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   FG Brandenburg, 18.09.2002 - 2 K 1972/01   

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https://dejure.org/2002,10077
FG Brandenburg, 18.09.2002 - 2 K 1972/01 (https://dejure.org/2002,10077)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2002 - 2 K 1972/01 (https://dejure.org/2002,10077)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2002 - 2 K 1972/01 (https://dejure.org/2002,10077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung eines Angestellten des Landesfinanzministeriums von der Steuerberaterprüfung; Erfordernis des vorherigen Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst; Vergleichbarkeit mit einem Beamten des höheren Dienstes ; Tätigkeit entsprechend des Anforderungsprofils eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung eines bei einem Landesfinanzministerium Angestellten von der Steuerberaterprüfung; Steuerberatungssachen [Befreiung von der Steuerberaterprüfung]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1631
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.02.1964 - VII 57/63 U

    Behandlung eines Großbetriebsprüfers als Angestellten des höheren Dienstes -

    Auszug aus FG Brandenburg, 18.09.2002 - 2 K 1972/01
    Denn zu dieser Gruppe gehören die Angestellten, die mindestens in der Vergütungsgruppe IIa BAT eingestuft sind (in diesem Sinne auch: BFH, Urteil vom 04.02.1964 - VII 57/63 U, BFHE 79, 130, BStBl. III 1964, 279 [281 f.]; Gehre, Steuerberatungsgesetz , 4. Auflage [1999], § 38 Rdnr. 8).

    Denn das Merkmal der Vergleichbarkeit einer gleichwertigen Stelle im Sinne des § 38 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StBerG ist von der Funktion her zu bestimmen (in diesem Sinne auch: BFH, Urteil vom 04.02.1964-VII 57/63 U, BFHE 79, 130, BStBl. III 1964, 279 [281 f.]; Gehre, Steuerberatungsgesetz , 4. Auflage [1999], § 38 Rdnr. 14).

  • BFH, 25.10.1994 - VII R 14/94

    Tätigkeiten auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft oder als Buchhalter reichen für

    Auszug aus FG Brandenburg, 18.09.2002 - 2 K 1972/01
    Denn der Begriff der von den Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, der durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 13.12.1990 Eingang in das Gesetz gefunden hat, ist enger gefasst als der zuvor vom Gesetzgeber verwandte Begriff des Steuerwesens, den die Rechtsprechung sehr weit ausgelegt hatte (wegen der Einzelheiten, vgl. BFH, Urteil vom 25.10.1994 - VII R 14/94, BStBl. II 1995, 210 [211 f.]; Gehre, Steuerberatungsgesetz , 4. Auflage [1999], § 36 Rdnr. 9).

    Besteht der Sachkundenachweis in einer praktischen Tätigkeit, muss sich der Bewerber jedenfalls in weit überwiegendem Umfang tatsächlich mit den Fragestellungen beschäftigt haben, die den Kernbereich der angestrebten Steuerberatertätigkeit ausmachen (vgl. in diesem Zusammenhang auch: BFH, Urteil vom 25.10.1994 - VII R 14/94, BStBl. II 1995, 210 [212] mit Nachweisen).

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Brandenburg, 18.09.2002 - 2 K 1972/01
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 12.03.1985 - 1 BvL 25, 45, 52/83, BVerfGE 69, 209 , BStBl II 1985, 471, diese Regelung als nicht mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar und insoweit als nichtig angesehen, als § 37 Abs. 1 Nr. 3 StBerG alter Fassung (a. F.) bereits die Zulassung zur Steuerberaterprüfung davon abhängig gemacht habe, dass der Bewerber zuvor seine Entlassung aus dem Dienst der Finanzverwaltung beantragt habe.
  • BFH, 29.08.2000 - VII R 42/00

    Zulassungsvoraussetzungen für Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Brandenburg, 18.09.2002 - 2 K 1972/01
    Denn das Gesetz räumt der Verwaltung in diesem Zusammenhang gerade keinen Ermessens- oder Beurteilungsspieltraum ein (ebenso: BFH, Urteil vom 29.08.2000 - VII R 42/00, BStBl. II 2001, 118 [119]).
  • BFH, 16.12.2003 - VII R 59/02

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung bei Finanzbeamten

    Die deswegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1631 veröffentlichte Urteil abgewiesen; es war der Auffassung, dass der Kläger die für eine Befreiung von der Prüfung erforderliche Voraussetzung nicht erfülle, mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern als Sachgebietsleiter oder mindestens in gleichwertiger Stellung tätig gewesen zu sein (§ 38 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Steuerberatungsgesetzes --StBerG--).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 12217/07

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - qualifizierte Vortätigkeit nach § 38

    Insoweit gewinnt die Vergleichbarkeit des betreffenden Anforderungsprofils maßgebliche Bedeutung (in diesem Sinne auch: Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 28.01.1965 - IV 1279/64, EFG 1965, 357; Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 18.09.2002 - 2 K 1972/01, EFG 2002, 1631 [1632] mit weiteren Nachweisen).
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