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   FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99   

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FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99 (https://dejure.org/2001,5496)
FG München, Entscheidung vom 24.10.2001 - 1 K 5201/99 (https://dejure.org/2001,5496)
FG München, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 1 K 5201/99 (https://dejure.org/2001,5496)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifermäßigung für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren Veranlagungszeiträumen

  • Judicialis

    EStG § 34 Abs. 3; ; EStG § 19; ; EStG § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 3; EStG § 19; EStG § 8 Abs. 3
    Keine Tarifermäßigung für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren Veranlagungszeiträumen; Einkommensteuer 1998; Keine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG a.F. für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Tarifermäßigung für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren Veranlagungszeiträumen - Keine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG a.F. für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 276
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.03.1975 - I R 180/73

    Zahlungen, die ein Hersteller seinem Großhändler leistet, weil er dessen Abnehmer

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
    Die Zusage der Aktienoption kann nach Lage des Einzelfalles als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 3 EStG a.F. einzustufen sein (BFH I R 100/98 unter Verweisung auf das BFH-Urteil vom 12.03.1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485).

    Denn nur in diesem Fall hat der Steuerpflichtige durch die Progressionssteigerung einen steuerlichen Nachteil, der durch Verteilung der zusammengeballt zugeflossenen Einkünfte auf drei Jahre entsprechend abgemildert werden soll (BFH-Urteile vom 20.10.1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176, und vom 12.03.1975 I R 180/73, a.a.O., mit weiteren Hinweisen).

  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
    Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Hinblick auf das Dienstverhältnis ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht eingeräumt, hat er den daraus erzielten Vorteil im Zeitpunkt der Ausübung der Option als geldwerten Vorteil im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu versteuern (BFH-Urteile vom 24.01.2001 I R 100/98 und I R 119/98, BStBl II 2001, 509 und 512, sowie vom 20.06.2001 VI R 105/99, DStR 2001, 1341).

    Die Zusage der Aktienoption kann nach Lage des Einzelfalles als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 3 EStG a.F. einzustufen sein (BFH I R 100/98 unter Verweisung auf das BFH-Urteil vom 12.03.1975 I R 180/73, BFHE 115, 261, BStBl II 1975, 485).

  • BFH, 19.12.2006 - VI R 24/01

    Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen; Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
    Ob dies bereits dann ausscheidet, wenn ein Arbeitnehmer - wie hier der Kläger - von seinem Arbeitgeber regelmäßig, d.h. annähernd jedes Jahr Optionsrechte zugesagt bekommt, braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 21.12.2000 10 K 2270/00, EFG 2001, 503, Rev. Az. BFH VI R 24/01).
  • BFH, 10.02.1972 - IV R 8/68

    Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
    Daher ist nach ständiger Rechtsprechung die Tarifermäßigung des § 34 EStG nicht zu gewähren, wenn eine Vergütung für mehrere Jahre in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen zufließt und bereits dadurch - bezogen auf die zu beurteilende Einnahme - die Progressionswirkung abgemildert wird (vgl. BFH-Urteile vom 10.02.1972 IV R 8/68, BFHE 105, 255, BStBl II 1972, 529, betreffend eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit; vom 30.07.1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339, BStBl II 1971, 802, betreffend eine Zusatzgratifikation).
  • FG Hessen, 21.12.2000 - 10 K 2270/00

    Aktienoptionsrechte als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
    Ob dies bereits dann ausscheidet, wenn ein Arbeitnehmer - wie hier der Kläger - von seinem Arbeitgeber regelmäßig, d.h. annähernd jedes Jahr Optionsrechte zugesagt bekommt, braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 21.12.2000 10 K 2270/00, EFG 2001, 503, Rev. Az. BFH VI R 24/01).
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 55/73

    Arbeitsverhältnis - Optionsrecht - Ausübung eines Optionsrechts - Aktienerwerb -

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
    Dies gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer - wie im Streitfall der Kläger - seine Aktienoptionsrechte in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen ausübt (vgl. BFH-Urteil vom 21.03.1975 VI R 55/73, BFHE 115, 336, BStBl II 1975, 690; Kanzler, FR 2001, 741; Kessler/Strnad, StuB 2001, 652; Kroschel, BB 2001, 176).
  • BFH, 30.07.1971 - VI R 258/68

    Anwendung der Vergünstigung - Nichtselbständige Arbeit - Zusammengeballte

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
    Daher ist nach ständiger Rechtsprechung die Tarifermäßigung des § 34 EStG nicht zu gewähren, wenn eine Vergütung für mehrere Jahre in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen zufließt und bereits dadurch - bezogen auf die zu beurteilende Einnahme - die Progressionswirkung abgemildert wird (vgl. BFH-Urteile vom 10.02.1972 IV R 8/68, BFHE 105, 255, BStBl II 1972, 529, betreffend eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit; vom 30.07.1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339, BStBl II 1971, 802, betreffend eine Zusatzgratifikation).
  • BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77

    Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
    Denn nur in diesem Fall hat der Steuerpflichtige durch die Progressionssteigerung einen steuerlichen Nachteil, der durch Verteilung der zusammengeballt zugeflossenen Einkünfte auf drei Jahre entsprechend abgemildert werden soll (BFH-Urteile vom 20.10.1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176, und vom 12.03.1975 I R 180/73, a.a.O., mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 105/99

    Arbeitslohn bei Aktienoptionsrecht

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
    Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Hinblick auf das Dienstverhältnis ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht eingeräumt, hat er den daraus erzielten Vorteil im Zeitpunkt der Ausübung der Option als geldwerten Vorteil im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zu versteuern (BFH-Urteile vom 24.01.2001 I R 100/98 und I R 119/98, BStBl II 2001, 509 und 512, sowie vom 20.06.2001 VI R 105/99, DStR 2001, 1341).
  • BFH, 17.12.1982 - III R 136/79

    Tarifermäßigung - Zusammenballung von Einnahmen - Verschärfung der

    Auszug aus FG München, 24.10.2001 - 1 K 5201/99
    Eine Zusammenballung von Einkünften i.S. des § 34 Abs. 3 EStG a.F. liegt nur vor, wenn die Einkünfte, die sich bei normalem Ablauf des Geschehens auf mehrere Jahre verteilt hätten, dem Steuerpflichtigen vollständig in einem einzigen Veranlagungszeit zufließen (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.1982 III R 136/79, BFHE 137, 345, BStBl II 1983, 221 mit weiteren Hinweisen; Schmidt/Seeger, Komm. zum EStG, 20. Aufl. 2001, § 34 Rz. 42).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 119/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

  • FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5153/97

    Anspruch auf Gewährung einer Tarifvergünstigung; Einräumung von Optionsrechten

  • FG München, 11.12.2002 - 1 K 1365/01

    Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von Darlehensverträgen

    , die der Anwendung des § 34 Einkommensteuergesetz entgegen stehen würden (jährliche Einräumung entsprechender Optionsmöglichkeiten; schädliche gestaffelte Ausübung der Optionsmöglichkeit über mehrere Veranlagungszeiträume - vgl. FG München Urteile vom 18.09.2001 12 K 2996/01, EFG 2002 S. 134 und vom 24.10.2001 1 K 5201/99,.

    EFG 2002 S. 276 ) sind nicht ersichtlich.

  • BFH, 19.12.2006 - VI R 159/01

    Aktienoptionsrechte als geldwerter Vorteil; Tarifbegünstigung

    Die Gründe des Finanzgerichts (FG) sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 276, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst (DStRE) 2002, 498, veröffentlicht.
  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 4944/04

    Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren

    In den Fällen des Zuflusses geldwerter Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten kann eine Zusammenballung in diesem Sinne nur dann bejaht werden, wenn die Einkünfte, die sich bei normalem Ablauf des Geschehens auf mehrere Jahre verteilt hätten, dem Steuerpflichtigen vollständig in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 2001 1 K 5201/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 276; BFH Urteile vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, und vom 17. Dezember 1982 III R 136/79, BFHE 137, 345, BStBI II 1983, 221; Schmidt/Seeger, Komm. zum EStG, 24. Aufl. 2005, § 34 Rz. 42).
  • FG München, 11.12.2002 - 1 K 1882/02

    Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von Darlehensverträgen

    , die der Anwendung des § 34 EStG entgegen stehen könnten (jährliche Einräumung entsprechender Optionsmöglichkeiten, schädliche gestaffelte Ausübung der Optionsmöglichkeit über mehrere Veranlagungszeiträume - vgl. FG München Urteile vom 18.09.2001 12 K 2996/01, EFG 2002, 134 und vom 24.10.2001 1 K 5201/99, EFG 2002, 276 ) sind nicht ersichtlich.
  • FG München, 18.10.2006 - 9 K 2080/05

    Ermäßigte Besteuerung von Aktienoptionen

    Ob der Kläger seine Optionsrechte auf Grund der vertraglichen Regelungen nur in Teiltranchen ausüben oder ob er diese selbst steuern konnte, ist wegen der durch die Aufteilung bereits tatsächlich gegebenen Progressionsentlastung nicht entscheidungsrelevant (vgl. FG München, Urteil vom 24. Oktober 2001 1 K 5201/99, EFG 2002, 276).
  • FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 16 K 3167/04

    Rechtmäßigkeit einer einkommenssteuerrechtlichen Erfassung von nicht handelbaren

    So weit das FA den geldwerten Vorteil für das Streitjahr 1996 nach § 34 Abs. 3 EStG tarifbegünstigt besteuert hat, dürfte sich dies zu Unrecht zugunsten der Klägerin ausgewirkt haben (vgl. z.B. Urteil des FG München vom 24.10.2001 1 K 5201/99, EFG 2002, 276, Revision unter Az. VI R 159/01 anhängig: Keine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG für den geldwerten Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten in mehreren Veranlagungszeiträumen).
  • FG München, 03.08.2005 - 1 K 558/04

    Keine Tarifermäßigung bei Ausübung von einheitlich zugesagten

    In den Fällen des Zuflusses geldwerter Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten kann eine Zusammenballung in diesem Sinne nur dann bejaht werden, wenn die Einkünfte, die sich bei normalem Ablauf des Geschehens auf mehrere Jahre verteilt hätten, dem Steuerpflichtigen vollständig in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 2001 1 K 5201/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 276; BFH Urteile vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, und vom 17. Dezember 1982 III R 136/79, BFHE 137, 345, BStBI II 1983, 221; Schmidt/Seeger, Komm. zum EStG, 24. Aufl. 2005, § 34 Rz. 42).
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