Rechtsprechung
| FG München, 18.07.2001 - 4 K 4507/98 |
Volltextveröffentlichungen
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Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer; Verjährung ErbSt § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO; Erbschaftsteuer
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2002, 5
Wird zitiert von ... (3)
- FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
Beginn der Festsetzungsfrist bei Anzeige von Schenkungsvorgängen
Dies entspreche auch der von dem Finanzgericht (FG) München in dem Urteil vom 18.07.2001 4 K 4507/98, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 5, vertretenen Rechtsauffassung; danach beginne die Festsetzungsverjährung mit Ablauf des Jahres, in dem dem zuständigen Finanzamt der Erwerbsvorgang - sei es durch Abgabe der Steuererklärung oder einer Anzeige nach § 30 Abs. 1 ErbStG oder durch Mitteilung einer Amtsperson i.S. des § 30 Abs. 3 ErbStG - in einer Weise bekannt werde, dass es prüfen könne, ob ein steuerpflichtiger Vorgang vorliege oder nicht.Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802, sowie in BStBl II 1997, 11, BStBl II 2003, 502, und BStBl II 2005, 780; Urteil des FG München in EFG 2002, 5, sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).
- FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
Beginn der Festsetzungsverjährung bei schenkungssteuerpflichtigen Vorgängen - …
Dies entspreche auch der von dem Finanzgericht (FG) München in dem Urteil vom 18.07.2001 4 K 4507/98, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 5 , vertretenen Rechtsauffassung; danach beginne die Festsetzungsverjährung mit Ablauf des Jahres, in dem dem zuständigen Finanzamt der Erwerbsvorgang - sei es durch Abgabe der Steuererklärung oder einer Anzeige nach § 30 Abs. 1 ErbStG oder durch Mitteilung einer Amtsperson i.S. des § 30 Abs. 3 ErbStG - in einer Weise bekannt werde, dass es prüfen könne, ob ein steuerpflichtiger Vorgang vorliege oder nicht.Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802 , sowie in BStBl II 1997, 11 , BStBl II 2003, 502 , und BStBl II 2005, 780 ; Urteil des FG München in EFG 2002, 5 , sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 4 K 1723/09
Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO, wenn …
Diese Vorschrift beruhe auf mehreren Denkfehlern des Gesetzgebers (vgl. Herlinghaus, EFG 2002, 5.592 f. und Pezzer, FR 2002, 279 ff.).
