Weitere Entscheidungen unten: FG Düsseldorf, 24.06.2002 | FG Düsseldorf, 12.09.2002

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 15.11.2001 - 13 K 229/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8066
FG Niedersachsen, 15.11.2001 - 13 K 229/97 (https://dejure.org/2001,8066)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2001 - 13 K 229/97 (https://dejure.org/2001,8066)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2001 - 13 K 229/97 (https://dejure.org/2001,8066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verluste aus Vermietung einer Ferienwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1
    Vermietung; Verlust; Ferienwohnung; Leerstandszeiten; Selbstnutzung - Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1590
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92

    Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.11.2001 - 13 K 229/97
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er sie selbst vermietet oder sich bei Vermietung über eine Feriendienstorganisation die Entscheidung, die Wohnung selbst zu nutzen, vorbehält (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 1995 - IX R 117/92, BStBl II 1996, 355).
  • FG Niedersachsen, 20.01.1998 - I 101/96
    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.11.2001 - 13 K 229/97
    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Januar 1998 (I 101/96, EFG 1998, 1461) verweisen, lag dem ein anderer Sachverhalt zu Grunde.
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.11.2001 - 13 K 229/97
    Wie sich auch aus dem inzwischen zu dieser Entscheidung ergangenen Revisionsurteil des BFH vom 21. November 2000, BFH/NV 2001, 380 ergibt, handelte es sich um ein Objekt, das zwei abgeschlossene Wohnungen enthielt.
  • BFH, 26.07.1977 - VIII R 194/73

    Eigennutzung - Ferieneigentumswohnung - Ermittlung des Nutzungswertes - Zeitweise

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.11.2001 - 13 K 229/97
    In diesem Fall sind die Einkünfte nur für den Zeitraum der Vermietung an Feriengäste durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Werbungskosten zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 1977 - VIII R 194/73, BStBl II 1977, 723).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7984
FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99 E (https://dejure.org/2002,7984)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2002 - 3 K 7554/99 E (https://dejure.org/2002,7984)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - 3 K 7554/99 E (https://dejure.org/2002,7984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Begriff "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit"

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b
    Arbeitszimmer; Nebenberufliche selbständige Tätigkeit; Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit; Kirchenmusikdirektor; Komponist; Hochschullehrer - Häusliches Arbeitszimmer und Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei einem nebenberuflich ...

  • datenbank.nwb.de

    Häusliches Arbeitszimmer und Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei einem nebenberuflich selbständig tätigen Kirchenmusikdirektor und Hochschullehrer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1590
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99
    Trotz verschiedener beruflicher Aktivitäten ist keine Einzelbetrachtung für die jeweilige Tätigkeit vorzunehmen, denn das Gesetz knüpft den unbegrenzten Abzug an den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" (Urteil des BFH vom 23.11.1999 VI R 74/98 BStBl. II 2000, 7).
  • FG Köln, 25.04.2001 - 2 K 2176/00

    Begriff "Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ";

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum (Blümich, EStG § 4 Tz.285; Schmidt EStG § 19 Tz. 60, Stichwort Arbeitszimmer; Lademann/Söffing EStG § 4 Tz. 723; Hermann/Heuer/Raupach, EStG § 4 Tz. 1566; Kichhof/SöhnEStG § 4 Rn. Lb 187), der sich auch die Finanzgerichte angeschlossen haben (Urteile des FG Köln vom 26.6.2000 10 K 965/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1054 und vom 25.4.2001 2 K 2176/00 EFG 2001, 1031; Urteile des FG München vom 8.11.2000 1 K 1066/98 EFG 2001, 268 und vom 26.4.2001 13 K 3200/99 EFG 2001, 1114; Urteil des FG Rheinland-Pfalz 6 K 1095/99 Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2001, 676) beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Merkmale.
  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 1066/98

    Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung eines Servic-Technikers im häuslichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum (Blümich, EStG § 4 Tz.285; Schmidt EStG § 19 Tz. 60, Stichwort Arbeitszimmer; Lademann/Söffing EStG § 4 Tz. 723; Hermann/Heuer/Raupach, EStG § 4 Tz. 1566; Kichhof/SöhnEStG § 4 Rn. Lb 187), der sich auch die Finanzgerichte angeschlossen haben (Urteile des FG Köln vom 26.6.2000 10 K 965/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1054 und vom 25.4.2001 2 K 2176/00 EFG 2001, 1031; Urteile des FG München vom 8.11.2000 1 K 1066/98 EFG 2001, 268 und vom 26.4.2001 13 K 3200/99 EFG 2001, 1114; Urteil des FG Rheinland-Pfalz 6 K 1095/99 Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2001, 676) beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Merkmale.
  • BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97

    Abzugsbeschränkungen beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99
    Der Tätigkeitsmittelpunkt liegt daher ebenfalls außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers, auch wenn der Kl. in Heimarbeit seine Unterrichte vorbereitet (vgl. für einen Lehrer Urteil des BFH vom 21.11.1997 VI R 4/97, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1998, 351).
  • FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 965/00

