Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 27.06.2001

Rechtsprechung
   FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12509
FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00 (https://dejure.org/2001,12509)
FG München, Entscheidung vom 24.10.2001 - 1 K 2903/00 (https://dejure.org/2001,12509)
FG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 1 K 2903/00 (https://dejure.org/2001,12509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entnahme eines vom selbstgenutzten Wohnhaus eines Landwirts abgetrennten Obstgartens und Gemüsegartens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entnahme eines vom selbstgenutzten Wohnhaus eines Landwirts abgetrennten Obst- und Gemüsegartens; Keine rückwirkende Entnahme der nicht zum Wohnhaus eines Landwirts gehörenden Grund Bodens § 52 Abs. 15 S. 6 EStG a.F., § 13 Abs. 2 Nr. 2; § 4 Abs. 1 S. 1 EStG .; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entnahme eines vom selbstgenutzten Wohnhaus eines Landwirts abgetrennten Obst- und Gemüsegartens - Keine rückwirkende Entnahme der nicht zum Wohnhaus eines Landwirts gehörenden Grund Bodens § 52 Abs. 15 S. 6 EStG a.F., § 13 Abs. 2 Nr. 2; § 4 Abs. 1 S. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82

    Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00
    Eine Entnahme erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BFH regelmäßig eine Entnahmehandlung, die von einem Entnahmewillen getragen ist (vgl. BFH-Urteil 31.01.1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

    Unabhängig davon treten die einer Entnahme eigentümlichen einkommensteuerrechtlichen Rechtswirkungen grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Entnahmehandlung als solche äußerlich erkennbar und damit wirksam geworden ist (BFH-Urteil vom 31.10.1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395 ).

    Die einer Entnahme eigentümlichen einkommensteuerrechtlichen Rechtswirkungen treten grundsätzlich erst zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Entnahmehandlung als solche äußerlich erkennbar und damit wirksam geworden ist (vgl. BFH-Urteil vom 31.01.1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395 ), es sei denn, das Gesetz ordnet hierfür - wie z. B. in § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a. F. - ausdrücklich die Rückwirkung an.

  • BFH, 24.10.1996 - IV R 43/95

    Umfang der steuerfreien Entnahme bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00
    Nach Rechtsprechung des BFH muss dieser auch für die künftige private Nutzung der Wohnung erforderlich sein (BFH-Urteil vom 24.10.1996 IV R 43/95, BFHE 181, 333 , BStBl II 1997, 50 ).

    Zur weiteren Begründung wird auf das Urteil des BFH vom 24.10.1996 IV R 43/95 (a.a.O.) verwiesen.

  • FG München, 05.10.1999 - 13 K 3367/93

    Grund und Boden als notwendiges Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00
    Der Obst- und Gemüsegarten ist entgegen der Auffassung des FA (vgl. BMF-Schreiben vom 04.06.1997 IV B 9 - S 2135 - 7/97, BStBl I 1997, 630; Felsmann, a.a.O., Anm. 171 u; Kanzler, FR 2000, 1053) auch nicht als Folge des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F. als zum Zeitpunkt der Antragstellung entnommen zu behandeln (ebenso Urteile des FG Baden-Württemberg vom 19.02.2001 4 K 156/00, EFG 2001, 1204, Rev. Az. BFH IV R 19/01, sowie des FG München vom 05.10.1999 13 3367/99, EFG 2001, 290, Rev. Az. BFH IV R 66/00).
  • BFH, 18.05.2000 - IV R 27/98

    Betriebsvermögen eines Forstbetriebs

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00
    Der Obst- und Gemüsegarten ist entgegen der Auffassung des FA (vgl. BMF-Schreiben vom 04.06.1997 IV B 9 - S 2135 - 7/97, BStBl I 1997, 630; Felsmann, a.a.O., Anm. 171 u; Kanzler, FR 2000, 1053) auch nicht als Folge des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F. als zum Zeitpunkt der Antragstellung entnommen zu behandeln (ebenso Urteile des FG Baden-Württemberg vom 19.02.2001 4 K 156/00, EFG 2001, 1204, Rev. Az. BFH IV R 19/01, sowie des FG München vom 05.10.1999 13 3367/99, EFG 2001, 290, Rev. Az. BFH IV R 66/00).
  • BFH, 12.09.2002 - IV R 66/00

