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   FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00   

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https://dejure.org/2001,8280
FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00 (https://dejure.org/2001,8280)
FG München, Entscheidung vom 08.10.2001 - 7 K 854/00 (https://dejure.org/2001,8280)
FG München, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 7 K 854/00 (https://dejure.org/2001,8280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitgeberbegriff bei Anwendung der sog. "183-Tage-Regelung" des DBA-Irland bei Arbeitnehmerverleih

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitgeberbegriff bei Anwendung der sog. "183-Tage-Regelung" des DBA-Irland bei Arbeitnehmerverleih

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitgeberbegriff bei Anwendung der sog. "183-Tage-Regelung" des DBA-Irland bei Arbeitnehmerverleih

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Die 183-Tage-Regelung beim internationalen Arbeitnehmerverleih

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 147
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.05.1989 - I R 50/85

    1. Arbeitgeber kann sich auf Steuerfreiheit des Arbeitslohns nach DBA-Niederlande

    Auszug aus FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00
    Wie die Rechtsprechung mehrfach ausgesprochen hat, unterliegen die nach einem DBA steuerbefreiten Einkünfte nicht dem Steuerabzug (z. B. BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 I R 50/85, BStBl II 1989, 555 m.w.N.).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00
    Danach ist Arbeitgeber i. S. des Doppelbesteuerungsrechts im Zweifel derjenige Unternehmer, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahlt, sei es, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80, BStBl II 1986, 4 ).
  • BFH, 17.05.1985 - III R 213/82

    Einspruchsverfahren - Klage gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit der Klage -

    Auszug aus FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00
    Jedenfalls ist die Klage durch die vom FA im Klageverfahren nachgeholte Einspruchsentscheidung in die Zulässigkeit hineingewachsen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Mai 1985 III R 213/82, BStBl II 1985, 521 ).
  • BFH, 28.03.1973 - I R 59/71

    Unbeschränkt Steuerpflichtige - Veranlagungszeitraum 1968 - Einkünfte - Ausgleich

    Auszug aus FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00
    Aus diesem Grund hat es die Rechtsprechung als nicht zulässig erachtet, das sich aus dem (maßgeblichen) Sinnzusammenhang eines DBA ergebende Begriffsverständnis durch Rückgriff auf das MA zu modifizieren (BFH-Urteil vom 28. März 1973 I R 59/71, BStBl II 1973, 531 ).
  • BFH, 24.03.1999 - I R 64/98

    Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00
    Diese Definition des "Arbeitgebers" ist nicht notwendig identisch mit derjenigen des innerstaatlichen Lohnsteuerrechts (BFH-Urteil vom 24. März 1999 I R 64/98, BStBl II 2000, 41 ).
  • FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00

    Bestimmung des Arbeitgebers nach DBA beim internationalen Arbeitnehmerverleih

    Auszug aus FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00
    Diese Merkmale beschreiben die typischen Aspekte eines jeden Arbeitnehmerverleihs (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 7. Dezember 2000 10 K 1613/00 Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 508).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.1993 - 4 K 2089/92
    Auszug aus FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00
    Soweit in den von den inländischen Entleihern an die Klägerin entrichteten Entgelten die Vergütungen an die Arbeitnehmer enthalten sind, handelt es sich lediglich um einen (unselbständigen) Preisbestandteil für eine Werkleistung der Klägerin (vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. April 1993 4 K 2089/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 140).
  • BFH, 04.09.2002 - I R 21/01

    Lohnsteuer bei ausländischem Arbeitnehmerverleiher

    Sie führen deswegen im Grundsatz nicht dazu, dass die Arbeitgeberfunktion auf den Entleiher als "Nutzenden" des entliehenen Arbeitnehmers übertragen und die Funktion diesem zuzurechnen sein würde (vgl. Senatsurteil vom 5. September 2001 I R 55/00, BFH/NV 2002, 478; FG München, Urteil vom 8. Oktober 2001 7 K 854/00, EFG 2002, 147; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, ebenda; de Weerth, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 30; Buciek, Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 2000/2001, 641 f.; s. auch Senatsurteil vom 12. Juni 1997 I R 72/96, BFHE 183, 30, BStBl II 1997, 660).
  • FG München, 04.02.2004 - 7 K 4479/02

    Geschäftsleitende Betriebsstätte eines portugiesischen Bauunternehmens im Inland

    Zur Arbeitgeberstellung der CER weist der Kläger ergänzend auf die Urteile des FG München vom 8. Oktober 2001 7 K 854/00 (EFG 2002, 147 , Revision unbegründet, BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 l R 96/01), des FG Hamburg vom 22. November 2001 l 6/96 (EFG 2002, 445) und des FG Düsseldorf vom 14. März 2001 17 K 2973/97 H (L) (EFG 2001, 754) hin.

    Dies gilt auch hinsichtlich der vom Kläger angeführten Urteile des FG München vom 8. Oktober 2001 (a.a.O.) und des FG Düsseldorf vom 14. März 2001 (a.a.O.).

  • BFH, 18.12.2002 - I R 96/01

    Doppelbesteuerung; Begriff des ArbG bei Einschaltung ausländischer ArbN-Verleiher

    Das Finanzgericht (FG) gab ihr mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 147 wiedergegebenen Gründen statt.
  • FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 53/97

    Arbeitgeber im Sinne des DBA Frankreich; Besteuerung von Vorstandsmitgliedern;

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, weil der Sache grundsätzliche Bedeutung zukommt [Hinweis auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren zu den Urteilen des FG München vom 8. Oktober 2001 7 K 854/00 (- Az. BFH: I R 96/01 - IStR 2002, 28) und vom 11. Dezember 2002 1 K 1195/99 (- Az. BFH: I R 1/03 - EFG 2003, 512 ).
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