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   FG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - IV 906/96   

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https://dejure.org/2001,10540
FG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - IV 906/96 (https://dejure.org/2001,10540)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.11.2001 - IV 906/96 (https://dejure.org/2001,10540)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. November 2001 - IV 906/96 (https://dejure.org/2001,10540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Abgrenzung von Begründung und Beibehaltung sowie von beruflicher und privater Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von Begründung und Beibehaltung sowie von beruflicher und privater Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 319
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG München, 29.03.1993 - 15 K 147/91
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - IV 906/96
    Für die Begründung einer doppelten Haushaltsführung aus beruflichem Anlass müsse nicht nur die Einrichtung einer auswärtigen Wohnung am Arbeitsort, sondern die örtlich Aufsplitterung von Hausstand und Wohnung beruflich veranlasst sein (vgl. Entscheidung des FG München vom 29. März 1993, EFG 1993, 573).

    In der Instanzrechtsprechung wird zum Teil vertreten (vgl. FG München, EFG 1993, 573), dass die Frage der berufliche veranlassten Begründung einer doppelten Haushaltsführung nicht nur für jede Ortsveränderung der Wohnung (am Arbeitsort), sondern auch des Familienhausstandes neu zu prüfen sei.

  • BFH, 26.08.1988 - VI R 111/85

    Ursprünglich privat begründete doppelte Haushaltsführung wird beruflich

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - IV 906/96
    Kein Beibehalten einer doppelten Haushaltsführung, sondern eine Neubegründung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort als dem bisherigen Beschäftigungsort unter Beibehaltung seines Familienwohnsitzes eine Beschäftigung aufnimmt und auch seine Wohnung dorthin verlegt (vgl. BFH BStBl II 1989, 89).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - IV 906/96
    Bei der Frage nach der beruflichen Veranlassung für die doppelte Haushaltsführung muss auf die zur Gründung des zweiten Hausstandes führenden Beweggründe abgestellt werden (vgl. BFH BStBl II 1982, 297 ).
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - IV 906/96
    Dies beruht darauf, dass der Zweck für die Anerkennung der Mehraufwendungen anlässlich einer doppelten Haushaltsführung darin zu sehen ist, dass der Arbeitnehmer sein bisheriges soziales Umfeld nicht deshalb aufgeben muss, weil ein auswärtiges Arbeiten einen Umzug nahe legen könnte (vgl. BFH BStBl II 1995, 180 ).
  • FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 16 K 589/04

    Doppelte Haushaltsführung; Wohnsitzverlegung; Zweitwohnung; Verlegung des

    Der Beklagte beruft sich auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 29.3.1993 15 K 147/91, (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1993, 573) und auf das Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 6.11.2001 IV 906/96 (EFG 2002, 319).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Ansicht des FG Schleswig-Holstein in dem von dem Beklagten angeführten Urteil vom 6.11.2001 IV 906/95 (EFG 2002, 319) zu folgen ist, wonach bei einer zeitgleichen Verlegung von Familienwohnsitz und Arbeitsstelle auf die zur Gründung des zweiten Hausstandes führenden Beweggründe abzustellen ist.

  • FG Hessen, 05.06.2003 - 1 K 2169/02

    Veräußerungsgewinn; Verlustverrechnung; tarifbegünstigte Einkünfte; Ehegatte;

    Vielmehr ist auch hier, sofern nicht ein horizontaler Ausgleich, d.h. mit der gleichen Einkunftsart möglich ist, eine anteilige Verrechnung mit den positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten vorzunehmen (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.04.2002, 2 K 1086/02, DStRE 2002, 949 f, FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2002, 6 K 203/01, EFG 2003, 392f.; a.A. FG Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2002, EFG 2002, 319, FG München, Beschluss vom 18.11.2002, 2 V 4292/02).
  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 4247/06

    Überprüfung der beruflichen oder privaten Veranlassung zur Begründung einer

    Vielmehr erfolgte die Aufsplitterung der vorher einheitlichen Haushaltsführung des Klägers auf zwei getrennte Haushalte nicht allein oder überwiegend aus beruflichen, sondern jedenfalls auch aus erheblichen privaten Gründen (vgl. hierzu auch Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 6. November 2001 IV 906/96, EFG 2002, 319).
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