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   FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 250/99   

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FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 250/99 (https://dejure.org/2001,8815)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.2001 - 1 K 250/99 (https://dejure.org/2001,8815)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 1 K 250/99 (https://dejure.org/2001,8815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Erhöhung von Einkünften nach dem Außensteuergesetz bezügliche eines wegen unzureichender Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes zinsloses Gesellschafterdarlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG für ein wegen unzureichender Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes zinsloses Gesellschafterdarlehen; Einkommensteuer 1992

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG für ein wegen unzureichender Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes zinsloses Gesellschafterdarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 381
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.11.2000 - I R 85/99

    Gesellschaftsrechtlich bedingte Garantieerklärung: Kein Zuschlag nach § 1 AStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 250/99
    Voraussetzung für die von der Vorschrift angeordnete Berichtigung der Einkünfte ist mithin, dass es um ein Verhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen - hier dem Kläger als unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Person (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ) - und einer ihm nahe stehenden Person (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 AStG ) - hier die C. GmbH und die A. GmbH, an denen er im Streitjahr mittelbar zur Hälfte beteiligt war - geht, das als "Geschäftsbeziehung" qualifiziert werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 2000 - I R 85/99, BFH/NV 2001, 833, BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 - I R 97/88, BFHE 160, 567 , BStBl II 1990, 875 ).

    Aus dem Umstand, dass § 1 Abs. 1 AStG neben der Existenz einer nahe stehenden Person eine Geschäftsbeziehung zu ihr verlangt, folgt, dass die das Nahestehen einer Person im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG zum Steuerpflichtigen begründenden Beziehungen für sich genommen keine Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 AStG sind (BFH-Urteil vom 29. November 2000 - I R 85/99, BFH/NV 2001, 833 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 - I R 97/88, BFHE 160, 567 , BStBl II 1990, 875 ).

    § 1 Abs. 1 AStG greift vielmehr nur dann ein, wenn über die Beteiligung hinaus ein selbständiges Leistungsverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 29. November 2000 - I R 85/99, BFH/NV 2001, 833).

    sondern ausschließlich nach den allgemein geltenden Regeln zu behandeln (BFH-Urteil vom 29. November 2000 - I R 85/99, BFH/NV 2001, 833).

    Ein solches Verhalten ist nicht in einem schuldrechtlichen Leistungsaustausch, sondern allein in der Nahestehensbeziehung begründet und unterfällt deshalb dem Anwendungsbereich des § 1 AStG nicht (BFH-Urteil vom 29. November 2000 - I R 85/99, BFH/NV 2001, 833; Baumhoff, a. a. O., § 1 AStG Rdnr. 763).

    Auch unter diesem Aspekt ist eine Gleichbehandlung der genannten Vorgänge geboten (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 2000 - I R 85/99, BFH/NV 2001, 833).

  • BFH, 30.05.1990 - I R 97/88

    Gewährung eines zinslosen Darlehens an ausländische Tochtergesellschaft kann zu

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 250/99
    Voraussetzung für die von der Vorschrift angeordnete Berichtigung der Einkünfte ist mithin, dass es um ein Verhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen - hier dem Kläger als unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Person (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ) - und einer ihm nahe stehenden Person (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 AStG ) - hier die C. GmbH und die A. GmbH, an denen er im Streitjahr mittelbar zur Hälfte beteiligt war - geht, das als "Geschäftsbeziehung" qualifiziert werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 2000 - I R 85/99, BFH/NV 2001, 833, BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 - I R 97/88, BFHE 160, 567 , BStBl II 1990, 875 ).

    Aus dem Umstand, dass § 1 Abs. 1 AStG neben der Existenz einer nahe stehenden Person eine Geschäftsbeziehung zu ihr verlangt, folgt, dass die das Nahestehen einer Person im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG zum Steuerpflichtigen begründenden Beziehungen für sich genommen keine Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 AStG sind (BFH-Urteil vom 29. November 2000 - I R 85/99, BFH/NV 2001, 833 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 - I R 97/88, BFHE 160, 567 , BStBl II 1990, 875 ).

    Die Frage, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, ist nach Zivilrecht zu beurteilen (BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 - I R 97/88, BFHE 160, 567 , BStBl II 1990, 875 ) und im Streitfall zu verneinen.

  • BFH, 17.12.1997 - I B 96/97

    Nahestehende Person i.S. des § 1 Abs. 2 AStG bei Beteiligung an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 250/99
    § 1 Abs. 1 AStG enthält keine Rechtsgrundlage dafür, um eine private oder im Gesellschaftsverhältnis begründete Beziehung in eine Geschäftsbeziehung umzuwandeln (vgl. BFH Urteil vom 17. Dezember 1997 - I B 96/97, BFHE 185, 24 , BStBl II 1998, 321 ).
  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 250/99
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 708 Nr. 10, 711 Satz 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) i. V. m. § 151 Abs. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 15. April 1981 - IV S 3/81, BStBl II 1981, 402 ).
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 250/99
    Diesen Grundsatz anerkennt auch das Steuerrecht (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1997 - GrS 1-2/95, BFHE 184, 7 , BStBl II 1998, 193 ), so dass der Gesellschafter auch frei ist, Mischformen zur Finanzierung des Unternehmens zu wählen.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2001 - 1 K 250/99
    Diesen Grundsatz anerkennt auch das Steuerrecht (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1997 - GrS 1-2/95, BFHE 184, 7 , BStBl II 1998, 193 ), so dass der Gesellschafter auch frei ist, Mischformen zur Finanzierung des Unternehmens zu wählen.
  • BFH, 27.08.2008 - I R 28/07

    "Geschäftsbeziehung" i.S. des § 1 AStG - erstmalige Anwendung einer

    Zudem hat jene Deutung in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend Zustimmung gefunden (z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2001 1 K 250/99, EFG 2002, 381; FG Münster, Urteil vom 24. August 2006 6 K 2655/03 E, EFG 2007, 92; Wassermeyer in Flick/Wassermeyer/ Baumhoff, Außensteuerrecht, § 1 AStG Rz 893; Herlinghaus, EFG 2002, 383; ebenso im Ergebnis Baumhoff in Flick/Wassermeyer/ Baumhoff, a.a.O., § 1 AStG Rz 764).

