, die von der Erforderlichkeit der Angabe des Investitionszeitpunkts ausgehen, so vermag der Senat sich dieser Rechtsauffassung nicht anzuschließen. - FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 939/02
Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für den in Gründung befindlichen …
Unter Hinweis auf die Entscheidung des Finanzgerichtes des Landes Brandenburg vom 6.02.2002, 4 V 2649/01 in EFG 2002, 1025 scheitert die Gewährung einer Ansparrücklage für die geplanten Investitionen Büroeinrichtung mit EDV-Anlagen und Überwachungseinrichtungen zudem daran, dass die Angabe von Sammelbegriffen unter Nennung der voraussichtlichen Anschaffungskosten in einem lediglich zusammengefassten Betrag nicht die Voraussetzungen für die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht erfüllt.
- FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01
Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für …
Ob solch grobe Angaben zu einem doch erheblichen Investitionsvorhaben im Fall einer Eigeninvestition eine ausreichende Konkretisierung darstellen würden, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. hierzu den Beschluss des FG Brandenburg vom 06.02.2002 4 V 2649/01, EFG 2002, 1025 ; sowie das BFH-Urteil vom 07.11.2000 III R 7/97, BFHE 193, 219 , BStBl II 2001, 200 m. w. Hinw.: keine hinreichende Individualisierung einer nach § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG 1991 begünstigten Investition bei bloßer Gattungsbezeichnungen). - FG Brandenburg, 13.05.2004 - 4 V 2873/03
Zusammenfassung von Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG in der Buchführung; …
Zwar ist der gesetzlichen Vorschrift des § 7 Abs. 3 S. 1 EStG nicht zu entnehmen, dass die einzeln zu bildende Rücklage auch zwingend einzeln zu buchen ist (…a.A.: s. Leitsatz zum Urteil des BFH vom 12.12.2001, XI R 13/00, a.a.O.;… Lambrecht in Kirchhof/Söhn, EStG Kommentar, § 7 g Rz. D 14; BMF, Schreiben vom 25.02.2004, IV A 6 - S 2183b - 1/04, Tz. 15, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2004, 455) Vielmehr erscheint nach Ansicht des Senates eine Sammelbuchung bzw. eine zusammengefasste Buchung bei gleichartigen Wirtschaftsgütern mit jeweils identischen Anschaffungskosten aus Gründen der Praktikabilität durchaus ebenfalls möglich (anders bei verschiedenartigen Wirtschaftsgütern oder unter einem Sammelbegriff zusammengefassten Wirtschaftsgütern, vgl. Beschluss des Senats vom 06.02.2002, 4 V 2649/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 1025 ), sofern die weitere in § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EStG genannte Voraussetzung erfüllt ist.
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