    Häusliches Arbeitszimmer eines Versicherungsmaklers nicht Mittelpunkt seiner

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum (Blümich, EStG § 4 Tz.285; Schmidt EStG § 19 Tz. 60, Stichwort Arbeitszimmer; Lademann/Söffing EStG § 4 Tz. 723; Hermann/Heuer/Raupach, EStG § 4 Tz. 1566; Kichhof/SöhnEStG § 4 Rn. Lb 187), der sich auch die Finanzgerichte angeschlossen haben (Urteile des FG Köln vom 26.6.2000 10 K 965/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1054 und vom 25.4.2001 2 K 2176/00 EFG 2001, 1031; Urteile des FG München vom 8.11.2000 1 K 1066/98 EFG 2001, 268 und vom 26.4.2001 13 K 3200/99 EFG 2001, 1114; Urteil des FG Rheinland-Pfalz 6 K 1095/99 Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2001, 676) beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Merkmale.
  • FG München, 26.04.2001 - 13 K 3200/99

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum (Blümich, EStG § 4 Tz.285; Schmidt EStG § 19 Tz. 60, Stichwort Arbeitszimmer; Lademann/Söffing EStG § 4 Tz. 723; Hermann/Heuer/Raupach, EStG § 4 Tz. 1566; Kichhof/SöhnEStG § 4 Rn. Lb 187), der sich auch die Finanzgerichte angeschlossen haben (Urteile des FG Köln vom 26.6.2000 10 K 965/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1054 und vom 25.4.2001 2 K 2176/00 EFG 2001, 1031; Urteile des FG München vom 8.11.2000 1 K 1066/98 EFG 2001, 268 und vom 26.4.2001 13 K 3200/99 EFG 2001, 1114; Urteil des FG Rheinland-Pfalz 6 K 1095/99 Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2001, 676) beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Merkmale.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.03.2001 - 6 K 1095/99

    Einfluß von Datenschutzmaßnahmen auf Beurteilung als häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 K 7554/99
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum (Blümich, EStG § 4 Tz.285; Schmidt EStG § 19 Tz. 60, Stichwort Arbeitszimmer; Lademann/Söffing EStG § 4 Tz. 723; Hermann/Heuer/Raupach, EStG § 4 Tz. 1566; Kichhof/SöhnEStG § 4 Rn. Lb 187), der sich auch die Finanzgerichte angeschlossen haben (Urteile des FG Köln vom 26.6.2000 10 K 965/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1054 und vom 25.4.2001 2 K 2176/00 EFG 2001, 1031; Urteile des FG München vom 8.11.2000 1 K 1066/98 EFG 2001, 268 und vom 26.4.2001 13 K 3200/99 EFG 2001, 1114; Urteil des FG Rheinland-Pfalz 6 K 1095/99 Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2001, 676) beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Merkmale.
  • FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 93/00

    Zur Steuerschädlichkeit einer Sicherungsabrede

    Der Vorgang müsse so behandelt werden, als ob zwei getrennte Darlehensverträge aufgenommen worden seien; die Frage einer eventuell schädlichen Übersicherung stelle sich ebenfalls nur hinsichtlich des steuerschädlich verwendeten Darlehensteils (FG Münster, Urteil vom 14. Juni 2002 11 K 1154/01 F, EFG 2002, 1163 , Rev. eingelegt, Az des BFH: VIII R 48/02 und FG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juni 2002, 3 K 7554/99 E, EFG 2002, 1590 , Rev. eingelegt, Az des BFH: IV R 33/02).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 12.09.2002 - 8 K 4396/99 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11878
FG Düsseldorf, 12.09.2002 - 8 K 4396/99 F (https://dejure.org/2002,11878)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2002 - 8 K 4396/99 F (https://dejure.org/2002,11878)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2002 - 8 K 4396/99 F (https://dejure.org/2002,11878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zinsen; Kapitallebensversicherung; Steuerpflicht; Mischfall; Abzugsverbot; Finanzierungskosten; Übersicherung - Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Kapitallebensversicherungen bei Sicherung verschiedener Darlehenszwecke

  • datenbank.nwb.de

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Kapitallebensversicherungen bei Sicherung verschiedener Darlehenszwecke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1590
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 12.09.2007 - VIII R 12/07

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche

    So habe auch das FG Düsseldorf (Urteil vom 12. September 2002 8 K 4396/99 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1590) entschieden.

    Zwar hat das FG Düsseldorf mit Urteil in EFG 2002, 1590 die Auffassung vertreten, bei der Frage der Übersicherung sei auf den Rückkaufswert der Versicherungen und nicht auf die Nominalbeträge abzustellen, da eine Darlehensforderung nur in Höhe des Betrages tatsächlich besichert werde, den die Versicherung bei vorzeitiger Vertragsauflösung auszahlen würde.

  • FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 304/05

    Steuerschädliche Übersicherung durch Einsatz von Lebensversicherungen zur

    Maßgeblich für diese Prüfung sind nach der Überzeugung des Senats die in den Anzeigen der Bank nach § 29 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) genannten Beträge und nicht die Rückkaufswerte der Versicherungen (anders FG Düsseldorf, Urteil vom 12.9.2002; 8 K 4396/99 F; EFG 2002, 1562) .
  • FG Niedersachsen, 28.01.2003 - 15 K 904/99

    Herstellungskosten des Wohnungseigentums; Unschädlichkeitsgrenze des § 10 Abs. 2

    Entsprechend dem Abzug der Sonderausgaben seien auch die Sparanteile teilweise steuerfrei zu belassen (vgl. FG Münster Urteil vom 14. Juni 2002 11 K 1154/01, EFG 2002, 1163, Az. des Revisionsverfahrens beim BFH VIII R 48/02, FG Düsseldorf Urteil vom 12. September 2002 8 K 4396/99 F, EFG 2002, 1590 mit Anmerkung Büchter-Hole).
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