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   FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00   

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https://dejure.org/2002,4211
FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00 (https://dejure.org/2002,4211)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.08.2002 - 5 K 3050/00 (https://dejure.org/2002,4211)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. August 2002 - 5 K 3050/00 (https://dejure.org/2002,4211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 23; GrEStG § 8
    Abgrenzung Devisentermingeschäft - Festgeldanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Devisentermingeschäft - Festgeldanlage im Rahmen eines "Zwei-Banken-Modells"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7
    Keine steuerfreien Kursgewinne aus Fremdwährungsanlage ohne spekulatives Element

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1982
  • ZIP 2002, 1983
  • EFG 2002, 1444
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91

    Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
    Eine Ausnahme gelte nach der Rechtsprechung nur für den Sonderfall einer Dividendengarantie, die zu Kapitalerträgen führen könne (BFH, BStBl II 1993, S. 602).

    Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehörten auch besondere Entgelte und Vorteile, die sich wirtschaftlich betrachtet als Entgelt für die Kapitalüberlassung darstellten (BFH, BStBl II 1993, S. 602, BFH/NV 1995, S. 377 ff.).

    Zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen im Sinne der vorgenannten Vorschrift gehören alle Vermögensmehrungen, die sich wirtschaftlich betrachtet als Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen (BFH vom 2. März 1993 VIII 13/91, BStBl II 1993, 602).

    Dies gilt auch, wenn diese Erträge von einem Dritten im Zusammenhang mit der Kapitalüberlassung erbracht werden (BFH vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BStBl II 1993, 602).

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
    Danach wird der Gegenstand des Erwerbs nicht etwa durch den (zivilrechtlichen) Vertragstyp bestimmt, sondern durch den Erfolg, das von den Beteiligten gewollte (wirtschaftliche) Ergebnis, das durch die zivilrechtliche Gestaltung bewirkt wird (BVerfG vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212), zumal es nicht im Belieben der Steuerpflichtigen steht, ein objektiv zusammengehörendes Rechtsgeschäft mit steuerrechtlicher Wirkung in mehrere Einzelgeschäfte aufzuteilen (BFH-Urteil vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BStBl II 1992, 357).

    Die Beteiligten können zwar einen Sachverhalt vertraglich gestalten, aber sie können nicht die steuerrechtlichen Folgen bestimmen, die das Steuergesetz an die vorgegebene Gestaltung knüpft (BVerfG vom 27. Dezember 1991 a. a. O.; s. zum Ganzen auch Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz , 7. Aufl., § 8 Rz. 13 und Hofmann in Hildesheim, Haus- und Grundbesitz im Steuerrecht, F. 20200 Rz. 275 ff.).

  • BFH, 05.02.1992 - II R 110/88

    Bestimmung des Gegenstands eines Erwerbsvorgangs

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
    Danach wird der Gegenstand des Erwerbs nicht etwa durch den (zivilrechtlichen) Vertragstyp bestimmt, sondern durch den Erfolg, das von den Beteiligten gewollte (wirtschaftliche) Ergebnis, das durch die zivilrechtliche Gestaltung bewirkt wird (BVerfG vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212), zumal es nicht im Belieben der Steuerpflichtigen steht, ein objektiv zusammengehörendes Rechtsgeschäft mit steuerrechtlicher Wirkung in mehrere Einzelgeschäfte aufzuteilen (BFH-Urteil vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BStBl II 1992, 357).
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 65/86

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
    Der Wille der Vertragsparteien ist zum einen nicht auf einen Gewinn in Form der Kursdifferenz (BFH-Urteil vom 25. August 1997 IX R 65/86, BStBl II 1988, 248) ausgerichtet, denn es kommt ja zu einer tatsächlichen Lieferung der Fremdwährung.
  • BFH, 25.06.1974 - VIII R 109/69

    Darlehn - Darlehnsgeber - Abfindung - Nennwert - Rückzahlung - Gitterziegel -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
    Zu den steuerpflichtigen Erträgen gehören neben den Zinsen bspw. auch Kurswertgarantien oder Ausgleichszahlungen auf Grund einer Wertsicherungsklausel (BFH vom 25. Juni 1974 VIII R 109/69, BStBl II 1974, 735).
  • BFH, 19.02.1974 - VIII R 131/72
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
    Dieser abstrakte Kausalzusammenhang sei jedoch nicht geeignet, eine einheitliche Behandlung der beiden selbständigen Rechtsgeschäfte auszulösen (BFHE 112, S. 135).
  • BFH, 08.10.1991 - VIII R 48/88

    Nutzungsentgelt aus Zerobonds gehört zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen; zur

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
    Ein Zufluss von einem anderen als dem Kapitalnutzer sei nicht steuerpflichtig (BFH, BStBl II 1992, S. 174 ff.).
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 14/93

    Schuldzinsenabzug bei refinanzierten Darlehen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
    Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehörten auch besondere Entgelte und Vorteile, die sich wirtschaftlich betrachtet als Entgelt für die Kapitalüberlassung darstellten (BFH, BStBl II 1993, S. 602, BFH/NV 1995, S. 377 ff.).
  • BFH, 22.10.1987 - IV R 17/84

    Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Mitunternehmerschaft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 3050/00
    Diese Bestimmung sei, da die Bezeichnung einer Gestaltung nach der Rechtsprechung des BFH ohnehin keinen Einfluss auf die zivilrechtliche Behandlung habe, lediglich klarstellend (BFH, BStBl II 1988, S. 62).
  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 80/02

    Erwerb von Fremdwährungsanleihen nach einem von vornherein festgeselgten Kurs;

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1444 veröffentlichten Urteil vom 26. August 2002 (5 K 3050/00) als unbegründet ab.
  • FG Münster, 29.06.2012 - 4 K 288/10

    DBA Portugal - Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuer, Berechnung des

    Der Beklagte wies auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 26.8.2002 (5 K 3050/00) und auf die nachfolgende BFH-Entscheidung vom 19.4.2005 (VIII R 80/02) hin.
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