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   FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02   

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FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02 (https://dejure.org/2002,8746)
FG Berlin, Entscheidung vom 11.07.2002 - 7 B 7141/02 (https://dejure.org/2002,8746)
FG Berlin, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 7 B 7141/02 (https://dejure.org/2002,8746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse vor der ersten Verwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15a Abs. 1
    Vorsteuerberichtigung bei Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerberichtigung bei Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1338
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.10.1997 - IX R 29/95

    Nutzungswertbesteuerung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02
    Die für eine Analogie erforderliche Lücke, (BFH, Urteil vom 21. Oktober 1997 IX R 29/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 142) ist durch die erwähnte Rechtsprechung entstanden.

    Die §§ 15 und 15a UStG bildeten bis zur Änderung der Rechtsprechung ein in sich eindeutiges und vollständiges System, das durch die rechtliche Entwicklung lückenhaft, ergänzungsbedürftig und ergänzungsfähig wurde (vgl. zum Entstehen einer Gesetzeslücke durch die Änderung der Rechtslage BFH vom 21. Oktober 1997 a. a. O. mit weiteren Nachweisen insbesondere den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 3. April 1990 1 BvR 1186/89, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 1982, 6).

  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02
    Denn auch die Gewährung des Sofortabzugs der Vorsteuer nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs hat der BFH im Wege der richtlinienkonformen Auslegung aus dem nationalen Recht abgeleitet (Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98 Entscheidungen des BFH - BFHE - 194, 522, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00 BFHE 195, 437 , Deutsches Steuerrecht - DStR - 2001, 1658 ; vom 21. Juni 2001 V R 33/99 Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 1619).

    Analog zu der Rechtsprechung des EuGH , Urteile vom 8. Juni 2000, Rs. C-396/98, Grundstücksgemeinschaft Schloßstraße, UR 2000, 336; C-400/98, Breitsohl, UR 2000, 329 mit weiteren Nachweisen, und ihm folgend des BFH, etwa Urteile in BFHE 194, 522, UR 2001, 214, vom 22. März 2001 V R 46/00, Der Betrieb - DB - 2001, 1396 mit weiteren Nachweisen, die - abweichend vom Wortlaut des § 15 UStG die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht mehr von der erstmaligen Verwendung, sondern - zeitlich vorverlagernd - von der ernstlichen Absicht des Unternehmers, umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus der Eingangsleistung bewirken zu wollen, abhängig machen, muss nach Rechtsauffassung des Senats der für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs maßgebliche Zeitpunkt von einem Zeitpunkt nach der ersten Verwendung auf den Zeitpunkt der Änderung der Absicht hilfsweise durch analoge Anwendung des § 15a UStG auf diese Fälle ausgedehnt werden.

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02
    Die §§ 15 und 15a UStG bildeten bis zur Änderung der Rechtsprechung ein in sich eindeutiges und vollständiges System, das durch die rechtliche Entwicklung lückenhaft, ergänzungsbedürftig und ergänzungsfähig wurde (vgl. zum Entstehen einer Gesetzeslücke durch die Änderung der Rechtslage BFH vom 21. Oktober 1997 a. a. O. mit weiteren Nachweisen insbesondere den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 3. April 1990 1 BvR 1186/89, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 1982, 6).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-396/98

    Schloßstraße

    Auszug aus FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02
    Analog zu der Rechtsprechung des EuGH , Urteile vom 8. Juni 2000, Rs. C-396/98, Grundstücksgemeinschaft Schloßstraße, UR 2000, 336; C-400/98, Breitsohl, UR 2000, 329 mit weiteren Nachweisen, und ihm folgend des BFH, etwa Urteile in BFHE 194, 522, UR 2001, 214, vom 22. März 2001 V R 46/00, Der Betrieb - DB - 2001, 1396 mit weiteren Nachweisen, die - abweichend vom Wortlaut des § 15 UStG die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht mehr von der erstmaligen Verwendung, sondern - zeitlich vorverlagernd - von der ernstlichen Absicht des Unternehmers, umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus der Eingangsleistung bewirken zu wollen, abhängig machen, muss nach Rechtsauffassung des Senats der für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs maßgebliche Zeitpunkt von einem Zeitpunkt nach der ersten Verwendung auf den Zeitpunkt der Änderung der Absicht hilfsweise durch analoge Anwendung des § 15a UStG auf diese Fälle ausgedehnt werden.
  • BFH, 22.03.2001 - V R 46/00

    Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen

    Auszug aus FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02
    Analog zu der Rechtsprechung des EuGH , Urteile vom 8. Juni 2000, Rs. C-396/98, Grundstücksgemeinschaft Schloßstraße, UR 2000, 336; C-400/98, Breitsohl, UR 2000, 329 mit weiteren Nachweisen, und ihm folgend des BFH, etwa Urteile in BFHE 194, 522, UR 2001, 214, vom 22. März 2001 V R 46/00, Der Betrieb - DB - 2001, 1396 mit weiteren Nachweisen, die - abweichend vom Wortlaut des § 15 UStG die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht mehr von der erstmaligen Verwendung, sondern - zeitlich vorverlagernd - von der ernstlichen Absicht des Unternehmers, umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus der Eingangsleistung bewirken zu wollen, abhängig machen, muss nach Rechtsauffassung des Senats der für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs maßgebliche Zeitpunkt von einem Zeitpunkt nach der ersten Verwendung auf den Zeitpunkt der Änderung der Absicht hilfsweise durch analoge Anwendung des § 15a UStG auf diese Fälle ausgedehnt werden.
  • BFH, 17.05.2001 - V R 38/00

    Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen

    Auszug aus FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02
    Denn auch die Gewährung des Sofortabzugs der Vorsteuer nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs hat der BFH im Wege der richtlinienkonformen Auslegung aus dem nationalen Recht abgeleitet (Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98 Entscheidungen des BFH - BFHE - 194, 522, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00 BFHE 195, 437 , Deutsches Steuerrecht - DStR - 2001, 1658 ; vom 21. Juni 2001 V R 33/99 Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 1619).
  • BFH, 21.06.2001 - V R 33/99

    Abzug von Vorsteuerbeträgen - Bauherrengemeinschaft - Bauherrenmodell -

    Auszug aus FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02
    Denn auch die Gewährung des Sofortabzugs der Vorsteuer nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs hat der BFH im Wege der richtlinienkonformen Auslegung aus dem nationalen Recht abgeleitet (Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98 Entscheidungen des BFH - BFHE - 194, 522, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2001, 214; vom 17. Mai 2001 V R 38/00 BFHE 195, 437 , Deutsches Steuerrecht - DStR - 2001, 1658 ; vom 21. Juni 2001 V R 33/99 Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 1619).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-400/98

    Breitsohl

    Auszug aus FG Berlin, 11.07.2002 - 7 B 7141/02
    Analog zu der Rechtsprechung des EuGH , Urteile vom 8. Juni 2000, Rs. C-396/98, Grundstücksgemeinschaft Schloßstraße, UR 2000, 336; C-400/98, Breitsohl, UR 2000, 329 mit weiteren Nachweisen, und ihm folgend des BFH, etwa Urteile in BFHE 194, 522, UR 2001, 214, vom 22. März 2001 V R 46/00, Der Betrieb - DB - 2001, 1396 mit weiteren Nachweisen, die - abweichend vom Wortlaut des § 15 UStG die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht mehr von der erstmaligen Verwendung, sondern - zeitlich vorverlagernd - von der ernstlichen Absicht des Unternehmers, umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus der Eingangsleistung bewirken zu wollen, abhängig machen, muss nach Rechtsauffassung des Senats der für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs maßgebliche Zeitpunkt von einem Zeitpunkt nach der ersten Verwendung auf den Zeitpunkt der Änderung der Absicht hilfsweise durch analoge Anwendung des § 15a UStG auf diese Fälle ausgedehnt werden.
  • FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 16 K 532/03

    Vorsteuerberichtigungsanspruch beim Wechsel von der Pauschalbesteuerung nach § 24

    Dieser ergebe sich aus der Neufassung des § 15 a UStG und einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin vom 11.07.2002 (Az.: 7 B 7141/02) zu § 15 a UStG a.F., in der bereits vor Einführung des § 27 Abs. 8 UStG die Konsequenz aus der Änderung der Abhängigkeit des Vorsteuerabzugs von der Verwendungsabsicht gezogen worden sei.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dies rechtstechnisch durch Analogie (vgl. FG Berlin, Urteil vom 11.07.2002, 7 B 7141/02, EFG 2002, 1338) zu erfolgen hat.

  • BFH, 27.02.2003 - V B 166/02

    Vorsteuerabzug und Verwendungsabsicht

    Das FG, dessen Beschluss in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1338 veröffentlicht ist, wies den Antrag ebenfalls zurück; es meint § 15a UStG 1993/1999 a.F. sei richtlinienkonform oder analog auch auf die Fälle anzuwenden, in denen sich die Verwendungsabsicht noch während des Leistungsbezugs verändert.
  • FG Niedersachsen, 01.02.2007 - 16 K 10591/03

    Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Fertigstellung eines landwirtschaftlichen

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dies rechtstechnisch durch Analogie (vgl. FG Berlin, Urteil vom 11.07.2002, 7 B 7141/02, EFG 2002, 1338) zu erfolgen hat.
  • FG Hamburg, 15.06.2006 - 2 K 272/05

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs

    Bereits vor der Einführung des § 27 Abs. 8 UStG war umstritten, ob die neue Regelung des § 15a UStG auch auf vorhergehende Zeiträume anzuwenden ist (siehe BFH vom 27.02.2003, V B 166/02, BFHE 201, 561 oder z.B. FG Berlin vom 11.07.2002, 7 B 7141/02, EFG 2002, 1338 -1339).
  • FG Berlin, 25.05.2004 - 5 K 5193/03

    Umsatzsteuerfestsetzung bei über das Grundstück angeordneter Zwangsverwaltung;

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