Rechtsprechung
   FG München, 19.12.2001 - 1 K 4737/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8531
FG München, 19.12.2001 - 1 K 4737/00 (https://dejure.org/2001,8531)
FG München, Entscheidung vom 19.12.2001 - 1 K 4737/00 (https://dejure.org/2001,8531)
FG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 1 K 4737/00 (https://dejure.org/2001,8531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtzugelassenes Medikament zur Behandlung einer unheilbaren Krankheit als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 2; ESTG § 33 Abs. 1
    Nichtzugelassenes Medikament zur Behandlung einer unheilbaren Krankheit als außergewöhnliche Belastung; Nichtzugelassenes Medikament zur Behandlung einer unheilbaren Krankheit als a.o. Belastung.; Einkommensteuer 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 4737/00
    Ein solches wurde beispielsweise in Fällen verlangt, in denen eine medizinisch umstrittene Behandlungsmethode angewandt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 11.1.1991 III R 70/88, BFH/NV 1991, 386, und vom 17.7.1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545 , BStBl II 1981, 711 , zur Frischzellenbehandlung).

    Eine Anlehnung an die Beihilfevorschriften oder die Erstattungsrichtlinien der Krankenkassen ist in derartigen Fällen wegen deren gegenüber § 33 EStG anderen Zweckrichtung nicht sachdienlich (vgl. Arndt in Kirchhof/Söhn, Kommentar zum EStG , § 33 Rz C 44, Kanzler in Hermann/Heuer/Raupach § 33 EStG Rz 92; a.A. zur Frischzellenbehandlung BFH im Urteil vom 17.7.1981 VI R 77/78, BStBl II 1981, 711 ).

    Da DSG als Medikament gegen MS eingesetzt werden sollte und die Fa. Schering die Behandlungskosten des von ihr entwickelten MS-Präparats auf rund 30.000 DM im Jahr veranschlagte (vgl. den mit Schriftsatz vom 27.2.2001 vorgelegten Internet-Ausdruck vom 10.3.1999, FG-Akte Bl 24), kann - jedenfalls aus der Sicht der Klin - nicht davon ausgegangen werden, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vorlag (vgl. Urteil des BFH vom 17.7.1981 VI R 77/78, BStBl II 1981, 711 ).

  • BFH, 18.04.1990 - III R 38/86

    Voraussetzungen zur Ermäßigung der Einkommensteuer wegen übermäßiger Aufwendungen

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 4737/00
    Es besteht deshalb kein Anlass, die Frage eines möglichen Verstoßes des F gegen das Arzneimittelgesetz bereits für das Streitjahr zu überprüfen und deshalb gegebenenfalls eine Zwangsläufigkeit der Aufwendungen abzulehnen (vgl. Urteil des BFH vom 18.4.1990 III R 38/86, BFH/NV 1991, 27, unter Berufung auf die Einheit der Rechtsordnung, falls die "Heilbehandlung" als strafbare Handlung zu beurteilen ist).
  • BFH, 05.12.1968 - IV 79/65

    Aufwendungen für Arzneimittel, Stärkungsmittel oder ähnliche Präparate als

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 4737/00
    Auf die Vorlage einer Verordnung kann verzichtet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme bereits früher nachgewiesen wurde und die Krankheit einen laufenden Verbrauch bestimmter Medikamente erfordert (vgl. Urteil des BFH vom 5.12.1968 IV 79/65, BStBl II 1969, 260).
  • BFH, 02.04.1998 - III R 67/97

    Ambulante Kinderkur und außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 4737/00
    Sie sind aber nur dann als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG abziehbar, wenn sie zum Zwecke der Heilung der Krankheit oder mit dem Ziel getätigt werden, die Krankheit erträglicher zu machen (vgl. Urteil des BFH vom 2.4.1998 III R 67/97, BStBl II 1998, 613 ).
  • BFH, 11.01.1991 - III R 70/88

    Geltendmachung von Krankenbehandlungskosten als aussergewöhnliche Belastungen -

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 4737/00
    Ein solches wurde beispielsweise in Fällen verlangt, in denen eine medizinisch umstrittene Behandlungsmethode angewandt wurde (vgl. BFH-Urteile vom 11.1.1991 III R 70/88, BFH/NV 1991, 386, und vom 17.7.1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545 , BStBl II 1981, 711 , zur Frischzellenbehandlung).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 4737/00
    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die vorstehend aufgeführten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen derart auf die Entscheidung des Steuerpflichtigen einwirken, dass er ihnen nicht auszuweichen vermag (vgl. Urteil des BFH vom 9.8.1991 III R 54/90, BStBl II 1991, 920 ).
  • BFH, 06.04.1990 - III R 60/88

    Außergewöhnliche Belastungen - Arzneimittel - Fachliteratur - Schuldzinsen -

    Auszug aus FG München, 19.12.2001 - 1 K 4737/00
    Aufwendungen für Arzneimittel oder ähnliche Präparate sind im allgemeinen allerdings nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit der Einnahme durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird (vgl. Urteil des BFH vom 6.4.1990 III R 60/88, BStBl II 1990, 958 ).
  • FG Hessen, 02.08.2006 - 1 V 665/06

    Alternative Behandlungsmethode; Außergewöhnliche Belastung; Heilbehandlung;

    Ihre Rechtsansicht werde auch durch die Entscheidung des Finanzgerichtes München vom 19. Dezember 2001, 1 K 4737/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 404 , gestützt.

    Schließlich steht diese rechtliche Bewertung auch nicht im Widerspruch zu der von der AS angeführten Entscheidung des Finanzgerichtes München vom 19. Dezember 2001 1 K 4737/00 a.a.O.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht