Rechtsprechung
   FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12704
FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95 (https://dejure.org/2001,12704)
FG München, Entscheidung vom 11.05.2001 - 15 K 2443/95 (https://dejure.org/2001,12704)
FG München, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 15 K 2443/95 (https://dejure.org/2001,12704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Geschäftsführergehalt mit Besserungsklausel; Körperschaftsteuer 1988 und 1989; Gewerbesteuermessbetrag 1988 und 1989; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1988 und zum 31.12.1989; Klage in Sachen verdeckte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 397; KStG (1984) § 8 Abs. 3 S. 2
    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Geschäftsführergehalt mit Besserungsklausel; Körperschaftsteuer 1988 und 1989; Gewerbesteuermessbetrag 1988 und 1989; Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1988 und zum 31.12.1989

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Geschäftsführergehalt mit Besserungsklausel - Körperschaftsteuer 1988 und 1989 - Gewerbesteuermessbetrag 1988 und 1989 - Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals zum 31.12.1988 und zum 31.12.1989

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1115
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 24.07.1996 - I R 115/95

    Aufhebung einer zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

    Auszug aus FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH Urteil vom 24.07.1996, I R 115/95, BStBl. 1997 II 138/139 m.w.N.).

    Ob im Streitfall eine mögliche schlüssige Vertragsänderung bereits wegen des Verstoßes gegen das im ursprünglichen Anstellungsvertrag vom 2.01.1979 (vgl. Absatz IX des Vertrages) festgeschriebene Schriftformerfordernis (§ 127 BGB ) ertragsteuerrechtlich nicht anzuerkennen wäre (vgl. BFH Urteil vom 24.07.1996, I R 115/95, BStBl. 1997 II 138), braucht der Senat demnach nicht zu entscheiden.

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    Auszug aus FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
    Maßgeblich hierfür ist jeweils der Zeitpunkt des Eintritts der durch die verdeckte Gewinnausschüttung bewirkten Minderung des Betriebsvermögens der Gesellschaft (BFH Urteil vom 28.06.1989, I R 89/85, BStBl. 1989 II 854).

    Entscheidend kommt es vielmehr darauf an, dass die der Vermögensminderung bei der Kapitalgesellschaft entsprechenden Mittel auch tatsächlich abfließen (BFH Urteil vom 28.06.1989, I R 89/85, BStBl. 1989 II 854).

  • BFH, 16.08.1995 - VIII B 156/94

    Abfindung an typisch stillen Gesellschafter

    Auszug aus FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
    Die fehlerhafte Bezeichnung der Rechtsgrundlage berührt die Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht (ständige Rechtssprechung des BFH; für viele; Beschluss vom 16.08.1995, VIII B 156/94, BFH/NV 1996, 125 in).
  • FG Saarland, 30.09.1992 - 1 K 367/91

    Körperschaftsteuer; überhöhte Gehaltszahlung

    Auszug aus FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
    Da die Klägerin mit ihrem gegen den Ansatz der verdeckten Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG gerichteten Klagebegehren keinen Erfolg hatte und sich die körperschaftsteuerliche Auswirkung im Streitjahr 1988 im wesentlichen aus der Verlagerung der Ausschüttungsbelastung in das Streitjahr 1989 ergibt, ist das Finanzamt nur zu einem geringen Teil unterlegen (vgl. zum Streitwert bei verdeckten Gewinnausschüttungen, FG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.1992, EFG 1992, 623; FG des Saarlandes, Beschluss vom 1.09.1993, EFG 1994, 124; zum Streitwert für Feststellungen nach § 47 KStG (a.F.), FG Hamburg Beschluss vom 31.10.1997, EFG 1998, 409).
  • FG Münster, 13.02.1992 - 4 Ko 3188/91
    Auszug aus FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
    Da die Klägerin mit ihrem gegen den Ansatz der verdeckten Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG gerichteten Klagebegehren keinen Erfolg hatte und sich die körperschaftsteuerliche Auswirkung im Streitjahr 1988 im wesentlichen aus der Verlagerung der Ausschüttungsbelastung in das Streitjahr 1989 ergibt, ist das Finanzamt nur zu einem geringen Teil unterlegen (vgl. zum Streitwert bei verdeckten Gewinnausschüttungen, FG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.1992, EFG 1992, 623; FG des Saarlandes, Beschluss vom 1.09.1993, EFG 1994, 124; zum Streitwert für Feststellungen nach § 47 KStG (a.F.), FG Hamburg Beschluss vom 31.10.1997, EFG 1998, 409).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
    Die Stundung verschiebt zwar die Fälligkeit einer Forderung, erhält aber deren Erfüllbarkeit (Bundesgerichtshof-BGH-Urteil vom Beschluss vom 25.03.1998, VIII ZR 298/97, NJW 1998, 2060 ).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen

    Auszug aus FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
    Da J.R. als Geschäftsführer - wie dargestellt - in Personalunion auch beherrschender Gesellschafter war, liegt in seiner Beteiligung gleichzeitig die erforderliche rechtsgeschäftliche Mitwirkung (BFH Urteil vom 11.12.1991, I R 49/90, BStBl. 1992 II 434).
  • BFH, 05.06.1996 - I B 105/95

    Eindeutigkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
    Aufgrund dieses körperschaftsteuerrechtlichen Rückwirkungsverbots für Vereinbarungen zwischen einem beherrschenden Gesellschafter und seiner Kapitalgesellschaft sind Nachzahlungen an den beherrschenden Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen (BFH Beschluss vom 5.06.1996, I B 105/95, BFH/NV 1996, 932).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

    Auszug aus FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung bei einer Kapitalgesellschaft zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (für viele: BFH Urteil vom 29.10.1997, I R 24/97, BStBl. 1998 II 573/574; Urteil vom 2.02.1994 I R 78/92, BStBl. 1994 II 479/480).
  • BFH, 22.01.1992 - X R 23/89

    Nutzungsdauer eines abnutzbaren Sachanlageguts ist keine "bestimmte Zeit"

    Auszug aus FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
    Die latente Verpflichtung aus einer derartigen Besserungsklausel ist eine im Sinn des § 158 Abs. 1 BGB aufschiebend bedingte Verbindlichkeit, die erst mit Eintritt der Bedingung, nämlich der Besserung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners, zivilrechtlich zur Entstehung gelangt (Palandt, 60. Auflage 2001, BGB § 271 Rz. 13) und auch erst dann bei ihm passiviert werden darf (BFH Urteil vom 22.01.1992, X R 23/89, BStBl. 1992 II 488).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

  • BFH, 24.03.1993 - I R 131/90

    Zur Frage der Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen des

  • BFH, 09.12.1987 - I R 260/83

    1. Ausschüttung i. S. des § 27 KStG ist das Abfließen der Gewinnanteile bei der

  • BFH, 30.03.1993 - IV R 57/91

    Zur bilanziellen Behandlung einer sog. Rangrücktrittsvereinbarung

  • BFH, 23.06.1993 - I R 72/92

    - Verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Steuerberatungsgesellschaft, die die

  • BFH, 03.12.1996 - I R 121/95

    Keine vGA bei Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

  • BFH, 10.03.1993 - I R 51/92

    Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Minderung eines

  • BFH, 31.07.1991 - I R 57/90
  • BFH, 18.12.2002 - I R 27/02

    VGA; Forderungsverzicht unter Besserungsvorbehalt

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1115 abgedruckt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht