Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.06.2001 - 15 K 794/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Betriebsstätte in Luxemburg aufgrund von Bauausführungen oder Montagearbeiten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verlegung von Telefonkabeln und Einrichtung von Hausanschlüssen in Luxemburg für dortige Telefongesellschaft als Luxemburger Betriebsstätte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsstätte; Luxemburg; Doppelbesteuerungsabkommen; DBA; Telefonkabel - Verlegung von Telefonkabeln und Einrichtung von Hausanschlüssen in Luxemburg für dortige Telefongesellschaft als Luxemburger Betriebsstätte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verlegung von Telefonkabeln und Einrichtung von Hausanschlüssen in Luxemburg für dortige Telefongesellschaft als Luxemburger Betriebsstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsstätte - Wann begründen Bau- und Montagearbeiten eine ausländische Betriebsstätte?
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.06.2001 - 15 K 794/98
- BFH, 19.11.2003 - I R 3/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 281
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.11.1990 - VIII R 152/86
Keine Steuerfreiheit des Liefergewinns nach § 3 Nr. 63 EStG, wenn Material nicht …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2001 - 15 K 794/98
Unter diesen Begriff fallen alle Arbeiten, die dem Zusammenfügen von Einzelteilen zu einer einheitlichen Sache dienen (BFH-Urteile vom 16. Mai 1990 I R 113/87, BStBl II 1990, 983; vom 13. November 1990 VIII R 152/86, BStBl II 1991, 94, 96 ). - BFH, 16.05.1990 - I R 113/87
Zum Begriff "Montage"
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2001 - 15 K 794/98
Unter diesen Begriff fallen alle Arbeiten, die dem Zusammenfügen von Einzelteilen zu einer einheitlichen Sache dienen (BFH-Urteile vom 16. Mai 1990 I R 113/87, BStBl II 1990, 983; vom 13. November 1990 VIII R 152/86, BStBl II 1991, 94, 96 ). - BFH, 21.09.1989 - V R 55/84
Bestimmung des Mittelpunkts der Geschäftsleitung
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2001 - 15 K 794/98
Entscheidend ist, wo nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles dauernd die für die Geschäftsführung nötigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. September 1989 V R 55/84, BFH/NV 1990, 353, 354;… vom 21. September 1989 V R 32/88, BFH/NV 1990, 688). - BFH, 21.04.1999 - I R 99/97
Zur Zusammenrechnung von Montagen nach § 12 AO und Art. 5 DBA-Schweiz
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2001 - 15 K 794/98
Außerdem besteht zwischen den einzelnen Aufträgen insoweit ein wirtschaftlich - sachlicher Zusammenhang, als die Arbeiten an einer Anlage, nämlich dem örtlichen Fernmeldenetz durchgeführt wurden und die einzelnen Aufträge zeitlich in einem unmittelbaren Zusammenhang standen und soweit sie nicht ohnehin parallel abgewickelt wurden, sich ohne nennenswerte Verzögerung aneinander anschlossen vgl. hierzu BFH Urteil vom 21. April 1999 I R 99/97, BStBl II 1999, 694). - BFH, 21.09.1989 - V R 32/88
Feststellung des Ortes der Geschäftsleitung einer Gesellschaft bei mehreren …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2001 - 15 K 794/98
Entscheidend ist, wo nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles dauernd die für die Geschäftsführung nötigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden (…Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. September 1989 V R 55/84, BFH/NV 1990, 353, 354; vom 21. September 1989 V R 32/88, BFH/NV 1990, 688).
- BFH, 19.11.2003 - I R 3/02
Bau- und Montagearbeiten als Betriebsstätte i.S. des DBA-Luxemburg
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 281 abgedruckt. - FG Niedersachsen, 19.06.2001 - 15 K 795/98
Voraussetzungen für Unterhaltung einer Betriebsstätte eines Bauunternehmen in …
Wegen des Sachverhalts im einzelnen und des Vorbringens der Beteiligten nimmt der Senat Bezug auf den Tatbestand seines Urteils vom heutigen Tag in dem Verfahren 15 K 794/98.Der Senat nimmt insoweit Bezug auf sein Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren 15 K 794/98, in dem ausgeführt wird, dass sich die geschäftliche Leitung des Unternehmens in S. befand.
Der Senat nimmt auch insoweit Bezug auf seine Ausführungen in den Entscheidungsgründen seines Urteils in dem Verfahren 15 K 794/98.