Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 03.12.2001

Rechtsprechung
   FG München, 22.11.2001 - 15 K 5567/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederbeschaffung von Hausratsgegenständen ohne Hausratsversicherung keine außergewöhnliche Belastung; Einkommensteuer 1993

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2002, 972
  • EFG 2002, 466



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Wird zitiert von ...  

  • FG Niedersachsen, 28.08.2002 - 3 K 533/96  

    Hausratverlust durch Brand als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

    Der Senat folgt insoweit der überwiegend in der Rechtsprechung der Finanzgerichte vertretenen Rechtsauffassung (vergl. Urteil des Finanzgerichts München vom 22.11.2001, 15 K 5567/99, DStRE 2002, S. 822; Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20.12.2000 1 K 4490/00, EFG 2001, S. 438; Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 19.02.1974 II 28/72, EFG 1974, S. 469).

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 03.12.2001 - 8 K 1864/01 E   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Entlastungsbetrag; Gewerbliche Einkünfte; Horizontale Verlustverrechnung - Entlastungsbetrag für gewerbliche Einkünfte und horizontale Verlustverrechnung nach dem Verhältnis der Einkunftsbeträge

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2002, 466



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Wird zitiert von ... (4)  

  • FG Köln, 22.08.2006 - 8 K 4784/03  

    Art und Weise der Berechnung der Tarifentlastung nach § 32c EStG bei

    Der Wortlaut des § 32 c Abs. 2 und 3 EStG sehe eine Kürzung der begünstigten gewerblichen Einkünfte bzw. der Summe der Einkünfte um ausgleichsfähige Verluste aus anderen Einkunftsarten oder die Minderung aus vor- oder rückgetragenen gewerblichen Verlusten nicht vor (Urteil des FG Düsseldorf vom 03.12.2001, 8 K 1864/01, in EFG 2002, 466).

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 32 c Abs. 2 EStG in Verbindung mit §§ 7, 8 Nr. 4 des Gewerbesteuergesetzes ist die Berücksichtigung eines Verlustrücktrags gemäß § 10 d EStG bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte im Sinne des § 32 c EStG nicht vorgesehen (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteile vom 19.12.2005, 8 K 383/02 E, n. v., Rev. X R 7/06, und vom 03.12.2001, 8 K 1864/01 E, EFG 2002, 466, Revision: X R 1/03, zur Frage der Anwendung des § 2 Abs. 3 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999 bei der Ermittlung der für den Entlastungsbetrag aus § 32 c EStG gemäß § 32 c Abs. 2 EStG maßgeblichen gewerblichen Einkünfte).

    Ob die Summe der Einkünfte in der Vorschrift des § 32 c Abs. 3 EStG die ist, die sich nach Berücksichtigung der Verlustausgleichsbegrenzung nach § 2 Abs. 3 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999 ergibt (vgl. FG Düsseldorf, Urteile vom 03.12.2001, 8 K 1864/01 E und vom 19.12.2005, 8 K 383/02 E, a.a.O.), kann dahinstehen.

  • FG Düsseldorf, 07.05.2004 - 18 K 5084/03  

    Einkünfte; Gewerbebetrieb; Tarifermäßigung; Höchstbetrag; Anteilige

    Die gewerblichen Einkünfte sind zur Ermittlung des gewerblichen Anteils an der tariflichen Einkommensteuer um den nach § 2 Abs. 3 S. 3 ff. EStG (a.F.; § 2 Abs. 3 EStG n.F. gilt gem. § 52 Abs. 2 a EStG erst vom Veranlagungszeitraum 2004 an) auf sie entfallenden vertikalen Verlustausgleich zu mindern (anders für § 32 c EStG a.F.: Finanzgericht Düsseldorf Urteil vom 3. Dezember 2001 8 K 1864/01 E,EFG 2002, 466, Revision unter dem Aktenzeichen X R 1/02 anhängig; anders für § 34 EStG: BFH-Urteil vom 13. August 2003 XI R 27/03, BFH/NV 2004, 328) und danach in das Verhältnis zum Gesamtbetrag der Einkünfte zu setzen.

    Der Gesetzgeber konnte bei der Einführung der Vorschrift des § 35 EStG - anders als bei § 32 c EStG a.F. (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2001 a.a.O.) - davon ausgehen, dass § 2 Abs. 3 EStG die Zuordnung des Verlustausgleichs zu bestimmten Einkunftsarten regelt.

  • FG Düsseldorf, 19.12.2005 - 8 K 383/02  

    Entlastungsbetrag; Gewerbliche Einkünfte; Verlustverrechnung - Keine

    Entgegen der Ansicht des Beklagten sind gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 32 c Abs. 2 EStG nicht lediglich die anteilig geminderten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Anwendung des Verlustausgleichs gemäß § 2 Abs. 3 EStG (vgl. Urteil des Finanzgerichts -FG- Düsseldorf vom 03. Dezember 2001 8 K 1864/01 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 466).
  • FG München, 18.11.2002 - 2 V 4292/02  

    Ernstliche Zweifel an der horizontalen Verrechnung von Verlusten mit

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3.12.2001 ( 8 K 1864/01) vertreten sie die Auffassung, dass weder der horizontale noch der vertikale Verlustausgleich den Abzugsbetrag nach § 34 Absatz 1 EStG mindere und lediglich eine Begrenzung durch den Betrag des zu versteuernden Einkommens erfolge.
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