Weitere Entscheidung unten: FG München, 03.07.2002

Rechtsprechung
   FG München, 30.07.2002 - 13 K 4056/01   

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https://dejure.org/2002,18248
FG München, 30.07.2002 - 13 K 4056/01 (https://dejure.org/2002,18248)
FG München, Entscheidung vom 30.07.2002 - 13 K 4056/01 (https://dejure.org/2002,18248)
FG München, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 13 K 4056/01 (https://dejure.org/2002,18248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirkung eines religiösen Bekenntnisaktes für die Zukunft, soweit die Begründung der Kirchensteuerpflicht damit verbunden ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein religiöser Bekenntnisakt (hier: zur jüdischen Religionsgemeinschaft) hat nur Rechtswirkung für die Zukunft, soweit die Begründung der Kirchensteuerpflicht damit verbunden ist; Kirchensteuer 1998, 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ein religiöser Bekenntnisakt (hier: zur jüdischen Religionsgemeinschaft) hat nur Rechtswirkung für die Zukunft, soweit die Begründung der Kirchensteuerpflicht damit verbunden ist - Kirchensteuer 1998, 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1477
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.03.1999 - I R 124/97

    Steuerpflichtige Kirchenzugehörigkeit

    Auszug aus FG München, 30.07.2002 - 13 K 4056/01
    Nach dem BFH-Urteil vom 24. März 1999 I R 124/97 (BFHE 188, 245, BStBl II 1999, 499) verbietet es Art. 4 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ), als Grundlage für die KiSt-Pflicht eine kirchliche Mitgliedschaftsregelung heranzuziehen, die eine Person einseitig und ohne Rücksicht auf ihren Willen (bzw. den Willen ihrer gesetzlichen Vertreter) einer Kirchengewalt unterwirft.

    BFH-Urteilen vom 6. Oktober 1993 I R 28/93 (BFHE 172, 570 , BStBl II 1994, 253, 254) und in BFHE 188, 245 = BStBl II 1999, 499 bekennt sich zu einem bestimmten Glauben derjenige, der nach außen seine Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft erkennen lässt.

  • BFH, 06.10.1993 - I R 28/93

    1. Die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft bestimmt sich nach

    Auszug aus FG München, 30.07.2002 - 13 K 4056/01
    BFH-Urteilen vom 6. Oktober 1993 I R 28/93 (BFHE 172, 570 , BStBl II 1994, 253, 254) und in BFHE 188, 245 = BStBl II 1999, 499 bekennt sich zu einem bestimmten Glauben derjenige, der nach außen seine Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft erkennen lässt.
  • FG München, 22.05.2007 - 13 K 1871/05

    Bekenntnis zur jüdischen Glaubensgemeinschaft durch eine jüdische Emigrantin;

    Eines formalisierten Eintrittsaktes (ausdrückliche Beitrittserklärung) bedarf es hierzu nicht, sofern der Wille des Betroffenen anderweitig in geeigneter Form Berücksichtigung finden kann (Bundesfinanzhof -BFH -Urteil vom 03.08.2005 I R 85/03, BFHE 210, 573, BStBl II 2006, 139 m.w.N.; siehe auch FG München, Urteil vom 30.07.2002 13 K 4056/01, EFG 2002, 1477).

    Ebenso die Angabe einer Religionszugehörigkeit gegenüber selbständigen Organen der fraglichen Religionsgemeinschaft (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 30.07.2002 13 K 4056/01, EFG 2002, 1477).

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Rechtsprechung
   FG München, 03.07.2002 - 4 K 3955/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17791
FG München, 03.07.2002 - 4 K 3955/99 (https://dejure.org/2002,17791)
FG München, Entscheidung vom 03.07.2002 - 4 K 3955/99 (https://dejure.org/2002,17791)
FG München, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 4 K 3955/99 (https://dejure.org/2002,17791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    AO § 41 Abs. 1; GrEStG § 8; GrEStG § 9
    Wertsteigerung durch Baulandausweisung als Gegenleistung der Gemeinde

  • datenbank.nwb.de

    Wertsteigerung durch Baulandausweisung als Gegenleistung der Gemeinde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wertsteigerung durch Baulandausweisung als Gegenleistung der Gemeinde

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1477
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