Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 19.02.2002

Rechtsprechung
   FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98 E   

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https://dejure.org/2001,2815
FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98 E (https://dejure.org/2001,2815)
FG Münster, Entscheidung vom 11.12.2001 - 1 K 3310/98 E (https://dejure.org/2001,2815)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 1 K 3310/98 E (https://dejure.org/2001,2815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von Barverkaufsrechnungen ohne vollständige Empfängerbezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von Barverkaufsrechnungen ohne vollständige Empfängerbezeichnung - bedingt vorsätzliche Hilfeleistung - Ermessensunterschreitung der Finanzbehörde hinsichtlich der Höhe der Haftungsinanspruchnahme - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung: - Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von Barverkaufsrechnungen ohne vollständige Empfängerbezeichnung - bedingt vorsätzliche Hilfeleistung - Ermessensunterschreitung der Finanzbehörde hinsichtlich der Höhe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    AO-Haftung - Haftung des Gehilfen

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 655
  • EFG 2002, 728
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 26.02.1991 - VII R 3/90

    Vorprägung der Ermessensentscheidung der Behörde bei Vorliegen einer grob

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
    Nähere Darlegungen im Haftungsbescheid sind daher nicht unbedingt erforderlich (vergl. BFH vom 5. März 1998, VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325; vom 26. Februar 1991, VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; vom 12.04.1983, VII R 3/80, DStR 1983, 454).

    Dies folgt für die Inanspruchnahme eines Teilnehmers nach § 71 AO auch aus dem Schadensersatzcharakter dieser Norm, einen Strafcharakter hat die Inanspruchnahme nach § 71 AO nicht (Urteil des BFH vom 26. Februar 1991, VII R 3/90, a.a.O; Tipke/Kruse § 71 Tz. 1 m.w.N.).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 26.02.1991 (VII R 3/90, a.a.O.) entschieden, dass eine Ermessensvorprägung auch der Höhe nach für die Inhaftungnahme eines Gehilfen nach § 71 AO gegeben sei.

    In dem dem Urteil des BFH vom 26.02.1991 (VII R 3/90, a.a.O.) zu Grunde liegenden Sachverhalt bestand zwischen dem dortigen Kl. und dem Täter eine persönliche (verwandtschaftliche) Beziehung und eine relativ genaue Kenntnis des von dem Haupttäter bezweckten wirtschaftlichen Erfolgs.

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
    Da der Senat nicht befugt ist, sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des Bekl. zu setzen (BFH vom 25.04.1986, VI S 3/86, BFH/NV 1988, 518; vom 18.09.1981, VI R 44/77, BStBl. II 1981, 801; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, Stand Nov. 2001, § 102 FGO Tz. 4 ff und 9 ff m.w.N.; von Groll in Gräber, Kommentar zur FGO, § 102 Rn. 14) war der Haftungsbescheid vom 26. August 1997 in Form der Einspruchsentscheidung vom 28. April 1998 aufzuheben.

    Die Begründung des Haftungsbescheids muss die die Entscheidung der Finanzbehörde tragenden Gründe erkennen lassen, floskelhafte Wendungen und vorgefertigt erscheinende Formulierungen genügen nicht (BFH vom 18.09.1981, VI R 44/77, a.a.O.).

  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3470/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
    Er hat in dem gleich gelagerten Verfahren 1 K 3470/98 gegen W************* Beweis erhoben durch die Vernehmung der Zeugen D**************B*****, U***** L***, D******K*** und P**** D*****.

    aa) Eine Ermessensreduzierung auf Null wegen einer Zusage, keinen Haftungsbescheid zu erlassen, war nicht gegeben, da die Beweisaufnahme in dem Verfahren 1 K 3470/98 ergeben hat, dass eine solche Zusage weder gegeben wurde, noch in Aussicht gestellt worden ist.

  • BFH, 30.12.1998 - VII B 160/98

    USt-Hinterziehung; Haftung des Gehilfen

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
    Sie kann auch durch psychische Unterstützung des Täters geleistet werden (Tröndle, § 27 Rn. 7 m.w.N.; Schwarz/Dumke, Kommentar zur AO § 370 Rn. 33; Bundesfinanzhof (BFH) vom 30.12.1998, VII B 160/98, BFH/NV 1999, 902), auch dann, wenn der Täter bereits zur Tat entschlossen ist (BGH vom 29.03.1951, 3 StR 82/51, NJW 1951, 451).

    Einzelheiten der Tat braucht der Gehilfe nicht zu kennen, es genügt, wenn er die wesentlichen Merkmale des vom Täter verwirklichten Tuns erkennt (BFH vom 30.12.1998, VII B 160/98, a.a.O.; BGH vom 12.07.2000, 1 StR 269/00, juris Dokument Nr. KORE570522000; vom 18.04.1996, 1 StR 14/96; BGHSt 42, 135; vom 15.06.1994 3 StR 54/94, juris Dokument Nr. KORE509979400; Cramer, a.a.O., § 27 Rn 19).