    Angesichts dessen geht die in Rechtsprechung und Schrifttum ganz vorherrschende Ansicht zu Recht davon aus, dass die Rechtsgrundsätze des Senatsurteils in BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720 durch das erstmalige Inkrafttreten des § 1 Abs. 4 AStG a.F. nicht berührt worden sind (so z.B. FG Baden-Württemberg in EFG 2002, 381; FG Münster in EFG 2007, 92; Wassermeyer, IStR 2001, 319, 320; -sch, Deutsches Steuerrecht 2001, 739, 740; Ammelung, IStR 2003, 250, 252).

  • FG Düsseldorf, 19.02.2008 - 17 K 894/05

    Gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen § 1 des AStG verlangen dessen

    Ein solches Verhalten ist nicht in einem schuldrechtlichen Leistungsaustausch, sondern allein in der Nahestehensbeziehung begründet und unterfällt deshalb dem Anwendungsbereich des § 1 AStG nicht (so auch: Finanzgericht FG BadenWürttemberg vom 4. Dezember 2001 1 K 250/99, EFG 2002, 381; FG Hamburg vom 13. März 2007 6 K 120/05, EFG 2007, 1314; BFH BStBl II 2002, 720).

    Derartige unentgeltliche Leistungen werden nur im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter erbracht und sind durch die Besonderheiten dieses Verhältnisses gekennzeichnet (ebenso für den Fall eines zinslosen Darlehens: FG BadenWürttemberg EFG 2002, 381; FG Münster vom 24. August 2006 6 K 2655/03 E, EFG 2007, 92; vgl. auch FG Hamburg EFG 2007, 1314).

  • BFH, 28.04.2004 - I R 5/02

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung zum Ausland ;

    Es beantragt, die Urteile des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2001 1 K 250/99 und 1 K 251/99 aufzuheben und die Klagen als unbegründet abzuweisen.
  • FG Hamburg, 13.03.2007 - 6 K 120/05

    Definition der "Geschäftsbeziehung" i.S.d. Außensteuergesetzes i.d. Fassung des

    Denn an den Grundsätzen der zitierten Entscheidung hat sich mit der Einführung des § 1 Abs. 4 AStG durch das StandOG nichts geändert (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Dezember 2001, 1 K 250/99, EFG 2002, 381 m.w.N.; FG Münster, Urteil vom 24. August 2006, 6 K 2655/03, EFG 2007, 92 ).

    Erst danach kann der Zusammenhang mit einer bestimmten Einkunftsart geprüft werden (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Dezember 2001, 1 K 250/99, EFG 2002, 381 m.w.N.).

    Ein solches Verhalten ist nicht in einem schuldrechtlichen Leistungsaustausch, sondern allein in der Nahestehensbeziehung begründet und unterfällt deshalb nicht dem Anwendungsbereich des § 1 AStG (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 29. November 2000, I R 85/99, BFHE 194, 53, BStBl II 2002, 720; hieran anschließend FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Dezember 2001, 1 K 250/99, EFG 2002, 381 ; FG Münster, Urteil vom 24. August 2006, 6 K 2655/03, EFG 2007, 92 ).

  • BFH, 28.04.2004 - I R 6/02

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsbeziehung zum Ausland ;

    Es beantragt, die Urteile des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2001 1 K 250/99 und 1 K 251/99 aufzuheben und die Klagen als unbegründet abzuweisen.
  • FG München, 17.07.2009 - 2 K 2798/06

    Zinslose Kapitalüberlassung, die sich als eigenkapitalersetzende Maßnahme

    Dabei ist eine Eigenkapitalersatzfunktion immer dann gegeben, wenn die Gesellschaft die ihr zugewiesene Funktion nicht ohne die Unterstützungsmaßnahme des Gesellschafters wahrnehmen kann (BFH in BFH/NV 2009, 123: der BFH hat in dieser Entscheidung insbesondere im Hinblick auf die Hinweise des dem Verfahren beigetretenen Bundesministeriums der Finanzen zur Beurteilung von eigenkapitalersetzenden Darlehen klar gestellt, dass diese im Rahmen des § 1 AStG dieselben Rechtsfolgen auslösen können wie die Zuführung von Eigenkapital; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts -FG- Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2001 1 K 250/99, EFG 2002, 381 für den Fall, dass die Gesellschaft die Übernahme einer KG und deren Fortführung als Zweigniederlassung nicht mit eigenen Mitteln finanzieren kann; Urteil des FG Düsseldorf vom 19. Februar 2008 17 K 894/05, EFG 2008, 1006 für den Fall eines zinslos gewährten Darlehens; Urteil des FG München vom 1. Juli 2008 10 K 1639/06, EFG 2009, 226 für den Fall eines zinslosen Lieferkredits).
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