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   FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98   

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https://dejure.org/2002,7686
FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98 (https://dejure.org/2002,7686)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.2002 - 5 K 189/98 (https://dejure.org/2002,7686)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 2002 - 5 K 189/98 (https://dejure.org/2002,7686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorsteuerabzug bei Strohmannverhältnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Begriff des Leistenden; Selbständigkeit als Merkmal der unternehmerischen Tätigkeit nach objektiven Kriterien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1
    Umsatzsteuer; Selbständigkeit; Unternehmereigenschaft; Leistungsempfänger; Vertreter - Die Selbständigkeit (des Leistenden) als Merkmal der unternehmerischen Tätigkeit bestimmt sich nach objektiven Kriterien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Selbständigkeit (des Leistenden) als Merkmal der unternehmerischen Tätigkeit bestimmt sich nach objektiven Kriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1558
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
    Schließlich verweist die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. Januar 1999 (V R 4/98 BStBl II 1999, 628), wonach auch der sog. Strohmann, der im eigenen Namen Gegenstände verkaufe und damit bewirke, dass dem Abnehmer die Verfügungsmacht daran eingeräumt würde, umsatzsteuerrechtlich Leistender und damit Unternehmer sein könne.

    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 V R 70/99 UR 2001, 210; vom 28. Januar 1999 V R 4/87 BStBl II 1999, 628).

  • BFH, 17.10.1996 - V R 63/94

    Zur Frage der Selbständigkeit eines Fahrlehrers, dem keine Fahrschulerlaubnis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Verhältnisse (BFH-Urt. v. 30.10.1969, BStBl 1970, 474; v. 17.10.1996, DB 97, 209).

    Dabei ist das Merkmal der Selbständigkeit nach dem sog Innenverhältnis der beteiligten Personen zu bestimmen (BFH-Urt. v. 17.10.1996, DB 97, 209; v. 12.5.1999, BFH/NV 1999, 1391; ebenso Abschn. 17 Abs. 1 Satz 2 UStR).

  • BFH, 09.03.1995 - V R 102/89

    1. Auswechslung des Sicherungsgebers vor der Verwertung des Sicherungsguts - 2.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
    Wer tatsächlich Leistender und Leistungsempfänger ist, ergibt sich im allgemeinen aus den dem Umsatz zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertragsverhältnis (zivilrechtliche Rechtsbeziehungen, st. Rspr., vgl. z.B. BFH-Urt. v. 28.11.1990, BStBl II 1991, 381; v. 9.3.1995, BStBl II 1995, 564).
  • BFH, 22.11.2001 - V R 61/00

    Englische Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
    Einen solchen Gutglaubensschutz kennt das Umsatzsteuerrecht aber nicht (BFH-Urt. v. 1.2.2001, BFH/NV 01, 941; v. 9.7.1998, UR 99, 489; einschränkender allerdings BFH-Urt. v. 30.9.1999, BFH/NV 2000, 353 und vom 9.11.1999 BFH/NV 2000, 611; vgl. auch jüngst das Vorabentscheidungsersuchen des BFH v. 22.11.2001 - V R 61/00 - zum Abzugsverfahren nach §§ 51 ff UStDV).
  • BFH, 12.05.1999 - V B 22/99

    Abgrenzung selbständige/nichtselbständige Tätigkeit; Krankenhelferpfleger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
    Dabei ist das Merkmal der Selbständigkeit nach dem sog Innenverhältnis der beteiligten Personen zu bestimmen (BFH-Urt. v. 17.10.1996, DB 97, 209; v. 12.5.1999, BFH/NV 1999, 1391; ebenso Abschn. 17 Abs. 1 Satz 2 UStR).
  • BFH, 25.06.1999 - V B 107/98

    Sog. Strohmann; Null-Festsetzung wegen fehlender Unternehmereigenschaft, Beschwer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
    Dem sog. Strohmann sind Umsätze zuzurechnen, die der sog. Hintermann berechtigterweise im Namen des Strohmanns ausgeführt hat (BFH-Urteil vom 25. Juni 1999, BFH/NV 1999, 1649).
  • BFH, 28.06.2000 - V R 70/99

    Umsatzsteuer; Zurechnung der Leistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 V R 70/99 UR 2001, 210; vom 28. Januar 1999 V R 4/87 BStBl II 1999, 628).
  • BFH, 09.11.1999 - V B 16/99

    Leistungsbeziehungen bei Einschaltung von sog. "Hintermännern"

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
    Einen solchen Gutglaubensschutz kennt das Umsatzsteuerrecht aber nicht (BFH-Urt. v. 1.2.2001, BFH/NV 01, 941; v. 9.7.1998, UR 99, 489; einschränkender allerdings BFH-Urt. v. 30.9.1999, BFH/NV 2000, 353 und vom 9.11.1999 BFH/NV 2000, 611; vgl. auch jüngst das Vorabentscheidungsersuchen des BFH v. 22.11.2001 - V R 61/00 - zum Abzugsverfahren nach §§ 51 ff UStDV).
  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 V R 70/99 UR 2001, 210; vom 28. Januar 1999 V R 4/87 BStBl II 1999, 628).
  • BFH, 28.11.1990 - V R 31/85

    Zur Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei einer im Rahmen eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98
    Wer tatsächlich Leistender und Leistungsempfänger ist, ergibt sich im allgemeinen aus den dem Umsatz zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertragsverhältnis (zivilrechtliche Rechtsbeziehungen, st. Rspr., vgl. z.B. BFH-Urt. v. 28.11.1990, BStBl II 1991, 381; v. 9.3.1995, BStBl II 1995, 564).
  • BFH, 30.09.1999 - V R 8/99

    Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch

  • FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 5 K 56/99

    Vorsteuerabzug; Rechnungsanforderungen

    Der erkennende Senat hatte in dem Verfahren 5 K 189/98 die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass die Lieferungen der Fa. M"war zuzurechnen seien, diese jedoch mangels Selbständigkeit nicht als Unternehmerin anzusehen sei.

    Die Aussage deckt sich mit der früheren Aussage des Zeugen im Verfahren 5 K 189/98, wo Herr G"n die seinerzeit im Gerichtssaal anwesende Frau J" nicht wiedererkannt hatte.

    Die genannten Zeugenaussagen stehen zudem im Widerspruch zur Aussage der Zeugin J" Diese hat sowohl gegenüber der Steuerfahndung als auch im Verfahren 5 K 189/98 und im hier anhängigen Verfahren ausdrücklich und glaubhaft versichert, dass sie keine Kunden der Fa. M" aufgesucht habe und ihr die Fa a" nur als Firmenstempel auf Briefbögen bekannt sei.

  • BFH, 26.06.2003 - V R 22/02

    Strohmann

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1558 abgedruckt.
  • FG Niedersachsen, 30.03.2001 - 5 V 647/98

    Merkmal der Selbständigkeit im umsatzsteuerrechtlichen Sinn bei Handel mit

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Finanzgerichtsakte, die Gerichtsakten der Hauptsachen (5 K 189/98 und 5 K 193/98) und die Steuerakten (XXX) Bezug genommen.
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