    Einkommensteuer - Gewinn - Betriebsvermögen - Veräußerung - Entnahme - Verhältnis

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00
    Der Obst- und Gemüsegarten ist entgegen der Auffassung des FA (vgl. BMF-Schreiben vom 04.06.1997 IV B 9 - S 2135 - 7/97, BStBl I 1997, 630; Felsmann, a.a.O., Anm. 171 u; Kanzler, FR 2000, 1053) auch nicht als Folge des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F. als zum Zeitpunkt der Antragstellung entnommen zu behandeln (ebenso Urteile des FG Baden-Württemberg vom 19.02.2001 4 K 156/00, EFG 2001, 1204, Rev. Az. BFH IV R 19/01, sowie des FG München vom 05.10.1999 13 3367/99, EFG 2001, 290, Rev. Az. BFH IV R 66/00).
  • BFH, 29.11.2001 - IV R 19/01
    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00
    Der Obst- und Gemüsegarten ist entgegen der Auffassung des FA (vgl. BMF-Schreiben vom 04.06.1997 IV B 9 - S 2135 - 7/97, BStBl I 1997, 630; Felsmann, a.a.O., Anm. 171 u; Kanzler, FR 2000, 1053) auch nicht als Folge des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F. als zum Zeitpunkt der Antragstellung entnommen zu behandeln (ebenso Urteile des FG Baden-Württemberg vom 19.02.2001 4 K 156/00, EFG 2001, 1204, Rev. Az. BFH IV R 19/01, sowie des FG München vom 05.10.1999 13 3367/99, EFG 2001, 290, Rev. Az. BFH IV R 66/00).
  • FG Baden-Württemberg, 19.02.2001 - 4 K 156/00

    Umfang des steuerfrei zu entnehmenden Grund und Bodens bei Aufgabe der

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00
    Der Obst- und Gemüsegarten ist entgegen der Auffassung des FA (vgl. BMF-Schreiben vom 04.06.1997 IV B 9 - S 2135 - 7/97, BStBl I 1997, 630; Felsmann, a.a.O., Anm. 171 u; Kanzler, FR 2000, 1053) auch nicht als Folge des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a. F. als zum Zeitpunkt der Antragstellung entnommen zu behandeln (ebenso Urteile des FG Baden-Württemberg vom 19.02.2001 4 K 156/00, EFG 2001, 1204, Rev. Az. BFH IV R 19/01, sowie des FG München vom 05.10.1999 13 3367/99, EFG 2001, 290, Rev. Az. BFH IV R 66/00).
  • BFH, 23.01.2003 - IV R 64/01

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, Grund und Boden

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 259 veröffentlicht.
  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 281/02

    Keine zwangsweise Entnahme des nicht zur Wohnung dazugehörenden Grund und Bodens

    Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 24. Oktober 2001 ( 1 K 2903/00, Revision IV R 64/01) entschieden, dass der Verzicht auf die Nutzungswertbesteuerung für das Wohngebäude sich nicht auf den selbst genutzten Obst- und Gemüsegarten, der nicht dem Wohngebäude zugehörig ist, rückwirkend erstreckt, sondern dessen Entnahme gegenüber dem Finanzamt eindeutig erklärt werden muss und erst zu diesem Zeitpunkt entnommen ist.
  • FG München, 06.12.2002 - 13 V 3621/02

    Als Obstgarten genutztes Grundstück nicht dem "dazugehörendem Grund und Boden"

    Der Einzelrichter schließt sich den Ausführungen der Urteile des FG Baden-Württemberg vom 19. Februar 2001 - 4 K 156/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 1204) und des FG München vom 24. Oktober 2001 - 1 K 2903/00 (EFG 2002, 259 ) an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13838
FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98 E (https://dejure.org/2001,13838)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2001 - 16 K 5074/98 E (https://dejure.org/2001,13838)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 16 K 5074/98 E (https://dejure.org/2001,13838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung von abzugsfähiger Versorungsrente und nicht abzugsfähigen Unterhaltszahlungen bei gleitender Vermögensübergabe durch Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung von abzugsfähiger Versorungsrente und nicht abzugsfähigen Unterhaltszahlungen bei gleitender Vermögensübergabe durch Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs; Vorweggenommene Erbfolge; Übertragung eines Hofs oder Betriebs, eines Grundstücks oder anderer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht