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   FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00 E   

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https://dejure.org/2002,11154
FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00 E (https://dejure.org/2002,11154)
FG Münster, Entscheidung vom 20.03.2002 - 8 K 3586/00 E (https://dejure.org/2002,11154)
FG Münster, Entscheidung vom 20. März 2002 - 8 K 3586/00 E (https://dejure.org/2002,11154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerhinterziehung bei Zinseinkünften; Wahrung der verlängerten Festsetzungsfrist; Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen; Wirksamkeit zweifelhafter, aber noch nicht kassierter Gesetze; Rechtzeitigkeit eines Steuerbescheides; Erfordernis des Abstellens auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerhinterziehung bei Zinseinkünften und Wahrung der Festsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerstrafrecht/Verfahren: - Steuerhinterziehung bei Zinseinkünften und Wahrung der Festsetzungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 798
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.06.2001 - II R 47/98

    Wahrung der Festsetzungfrist durch Absendung des Bescheids?

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00
    Der Zweck dieser Regelung sei, durch das Abstellen auf die Absendung des Bescheides dem Streit über den Zeitpunkt des Zuganges zu entgehen und darüber hinaus von den Verzögerungen durch die Zufälligkeiten des Bekanntgabevorganges unabhängig zu sein (vgl. BFH-Vorlagebeschluss für den Großen Senat vom 06.06.2001 II R 47/98 BStBl. II 2001, 695).

    II R 70/94 a.a.O. liegt die vom II. Senat des BFH nunmehr abgelehnte Rechtsauffassung des VIII. Senats des BFH im BFH-Urteil vom 31.10.1989 VIII R 60/88 a. a. O. zugrunde (vgl. BFH-Vorlagebeschluss des II. Senats vom 06.06.2001 II R 47/98 a. a. O.).

    Der erkennende Senat folgt dieser vom VIII. Senat des BFH und von anderen Senaten des BFH zu § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO vertretenen Rechtsauffassung jedoch nicht, sondern schließt sich insoweit der Meinung des II. Senats des BFH an, die dieser im Vorlagebeschluss vom 06.06.2001 II R 47/98 a. a. O. vertreten hat.

    Wegen der weiteren Gründe verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des in BStBl. II 2001, 695 veröffentlichten BFH-Beschlusses vom 06.06.2001 hin.

  • BFH, 30.10.1996 - II R 70/94

    Festsetzungsfrist - Erbschaftsteuer - Anzeigepflicht - Festsetzungsfrist -

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00
    Die Klin. meint außerdem, für die Fristwahrung nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO genüge nicht die Möglichkeit, dass der Steuerbescheid dem Adressaten auf eine andere Weise als vorgesehen bekannt werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1996 II R 70/94 BStBl. II 1997, 11).

    Soweit die Klin. sich darauf beruft, für die Fristwahrung nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO genüge nicht die Möglichkeit, dass der Steuerbescheid dem Adressaten auf eine andere Weise als vorgesehen bekannt werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1996 a.a.O.), das FA habe den Bescheid vom 29.12.1999 an sie, die Klin. übersandt, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt eine Empfangsvollmacht für die Rechtsanwälte K. und Partner vorgelegen habe, der vom FA gewählte Bekanntgabeweg habe nicht dem Inhalt der Steuerakte entsprochen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 01.02.1990 V R 74/85 BFH/NV 1991, 2) kann dies der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.

    II R 70/94 a.a.O. liegt die vom II. Senat des BFH nunmehr abgelehnte Rechtsauffassung des VIII. Senats des BFH im BFH-Urteil vom 31.10.1989 VIII R 60/88 a. a. O. zugrunde (vgl. BFH-Vorlagebeschluss des II. Senats vom 06.06.2001 II R 47/98 a. a. O.).

    Diese Voraussetzung wirkte sich - was die Frage des möglichen Wirksamwerdens eines Bescheides angeht - einschränkend aus, wie dem BFH-Urteil vom 30.10.1996 a. a. O. zu entnehmen ist.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00
    Im Zinsurteil vom 27.06.1991 des Bundesverfassungsgerichtes 2 BvR 1493/89 BStBl. II 1991, 654 habe das Bundesverfassungsgericht die Zinsbesteuerung für den im Urteilsfall maßgeblichen Erhebungszeitraum 1981 und die entsprechenden Regelungen zur Zinsbesteuerung wegen des sogenannten Vollzugsdefizits zwar für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Artikel 3 Grundgesetz (GG) angesehen.

    Die Zinsbesteuerung sei jedenfalls für die Zeit bis Veranlagungszeitraum 1992 einschließlich verfassungswidrig (Hinweis auf Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27.06.1991 a.a.O.).

    Sie meint, die Zinsbesteuerung sei jedenfalls für die Zeit bis zum Veranlagungszeitraum 1992 einschließlich verfassungswidrig gewesen (Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27.06.1991 2 BvR 1493/89 BStBl. II 1991, 654).

    Die Anordnung im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.1991 a.a.O., nach der das bisherige Recht zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinkünfte) auf alle bis zum 31.12.1992 verwirklichten Besteuerungstatbestände weiter anwendbar ist, ist nicht auf das Steuerfestsetzungsverfahren beschränkt.

  • BFH, 01.02.1990 - V R 74/85

    Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00
    Der vom FA gewählte Bekanntgabeweg (Hinweis auf BFH-Urteil vom 01.02.1990 V R 74/85 BFH/NV 1991, 2) habe nicht dem Inhalt der Steuerakten entsprochen.

    Soweit die Klin. sich darauf beruft, für die Fristwahrung nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO genüge nicht die Möglichkeit, dass der Steuerbescheid dem Adressaten auf eine andere Weise als vorgesehen bekannt werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1996 a.a.O.), das FA habe den Bescheid vom 29.12.1999 an sie, die Klin. übersandt, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt eine Empfangsvollmacht für die Rechtsanwälte K. und Partner vorgelegen habe, der vom FA gewählte Bekanntgabeweg habe nicht dem Inhalt der Steuerakte entsprochen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 01.02.1990 V R 74/85 BFH/NV 1991, 2) kann dies der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.

  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88

    Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00
    Die Finanzbehörde müsse nach der BFH-Rechtsprechung alle Voraussetzungen eingehalten haben, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben seien (Hinweis auf BFH-Urteile vom 31.10.1989 VIII R 60/88 BStBl. II 1990, 518 und vom 19.03.1998 IV R 64/96 BStBl. II 1998, 556).

    II R 70/94 a.a.O. liegt die vom II. Senat des BFH nunmehr abgelehnte Rechtsauffassung des VIII. Senats des BFH im BFH-Urteil vom 31.10.1989 VIII R 60/88 a. a. O. zugrunde (vgl. BFH-Vorlagebeschluss des II. Senats vom 06.06.2001 II R 47/98 a. a. O.).

  • BFH, 08.12.1988 - IV R 24/87

    Bekanntgabe - Unwirksamkeit - Heilung

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00
    Werde ein Steuerbescheid dem betroffenen Steuerpflichtigen bekannt gegeben und dadurch eine von ihm erteilte Bekanntgabevollmacht zugunsten eines Steuerberaters nicht beachtet, werde der Bekanntgabemangel durch die Weiterleitung des Einkommensteuerbescheides an den Bevollmächtigten geheilt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 08.12.1988 IV R 24/87 BStBl. II 1989, 346).

    Es braucht deshalb hier nicht entschieden zu werden, ob der Einkommensteueränderungsbescheid evtl. der Klin. selbst bereits im Jahre 1999 wirksam bekannt gegeben worden ist, oder der Bescheid entsprechend den Rechtsgrundsätzen im Urteil des BFH vom 08.12.1988 IV R 24/87 BStBl. II 1989, 346 erst durch Weitergabe des Bescheides durch die Klin. an ihre Bevollmächtigten entweder durch Weiterleitung am 04.01.2000 an G. oder durch Weiterleitung am 05.01.2000 an die jetzigen Prozessbevollmächtigten wirksam bekannt gegeben worden ist.

  • BFH, 27.10.2000 - VIII B 77/00

    Hinterziehungszinsen bei Kapitaleinkünften

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00
    Eine Steuerhinterziehung setzt die Erfüllung eines objektiven und subjektiven Straftatbestandes des § 370 Abs. 1 AO in Verbindung mit den blankettausfüllenden materiell-rechtlichen Steuernormen der §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 27.10.2000 VIII B 77/00 BStBl. II 2001, 16).

    Wegen der Gründe im Einzelnen verweist der Senat auf die Gründe des BFH-Urteils vom 27.10.2000 VIII B 77/00 BStBl. II 2001, 16, die er für zutreffend hält.

  • BFH, 19.03.1998 - IV R 64/96

    Fristwahrung - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Steuerbescheids - Zugang

    Auszug aus FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00
    Die Finanzbehörde müsse nach der BFH-Rechtsprechung alle Voraussetzungen eingehalten haben, die für den Erlass eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben seien (Hinweis auf BFH-Urteile vom 31.10.1989 VIII R 60/88 BStBl. II 1990, 518 und vom 19.03.1998 IV R 64/96 BStBl. II 1998, 556).
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