Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 23.08.2000

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 8 K 7672/00 E   

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https://dejure.org/2001,7480
FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 8 K 7672/00 E (https://dejure.org/2001,7480)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.2001 - 8 K 7672/00 E (https://dejure.org/2001,7480)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 2001 - 8 K 7672/00 E (https://dejure.org/2001,7480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gestaltungsmissbrauch bei Arbeitszimmervermietung an Arbeitgeber; Mietzins als Arbeitslohn; Voraussetzungen des Gestaltungsmissbrauchs; Fremdvergleich unter Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszimmervermietung; Gestaltungsmissbrauch; Mieteinnahmen; Arbeitslohn - Gestaltungsmissbrauch bei Arbeitszimmervermietung an Arbeitgeber; Mietzins als Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gestaltungsmissbrauch bei Arbeitszimmervermietung an Arbeitgeber; Mietzins als Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 173
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 210/83

    Geldansprüche aus Arbeitsverhältnis können sonstige Kapitalforderungen i. S. des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 8 K 7672/00
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen verschiedenen Einkunftsarten ist jeweils, welche Einkunftsart nach ihrem Wesen im Vordergrund steht (Urteil des BFH vom 31.10.1989 VIII R 210/83, BStBl II 1990, 532 ).
  • BFH, 13.03.1997 - III R 300/94

    Gestaltungsmißbrauch hinsichtlich sachlicher Verflechtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 8 K 7672/00
    Ein solcher Missbrauch liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die im Verhältnis zu dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13.03.1997 III R 300/94, BFH/NV 1997, 659).
  • FG Düsseldorf, 18.10.2000 - 7 K 2841/99

    Arbeitszimmer; Vermietung; Arbeitslohn; Auslagenersatz - Entgelt für Vermietung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 8 K 7672/00
    Denn eine Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit scheidet hier aus (ebenso etwa Heuermann/Wagner a.a.O; Eckermann a.a.O.; a.A. Urteil des FG Düsseldorf vom 28.10.2000 7 K 2841/99 E, EFG 2001, 21).
  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 3/97

    Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 8 K 7672/00
    Allein der Umstand, dass die Kläger den Raum gerade im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis des Klägers der GmbH zur Verfügung gestellt haben, ist unschädlich (ebenso etwa wie bei einer Vermietung von Werkswohnungen durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer, vgl. Urteil des BFH vom 01.09.1998 VIII R 3/97, BStBl II 1999, 213 ).
  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 796/01

    Abschluss eines Mietvertrages zwischen Gesellschafter und Gesellschaft;

    Dies ergäbe sich zudem aus einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. November 2001 - 8 K 7672/00 E, EFG 2002, 173.

    Der dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. November 2001 - 8 K 7672/00 E, EFG 2002, 173 zugrunde liegende Sachverhalt sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Gleiches gilt für das Urteil des FG Düsseldorf vom 23. November 2001 - 8 K 7672/00 E, EFG 2002, 173.

  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 797/01

    Ausschluss des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Anmietung eines Büroraums;

    Dies ergäbe sich zudem aus einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. November 2001 - 8 K 7672/00 E, EFG 2002, 173.

    Der dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. November 2001 - 8 K 7672/00 E, EFG 2002, 173 zugrunde liegende Sachverhalt sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Gleiches gilt für das Urteil des FG Düsseldorf vom 23. November 2001 - 8 K 7672/00 E, EFG 2002, 173.

  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 798/01

    Anspruch auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Anmietung eines Büroraums;

    Dies ergäbe sich zudem aus einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. November 2001 - 8 K 7672/00 E, EFG 2002, 173.

    Der dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23. November 2001 - 8 K 7672/00 E, EFG 2002, 173 zugrunde liegende Sachverhalt sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Gleiches gilt für das Urteil des FG Düsseldorf vom 23. November 2001 - 8 K 7672/00 E, EFG 2002, 173.

  • FG Düsseldorf, 19.01.2006 - 8 K 636/05
    Wegen Einzelheiten wird auf die Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 23.11.2001 (Az.: 8 K 7672/00 E) Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   FG Münster, 23.08.2000 - 10 K 2637/97 F   

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https://dejure.org/2000,21038
FG Münster, 23.08.2000 - 10 K 2637/97 F (https://dejure.org/2000,21038)
FG Münster, Entscheidung vom 23.08.2000 - 10 K 2637/97 F (https://dejure.org/2000,21038)
FG Münster, Entscheidung vom 23. August 2000 - 10 K 2637/97 F (https://dejure.org/2000,21038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung von Beteiligung an Grundstücksgesellschaft; Vorliegen gewerblicher Einkünfte; Zuständigkeit für Einkünftezuordnungsbescheid; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 173
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.10.2002 - IX R 80/98

    Einkünftequalifizierung bei Zebra-Gesellschaften

    Der Rechtsprechung des III. Senats (grundlegend: BFH-Urteil in BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401) und des IV. Senats (BFH-Urteile in BFHE 181, 45, BStBl II 1997, 39, und in BFHE 193, 311) wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung zugestimmt (FG Köln, Urteil vom 8. Februar 2001 13 K 2732/96, EFG 2001, 1472; FG Münster, Urteil vom 22. September 2000 11 K 6162/97 E,G,EW, EFG 2001, 194; FG Münster, Urteil vom 23. August 2000 10 K 2637/97 F, EFG 2002, 173; FG des Saarlandes, Urteil vom 15. Mai 2000 1 K 291/95, EFG 2000, 944; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 1998 14 K 373/94, EFG 1999, 338; FG Nürnberg, Urteil vom 15. September 1994 VI 233/92, EFG 1995, 219; a.A. noch FG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 1998 11 V 6660/98 A (E), EFG 1999, 291, aufgehoben durch BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 827).

    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wurde insoweit auch darauf hingewiesen, dass die vom Gesellschafter-FA zu treffende verbindliche Entscheidung über die Einkünftezuordnung nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 EStG durch einen sog. "Einkünftequalifizierungsbescheid" (s. Urteil des FG Münster in EFG 2001, 194) oder einen "Einkünftezuordnungsbescheid" (s. Urteil des FG Münster in EFG 2002, 173, sowie die angefochtene Vorentscheidung des FG Münster in EFG 1998, 1682) zu erfolgen habe.

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