Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 16.02.2001 - 1 K 7435/97 G |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass eines Gewerbesteuermessbescheids; Behandlung von Einkünften aus einem Planungsbüro als freiberufliche Einkünfte im Rahmen der Betriebsprüfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Planungsbüro; Freiberufliche Tätigkeit; Änderungssperre; Betriebsprüfung; Gewerbesteuermessbescheid - Auch kein erstmaliger Erlass eines Gewerbesteuermessbescheids bei Behandlung von Einkünften aus einem Planungsbüro als freiberufliche Einkünfte im Rahmen der ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Auch kein erstmaliger Erlass eines Gewerbesteuermessbescheids bei Behandlung von Einkünften aus einem Planungsbüro als freiberufliche Einkünfte im Rahmen der Betriebsprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 16.02.2001 - 1 K 7435/97 G
- BFH, 02.10.2003 - IV R 36/01
Papierfundstellen
- EFG 2002, 366
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.12.1989 - III R 158/85
Keine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bei Übersendung eines …
Auszug aus FG Düsseldorf, 16.02.2001 - 1 K 7435/97
Enthält der Prüfungsbericht die ausdrückliche Feststellung, dass sich hinsichtlich einzelner Jahre und Steuerarten keine Änderungen ergeben haben, entspricht diese Feststellung des Berichtes inhaltlich einer Mitteilung gemäß § 202 Abs. 1 Satz 3 AO (BFH, Urt. v. 14.12.1989, BStBl II 1990, 283 ;… Urt. v. 13.3.1991, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen - BFH/NV - 1991, 643).
- BFH, 19.01.2010 - X R 30/09
Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO
cc) Soweit sich der Kläger in der Revisionsbegründung auf die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 16. Februar 2001 1 K 7435/97 G (Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 366) bezieht, wonach die Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO auch die in der Prüfungsanordnung genannten Jahre und Steuerarten erfasst, hinsichtlich derer eine Mitteilung gemäß § 202 Abs. 1 Satz 3 AO unterbleibt, weil die Außenprüfung für andere Jahre und Steuerarten zu Änderungen geführt hat, übersieht er, dass dieses Urteil im Revisionsverfahren keinen Bestand hatte. - BFH, 12.10.2005 - XI B 203/04
Grundsätzliche Bedeutung; Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO
Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf vom 16. Februar 2001 1 K 7435/97 G (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 366) solle ein Gewerbesteuermessbescheid nicht mehr ergehen dürfen, wenn in einem auch die Gewerbesteuerpflicht umfassenden Betriebsprüfungsbericht die Einkünfte unverändert als freiberufliche Einkünfte behandelt worden seien.Das von der Klägerin angeführte Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2002, 366 ist durch das BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 307 aufgehoben worden.
- BFH, 02.10.2003 - IV R 36/01
Änderungssperre i.S.d. § 173 Abs. 2 Satz 2 AO
Der dagegen nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage hat das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 366 veröffentlichten Gründen stattgegeben.