  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
    Nähere Darlegungen im Haftungsbescheid sind daher nicht unbedingt erforderlich (vergl. BFH vom 5. März 1998, VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325; vom 26. Februar 1991, VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; vom 12.04.1983, VII R 3/80, DStR 1983, 454).

    Bei der Ausübung des Entschließungsermessens ist der Grad der Pflichtverletzung und das Maß des Verschuldens zu berücksichtigen (Tipke/Kruse § 191 Tz. 40; BFH vom 05.03.1998, VII B 36/97, a.a.O.).

  • BFH, 08.11.1988 - VII R 78/85

    - Zu den subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung als Vortat einer

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
    Das Entschließungsermessen räumt der Finanzbehörde die Befugnis ein, über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners dem Grunde nach zu befinden, sie hat aber auch darüber zu entscheiden, ob sie diesen nur für einen Teilbetrag der Summe, für die er gesetzlich haftet, in Anspruch nimmt (BFH vom 08.11.1988, VII R 78/85, BStBl. II 1989, 118 (119); Tipke/Kruse, § 5 AO Tz. 14, § 191 AO Tz. 40).

    Ist dieser geringer als die Höhe der Steuerhinterziehung, ist dies bei der Ermessensausübung für eine Haftungsinanspruchnahme zu berücksichtigen (BFH vom 8. November 1988, VII R 78/85, a.a.O. (120)).

  • BFH, 24.11.1987 - VII R 82/84

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids - Haftung des Geschäftsführers für die

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
    Haben mehrere Personen den Haftungstatbestand erfüllt, müssen die Ermessensgründe mitgeteilt werden, die zur Auswahl des Inanspruchgenommenen geführt haben (BFH vom 24.11.1987, VII R 82/87, BFH/NV 1988, 206).
  • BGH, 23.01.1985 - 3 StR 515/84

    Gehilfe - Tatbeitrag - Hilfe - Psychische Unterstützung - Haupttäter -

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
    Eine Beihilfe ist auch durch äußerlich neutrale Handlungen möglich, sofern dadurch die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert und erleichtert wird (BGH vom 23.01.1985, 3 StR 515/84, HFR 1985, 429).
  • BFH, 25.07.1991 - V R 89/88

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegen eine Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
    Ein Auswahlermessen der Finanzbehörde besteht, wenn eine von mehreren Rechtsfolgen zu setzen ist und der Entschluss über die Auswahl der einzelnen zugelassenen Rechtsfolgen ihr überlassen ist, wie die Auswahl unter mehreren Haftenden als Gesamtschuldner gem. § 44 AO (BFH vom 25. Juli 1991, V R 89/88, BStBl. II 1992, 3; Tipke/Kruse, § 5 AO Tz. 14).
  • BGH, 29.03.1951 - 3 StR 82/51
    Auszug aus FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
    Sie kann auch durch psychische Unterstützung des Täters geleistet werden (Tröndle, § 27 Rn. 7 m.w.N.; Schwarz/Dumke, Kommentar zur AO § 370 Rn. 33; Bundesfinanzhof (BFH) vom 30.12.1998, VII B 160/98, BFH/NV 1999, 902), auch dann, wenn der Täter bereits zur Tat entschlossen ist (BGH vom 29.03.1951, 3 StR 82/51, NJW 1951, 451).
  • BGH, 25.09.1985 - 3 StR 209/85

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Abweichung von der

  • BFH, 12.04.1983 - VII R 3/80

    Steuerhinterziehung - Haftungsbescheid - Beihilfe

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

  • BFH, 02.04.1981 - V R 39/79

    Zur Haftung für verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen, wenn die geschuldete

  • BGH, 12.07.2000 - 1 StR 269/00

    Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes; bewußte Erhöhung des Risikos durch das zur

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

  • BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91

    Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)

  • BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94

    Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einheitliche Tat

  • BFH, 25.04.1986 - VI S 3/86

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren auf Erstattung von

  • BFH, 18.12.1991 - VIII R 50/91
  • BFH, 19.01.1999 - VII R 54/98

    Steuerbevollmächtigter; Rücknahme der Bestellung wegen fehlender Erfahrung

  • BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03

    Haftung: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Lieferanten

    c) Der Auffassung des FG Münster im Urteil vom 11. Dezember 2001 1 K 3310/98 E (Leitsatz in EFG 2002, 655; juris STRE 200270575), wonach bei der Ausübung des Ermessens der Grad des Verschuldens und der Steuerschaden in Relation zu setzen sein sollen, ist --mit der angefochtenen Entscheidung-- nicht zu folgen.
  • BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Lieferanten zu sog. Schwarzgeschäften des

    Der Kläger beruft sich auf die für ihn günstige Entscheidung des FG Münster vom 11. Dezember 2001 1 K 3310/98 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 655 --Leitsätze--) die auf seine Klage wegen Haftung des A für Einkommensteuerschulden eines anderen ...-Restaurant-Betreibers ergangen sei.

    c) Der Auffassung des FG Münster im Urteil vom 11. Dezember 2001 1 K 3310/98 E (Leitsatz in EFG 2002, 655; juris STRE200270575), wonach bei der Ausübung des Ermessens der Grad des Verschuldens und der Steuerschaden in Relation zu setzen sein sollen, ist --mit der angefochtenen Entscheidung-- nicht zu folgen.

    Ebenso ist die Auffassung des FG Münster (EFG 2002, 655) abzulehnen, dass bei der Ermessensausübung auch der wirtschaftliche Vorteil des Teilnehmers berücksichtigt werden müsse.

  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 2864/98

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung;

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  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 3180/98

    Haftung: - Umfang der Gehilfenhaftung

    In zwei Parallelverfahren, in denen sich der Kl. und P gegen Haftungsbescheide wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines anderen Kunden der KG wandten, hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster mit zwei rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 11.12.2001, AZ.: 1 K 3310/98 E, EFG 2002, 655 und 1 K 3470/98 E, EFG 2002, 728, auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, den Klagen des Kl. und des P entsprochen und die Haltungsbescheide wegen fehlender Darlegung von erforderlichen Ermessenswägungen des dortigen Beklagten aufgehoben.

    Erst Recht war der Bekl. entgegen den Ausführungen des 1. Senats des Finanzgerichts Münster in seinen Urteilen vom 11.12.2001 ? 1 K 3310/98 E und 1 K 3470/98 E, a. a. O. ? nicht gehalten, im Rahmen des Erlasses des Haftungsbescheides und der dazu anzustellenden Ermessenserwägungen zu ermitteln und zu würdigen, ob und inwieweit der Kl. in Bezug auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung weiterer Kunden der KG von (anderen) Finanzämtern als Haftungsschuldner in Anspruch genommen worden ist.

  • FG Münster, 20.09.2006 - 5 K 4518/02

    Steuerhinterziehung, Beihilfe; Haftung

    Insbesondere sei nach Ansicht des Finanzgerichts Münster, Urteil vom 11.12.2001, 1 K 3310/98 E, EFG 2002, 728, bei der Ermessensausübung im Falle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung der entstandene Steuerschaden zu dem Grad des Verschuldens ins Verhältnis zu setzen, da anderenfalls eine Verletzung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit drohe.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 11239/03

    Gewerbesteuerrecht, Gewerbe, Gewerbekennzahl, Gewerbesteuer, Steuerpflichtiger,

    Selbst wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, würde dieser Einwand - bezogen auf die Hebeberechtigung - nur die nach Eintritt der Bestandskraft der Gewerbesteuermessbescheide unerhebliche (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 AO) Frage der Rechtswidrigkeit dieser Bescheide betreffen, nicht aber zugleich zur Nichtigkeit des Gewerbesteuermessbescheids führen (vgl. BFH, Urteil vom 14. November 1984, a.a.O.; FG Dessau, Urteil vom 6. Dezember 2000, Az.: 2 K 123/97 - juris; FG Cottbus, Urteil vom 19. Februar 2002, EFG 2002, 655).
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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 19.02.2002 - 3 K 722/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17325
FG Brandenburg, 19.02.2002 - 3 K 722/00 (https://dejure.org/2002,17325)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2002 - 3 K 722/00 (https://dejure.org/2002,17325)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 3 K 722/00 (https://dejure.org/2002,17325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fristeinhaltung für den Antrag auf Erlass eines Zuteilungsbescheides; Nichtigkeit eines Gewerbesteuermessbescheides; Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Zuteilung des Gewerbesteuermessbetrages 1993

  • rechtsportal.de

    Frist für den Antrag auf Erlass eines Zuteilungsbescheides i. S. des § 190 AO 1977; Keine Nichtigkeit eines Gewerbesteuermessbescheides durch fehlerhafte Bestimmung der hebeberechtigten Gemeinde; Zulässigkeit der von einer übergangenen Gemeinde gegen einen ...

  • datenbank.nwb.de

    Frist für den Antrag auf Erlass eines Zuteilungsbescheides i. S. des § 190 AO 1977 - Keine Nichtigkeit eines Gewerbesteuermessbescheides durch fehlerhafte Bestimmung der hebeberechtigten Gemeinde - Zulässigkeit der von einer übergangenen Gemeinde gegen einen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 655
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.12.1997 - 8 B 161.97

    Gewerbesteuermeßbescheid; Steuergläubiger; Hebeberechtigung; Bindungswirkung;

    Auszug aus FG Brandenburg, 19.02.2002 - 3 K 722/00
    Die Jahresfrist des § 189 AO knüpfe an die Unanfechtbarkeit des Bescheides, insoweit stehe die Festsetzung der Hebeberechtigung unter dem Vorbehalt der fristgebundenen Änderung in einem eventuellen Zuteilungsverfahren (vgl. BVerwG vom 30.12.1997, 8 B 161/97).
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